Vater vergewaltigt eigene Tochter und bekommt neuneinhalb Jahre Haft
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Prozess

Vater vergewaltigt eigene Tochter und bekommt neuneinhalb Jahre Haft

Das Landgericht Heilbronn hat einen 47-jährigen Familienvater wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafe ist mehr als doppelt so hoch wie die erstinstanzlichen vier Jahre – der Angeklagte hatte selbst Berufung eingelegt.

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Neuneinhalb Jahre Haft für einen Vater, der seine eigene Tochter vergewaltigt und sexuell missbraucht hat: Das Landgericht Heilbronn hat den 47-jährigen Sergej K. am Freitag zu einer deutlich höheren Strafe verurteilt als die Vorinstanz. Das Amtsgericht hatte im Juli 2025 nur vier Jahre Gefängnis verhängt – der Angeklagte legte Berufung ein und bekam nun mehr als das Doppelte.

Die zweite Große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Tochter in fünf Fällen zwischen Sommer 2021 und August 2022 vergewaltigt und schwer sexuell missbraucht hat. Die Taten ereigneten sich in der gemeinsamen Wohnung in Heilbronn, als das Mädchen zwölf und dreizehn Jahre alt war, wie die BILD berichtet.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt und behauptete, seine Tochter habe sich die Anschuldigungen ausgedacht. Doch nach 17 Verhandlungstagen hielt das Gericht die Aussagen der heute 17-Jährigen für 'vollends glaubhaft', berichtet die Heilbronner Stimme.

Missbrauch seit der Kindheit

Nach dem Tod der Mutter kam das Mädchen als Sechsjährige in die Obhut des Vaters, der inzwischen eine neue Familie gegründet hatte. Statt Schutz erlebte das Kind dort nach Überzeugung des Gerichts Gewalt und sexuellen Missbrauch. Laut BILD begannen die Übergriffe bereits 2019.

Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte Sergej K. im Juli 2025 wegen der Taten zu vier Jahren Haft. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. Wegen der Schwere der Vorwürfe übernahm die Große Jugendkammer des Landgerichts das Verfahren und rollte es neu auf.

Chronologie des Falls

  1. Kindheit
    Tochter kommt nach Tod der Mutter zum Vater

    Als Sechsjährige lebt sie bei ihrem Vater, der eine neue Familie gegründet hat.

  2. Ab 2019
    Missbrauch beginnt

    Laut BILD beginnt der sexuelle Missbrauch des Mädchens durch den Vater.

  3. Sommer 2021 – August 2022
    Fünf Taten in Heilbronn

    Vergewaltigung, Beischlaf zwischen Verwandten und schwerer sexueller Missbrauch an der damals 12- bis 13-Jährigen.

  4. Juli 2025
    Erstes Urteil: vier Jahre Haft

    Das Amtsgericht Heilbronn verurteilt den Vater, beide Seiten legen Berufung ein.

  5. 21. August 2026
    Landgericht verdoppelt Strafe

    Die zweite Große Jugendkammer verurteilt Sergej K. zu neuneinhalb Jahren Haft.

Berufungsverfahren und harte Worte des Richters

Vor dem Landgericht trat die heute 17-Jährige als Nebenklägerin auf und schilderte die Übergriffe öffentlich. Der Angeklagte blieb bei seiner Version, die Tochter lüge. Doch Vorsitzender Richter Alexander Lobmüller sah die Aussagen als glaubhaft an – der Angeklagte habe sich wiederholt in Widersprüche verstrickt.

In seiner Urteilsbegründung wurde Lobmüller deutlich: Der Vater habe versucht, seiner Tochter die Glaubwürdigkeit zu nehmen. Das Gericht wertete dies als besonders verwerflich und verdoppelte die Strafe.

Er wollte ihr ihre Glaubwürdigkeit nehmen.
Alexander Lobmüller, Vorsitzender Richter am Landgericht Heilbronn

Revision angekündigt

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Ralph Andreß kündigte gegenüber BILD an: 'Wir werden Revision einlegen.' Damit wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Die Strafe von neuneinhalb Jahren liegt deutlich über dem erstinstanzlichen Urteil. Richter Lobmüller ist in der Region für konsequente Rechtsprechung bekannt – unter anderem verurteilte er einen Raser zu neun Jahren Jugendstrafe, der 2023 einen Familienvater totfuhr.

Der Fall reiht sich ein in die Debatte über den Umgang mit Sexualstraftaten. Während die Politik über längere Verjährungsfristen streitet, zeigt der Fall, wie unterschiedlich Gerichte dieselbe Tat bewerten können.

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