Vier Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht die Dessauer Seniorenresidenz „Marthahaus“ im Zentrum eines mutmaßlichen Briefwahlbetrugs. Im Namen einer 95-jährigen, seit vier Jahren dementen Bewohnerin sollen Briefwahlunterlagen beantragt und eine Stimme abgegeben worden sein – ohne Wissen ihres gerichtlich bestellten Bevollmächtigten.
Ihr Neffe Klaus-Lothar Bebber (74) hat über seinen Anwalt Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Anzeige liegt der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung vor, die zuerst berichtete.
Bebber hatte nach eigenen Angaben am 27. August im Marthahaus nach den Wahlunterlagen seiner Tante gefragt. Eine Mitarbeiterin, die sich um die Unterlagen der Bewohner kümmern soll, war nicht da – am nächsten Tag rief sie ihn an und erklärte, sie habe die Unterlagen aus Zeitmangel eingesammelt und vernichtet.
„Die Mitarbeiterin beteuerte mir, alles vernichtet zu haben“
Bestätigung im Wahlbüro
Am Montag, 31. August, ging Bebber mit seiner Ehefrau ins Wahlbüro der Stadt Dessau. Dort bestätigten zwei Mitarbeiter nach Angabe des Geburtsdatums seiner Tante, dass bereits am 10. August Briefwahlunterlagen für die 95-Jährige beantragt worden seien – und dass sie schon gewählt habe.
Der Antrag mit einer „krakeligen“ Unterschrift sei ihm gezeigt worden. Welche Partei angekreuzt wurde, durfte aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden. Für Bebber ist der Vorgang ein Skandal; er hatte bereits bei der Bundestagswahl im Februar 2025 Bedenken gehabt, ging ihnen aber erst jetzt nach.
Chronologie des Falls
- 10. August 2026Briefwahlunterlagen beantragt
Mit einer krakeligen Unterschrift werden Unterlagen für die 95-Jährige beantragt; später wird die Stimme abgegeben.
- 27. August 2026Nachfrage im Marthahaus
Bebber fragt nach den Wahlunterlagen seiner Tante und wird auf eine abwesende Mitarbeiterin verwiesen.
- 28. August 2026Schredder-Behauptung
Die Mitarbeiterin erklärt telefonisch, die Unterlagen der Bewohner seien eingesammelt und vernichtet worden.
- 31. August 2026Bestätigung im Wahlbüro
Zwei Mitarbeiter bestätigen: Antrag am 10. August, Stimmabgabe bereits erfolgt.
- 2. September 2026Exklusivbericht der OAZ
Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung veröffentlicht den Fall; die Strafanzeige liegt vor.
- 3. September 2026Weitere Medien berichten
WELT, Apollo News, Tichys Einblick und Junge Freiheit ziehen nach.
- 6. September 2026Landtagswahl
Wahltag in Sachsen-Anhalt.
Rechtslage: Bis zu fünf Jahre Haft möglich
Nach Angaben der Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt muss der Wähler auf dem Wahlschein an Eides statt versichern, den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet zu haben. Ist er dazu nicht in der Lage, darf eine Hilfsperson den Stimmzettel ausfüllen – diese muss jedoch durch Unterschrift bestätigen, ausschließlich nach dem erklärten Willen des Wählers gehandelt zu haben.
Sollte eine andere Person ohne eine von der 95-Jährigen selbst geäußerte Wahlentscheidung gehandelt haben, könnte der Straftatbestand der Wahlfälschung nach § 107a StGB erfüllt sein. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ob Staatsanwaltschaft oder Wahlleitung förmlich ermitteln, war zunächst nicht mitgeteilt.
AfD hatte bereits pauschal gewarnt
Der Fall fällt in eine Debatte, in der AfD-Politiker wie Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund vor der Wahl allgemein vor Manipulationen bei der Briefwahl in Pflegeheimen gewarnt hatten. AfD-Spitzenkandidat Siegmund hatte Pflegeheimen bereits pauschal Briefwahl-Manipulation unterstellt – ohne Belege.
In Sachsen-Anhalt leben rund 25.000 Menschen in Pflegeheimen; bis Ende August 2026 waren bereits etwa 335.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben worden – rund 20 Prozent der etwa 1,69 Millionen Wahlberechtigten, wie Tichys Einblick berichtete.
Briefwahl in Sachsen-Anhalt vor der Landtagswahl
Offene Fragen vor der Wahl
Ungeklärt ist, wer die Unterlagen konkret beantragt und den Stimmzettel ausgefüllt hat. Auch welche Partei angekreuzt wurde, ist unbekannt. Das Marthahaus ließ Anfragen unbeantwortet; die Stadt Dessau-Roßlau bestätigte lediglich Kenntnis des Vorgangs.
Ob vor dem Wahltag am 6. September Konsequenzen folgen, ist offen.
