Verfahren gegen Xavier Naidoo eröffnet – Gericht lässt nur einen Vorwurf zu
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Justiz

Verfahren gegen Xavier Naidoo eröffnet – Gericht lässt nur einen Vorwurf zu

Das Landgericht Mannheim hat das Strafverfahren gegen Xavier Naidoo eröffnet, lässt aber nur einen Anklagepunkt zu. Die Staatsanwaltschaft kämpft per Beschwerde für weitere Vorwürfe der Volksverhetzung.

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Das Landgericht Mannheim hat am 7. September 2026 das Hauptverfahren gegen den 54-jährigen Sänger Xavier Naidoo eröffnet – doch die Staatsanwaltschaft darf nur einen von sechs Anklagepunkten vor Gericht bringen. Das Gericht ließ lediglich den Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zu, wie der Bericht des SWR zur Verfahrenseröffnung meldet.

Konkret geht es um die Beleidigung eines Mitglieds der Amadeu Antonio Stiftung sowie die Veröffentlichung antisemitischer Texte in diesem Zusammenhang. Die Stiftung klärt über Verschwörungserzählungen auf, wie die FAZ in ihrem Artikel zur Anklagezulassung berichtet.

Nicht zugelassene Vorwürfe und Beschwerde

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage von Juli 2023 weitere Tatvorwürfe erhoben: Naidoo soll zwischen Dezember 2020 und April 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben – in Form von Texten, einer eigenen Audiobotschaft sowie Verlinkungen. Das Landgericht Mannheim ließ diese Vorwürfe mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zu.

Auch eine zweite Anklage von Juni 2024 wegen Volksverhetzung wurde nicht zugelassen. Gegen beide Nichtzulassungen hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt; das Oberlandesgericht Karlsruhe prüft sie derzeit.

Die Chronologie des Falls

Chronologie des Falls

  1. Dezember 2020 – April 2021
    Vorwurf der Holocaust-Leugnung über Telegram

    Laut Anklage soll Naidoo über einen Telegram-Kanal antisemitische und Holocaust-leugnende Inhalte veröffentlicht haben.

  2. 2022
    Entschuldigungsvideo

    Naidoo räumt ein, sich in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben.

  3. Juli 2023
    Erste Anklage

    Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Volksverhetzung und Beleidigung.

  4. Juni 2024
    Zweite Anklage

    Weitere Anklage wegen Volksverhetzung wird erhoben.

  5. 7. September 2026
    Hauptverfahren eröffnet

    Landgericht Mannheim lässt nur einen Anklagepunkt zu; Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein.

Verteidigung bestreitet alle Vorwürfe

Naidoos Anwälte Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß erklärten, das Landgericht Mannheim sei nach intensiver Prüfung weit überwiegend ihrer Auffassung gefolgt und habe die Zulassung der Anklage in fünf von sechs Fällen abgelehnt. Der zugelassene Punkt trage den Vorwurf der Volksverhetzung ihrer Auffassung nach nicht. Ihr Mandant lehne antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut entschieden ab.

Der Sänger hatte bereits 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. In dem Video sagte er:

Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue
Xavier Naidoo, Sänger

Ob das Oberlandesgericht Karlsruhe die Beschwerde der Staatsanwaltschaft annimmt und damit doch noch weitere Anklagepunkte zulässt, ist offen. Ein Verhandlungstermin für das zugelassene Verfahren steht noch nicht fest.