Sven Hüber soll Mauerflüchtling Pistole in den Mund gesteckt haben
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DDR-Vorwürfe

Sven Hüber soll Mauerflüchtling Pistole in den Mund gesteckt haben

Ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat belastet den stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden Sven Hüber schwer. In einer eidesstattlichen Versicherung schildert Axel Krause, wie Hüber einem festgenommenen Mauerflüchtling die Pistole in den Mund gesteckt und ihn dreimal ins Gesicht getreten haben soll.

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Ein ehemaliger DDR-Grenzsoldat erhebt schwere Vorwürfe gegen den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber. Axel Krause, heute Steuerberater in Berlin, erklärt in einer strafbewehrten eidesstattlichen Versicherung, Hüber habe als Politoffizier einem festgenommenen Mauerflüchtling die Pistole in den Mund gesteckt und den am Boden Liegenden dreimal ins Gesicht getreten.

Die Vorwürfe veröffentlichte Apollo News am 25. August 2026. Krause diente ab Sommer 1987 in der dritten Grenzkompanie des Grenzregiments 33 in Berlin-Treptow. Sven Hüber, frisch von der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg", war dort als stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier für die ideologische Linientreue der Soldaten zuständig.

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Politoffiziere sollten bei den Grenztruppen die Bereitschaft fördern, auf sogenannte Grenzverletzer zu schießen. Nach Krauses Darstellung wurde den Soldaten bei der täglichen Vergatterung lange die Anweisung vorgetragen: „Grenzverletzer sind aufzuspüren, festzunehmen oder zu vernichten."

Politoffizier soll an „Vernichten"-Formel festgehalten haben

Als die Formel 1988 geändert wurde – statt „zu vernichten„ hieß es nun, ein Grenzdurchbruch sei „durch Anwendung der Schusswaffe zu verhindern“ –, habe Hüber den alten Wortlaut weiterverwendet. Vor den Soldaten habe er erklärt, das Wort „vernichten„ habe weiterhin seine Berechtigung, und habe dies dann „durchgezogen“, gibt Krause die damaligen Aussagen Hübers wieder.

Eine Apollo News vorliegende Stasi-Analyse aus dem Jahr 1988 stützt die Einordnung des Abschnitts: In den Ostberliner Grenzregimentern 33 und 36 ereigneten sich 61,5 Prozent der versuchten und 65,2 Prozent der vollendeten ungesetzlichen Grenzübertritte der gesamten DDR. Das Dokument beklagt eine „gewisse Verunsicherung und teilweise Angst„ unter den Grenzsoldaten und fordert verstärkte „erzieherische Arbeit“ – genau jene Aufgabe, die Hüber wahrnahm.

Die Schilderungen des Zeitzeugen Axel Krause kommen mir sehr glaubwürdig vor. Einige konnte ich bereits anhand von Stasi-Unterlagen überprüfen. Sie bestätigen im Wesentlichen seine Darstellung. Bei anderen warte ich noch auf Rückläufe aus den Archiven. Insgesamt wirken seine Schilderungen auf mich ehrlich und nachvollziehbar.
Hubertus Knabe, Historiker und DDR-Forscher

Öffentliche Degradierung und Misshandlungsvorwurf

Krause schildert das Schicksal eines Kameraden, „der das Pech hatte, zweimal nicht zu treffen." Am 27. Januar 1988 stiegen zwei Männer (20 und 23 Jahre alt) an der Heidelberger Straße nach West-Berlin; der verantwortliche Postenführer, ein Gefreiter aus Krauses Nachbarzimmer, verfehlte sie. Am 19. April 1988 entkam ein 31-jähriger Gebäudereiniger trotz 18 abgegebener Schüsse bei der Kleingartenkolonie „Sorgenfrei" nach West-Berlin.

Nach dem zweiten Vorfall sei der Gefreite etwa zwei Wochen nicht gesehen worden. Bei seiner Rückkehr habe Hüber vor 200 bis 300 Kompanieangehörigen dessen Schulterstücke heruntergerissen, ihn als „Verräter" bezeichnet und ihm bis zu fünf Jahre Militärgefängnis in Aussicht gestellt. Der Fluchtvorgang selbst ist laut Apollo News durch eingesehene Stasi-Akten bestätigt.

Den schwersten Vorwurf schildert Krause für einen Vorfall an der Ecke Teltowkanal/Britzer Zweigkanal: Ein DDR-Flüchtling wurde festgenommen und am Boden fixiert. Hüber sei mit einem Trabant herangerast, habe seine Pistole gezogen und sich zu dem Wehrlosen hinuntergekniet. Ein Kamerad habe später berichtet: „Der hat dem die Pistole in den Mund gesteckt, und der hat sich dabei eingenässt." Krause selbst will gesehen haben, wie Hüber dem Festgenommenen dreimal ins Gesicht trat.

Chronologie der Vorwürfe

  1. Sommer 1987
    Dienstbeginn in Grenzkompanie

    Axel Krause kommt zur dritten Grenzkompanie in Berlin-Treptow; Sven Hüber wird stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier.

  2. 27. Januar 1988
    Erste geglückte Flucht

    Zwei Männer steigen an der Heidelberger Straße nach West-Berlin; der Postenführer verfehlt sie.

  3. 1988
    Änderung der Vergatterungsformel

    Das Wort „vernichten" wird gestrichen; Hüber hält laut Krause am alten Wortlaut fest.

  4. 19. April 1988
    Zweite geglückte Flucht

    Ein 31-Jähriger entkommt trotz 18 Schüssen bei der Kleingartenkolonie „Sorgenfrei".

  5. nach April 1988
    Öffentliche Degradierung

    Hüber degradiert den beteiligten Gefreiten vor 200 bis 300 Personen und nennt ihn „Verräter".

  6. unbestimmtes Datum 1987/88
    Misshandlungsvorwurf

    Krause berichtet, Hüber habe einem Festgenommenen die Pistole in den Mund gesteckt und ihn dreimal ins Gesicht getreten.

  7. 25. August 2026
    Recherche erscheint

    Apollo News veröffentlicht die Vorwürfe; Hüber lässt sie über seinen Anwalt zurückweisen.

Hüber weist alles zurück

Der heute 62-jährige Hüber – Erster Polizeihauptkommissar, Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei und stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender – ließ die Anfrage von Apollo News über seinen Anwalt mit einem sechsseitigen Schreiben beantworten. In dem Schreiben werden sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen; zugleich untersagte der Anwalt, aus der Stellungnahme zu zitieren.

Die Vorwürfe treffen Hüber inmitten einer laufenden Kontroverse: Er hatte Polizisten auf einen möglichen Konflikt mit einer AfD-geführten Landesregierung vorbereiten wollen und den Einsatz von Polizeikräften zur Wiederherstellung der „verfassungsmäßigen Ordnung" ins Spiel gebracht. Mehrere GdP-Landesverbände distanzierten sich von Teilen seiner Ausführungen.

Zudem hatte Hüber versucht, Journalisten und Historiker, die kritisch über seine DDR-Vergangenheit berichteten, juristisch zum Schweigen zu bringen – so ging er kürzlich gegen Hubertus Knabe vor. Knabe unterstützte die Archivrecherche von Apollo News und hält Krauses Schilderungen für glaubwürdig. Wie die GdP oder die Bundespolizei auf die Veröffentlichung reagieren, blieb zunächst offen.