Für den Kabarettisten Uwe Steimle endet das Strafverfahren ohne Anklage. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat die Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten eingestellt – der Vorwurf nach Paragraf 126 StGB ist damit vom Tisch.
Angefangen hatte alles mit einem Satz über Bundeskanzler Friedrich Merz. Auf einer AfD-Bühne in Dessau-Roßlau hatte der 63-Jährige gefragt, wo eigentlich Stauffenberg sei, „wenn man ihn mal wirklich braucht“. Für Karl Graf von Stauffenberg, den Enkel des Hitler-Attentäters, war das eine Verhöhnung seines Großvaters.
Seit dem Auftritt am 14. Juli 2026 hat der Fall Wellen geschlagen: Steimle unterschrieb eine Unterlassungserklärung, ein Kabarett-Kollege beendete die Zusammenarbeit, nun stellt die Behörde das Verfahren ein. Öffentlich bestätigt wurde das erst am 10. September, vier Tage nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
Kein hinreichender Tatverdacht
Geprüft wurde seit dem 15. Juli ein Verstoß gegen Paragraf 126 StGB. Das Ergebnis der Behörde: „Nach Abschluss der Ermittlungen und Würdigung der Aussagen ließ sich ein hinreichender Tatverdacht gegen Herrn Steimle nicht begründen“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Damit kommt es weder zu einer Anklage noch zu einer Verurteilung.
Laut Steimles eigener Schilderung ist die Einstellung bereits auf den 2. September datiert. Das Schreiben erreichte ihn nach seinen Angaben aber erst am 9. September; einen Tag später bestätigte die Behörde die Entscheidung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Mehrere Medien berichteten über die Einstellung der Ermittlungen gegen Steimle.
Schon im Juli hatte der Medienrechtler Christian Solmecke im MDR bezweifelt, dass es zu einer Verurteilung kommt. Entscheidend sei die Abgrenzung zwischen einem Aufruf zum Mord und nicht ernst gemeinter Satire.
Der Auftritt in Dessau-Roßlau
Auslöser war Steimles Auftritt am 14. Juli 2026 bei einer Veranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau. Auf dem Podium standen unter anderem der AfD-Bundesvorsitzende Tino Chrupalla und Ulrich Siegmund, der Spitzenkandidat der AfD zur Landtagswahl.
Mit Blick auf Bundeskanzler Merz sagte Steimle: „Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal, wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“ Über ein Porträt von Angela Merkel sagte er, im Moment hänge sie erst mal – „und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand. Uns wird schon was einfallen.“
Der Bezug auf Claus Schenk Graf von Stauffenberg, den Kopf des Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944, löste die größte Empörung aus. Sein Enkel kritisierte Steimle öffentlich – und wurde damit zum Gegenpart des Kabarettisten.
„Ich bin sprachlos. Das ist Geschichtsklitterung par excellence.“
Unterlassung statt Entschuldigung
Steimle unterschrieb im August eine Unterlassungserklärung zur Stauffenberg-Äußerung; sein Anwalt Peter-Michael Diestel bestätigte sie der dpa. Der frühere DDR-Innenminister sagte, Steimle habe sie unterschrieben, „aber nicht, weil sie richtig ist, sondern weil er gespürt hat, dass er in seinem Beruf als politischer Kabarettist etwas berührt hat, was rechtlich zulässig ist, was aber andere verletzt hat“.
Karl Graf von Stauffenberg akzeptierte die Erklärung, ließ aber keinen Zweifel daran, was er von Steimles Sätzen hält.
„Ich akzeptiere die Einlassung von Herrn Steimle und begrüße, dass er die Unterlassung unterschrieben hat. Eine öffentliche Entschuldigung hätte ich jedoch für angebracht empfunden. Steimle hat immerhin dem gewählten Bundeskanzler gedroht.“
Berufliche Folgen hatte der Auftritt ebenfalls: Der bayerische Kabarettist Helmut Schleich beendete Ende Juli 2026 die gemeinsame Zusammenarbeit mit Steimle und dessen Programm „Mir san Mir“.
Vier Tage vor der Landtagswahl
Die Einstellung datiert auf den 2. September 2026 – vier Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Die AfD gewann sie am 6. September mit 43,8 Prozent der Stimmen und Spitzenkandidat Ulrich Siegmund; die CDU um Ministerpräsident Sven Schulze verlor deutlich. Im Wahlkampf war über die wankende CDU-Brandmauer vor der Sachsen-Anhalt-Wahl diskutiert worden.
In den Leserkommentaren der Jungen Freiheit wird daraus die These abgeleitet, das damals noch CDU-geführte Sachsen-Anhalt habe Zustellung und Veröffentlichung bewusst bis nach der Wahl hinausgezögert. Belege oder eine behördliche Bestätigung dafür gibt es nicht.
Andere Kommentarschreiber verurteilten die Äußerungen ihrerseits scharf und forderten eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Von der AfD-Bühne zum eingestellten Verfahren
- 14. Juli 2026Steimle spricht auf der AfD-Bühne in Dessau-Roßlau
Steimle fragt mit Blick auf Bundeskanzler Merz, wo Stauffenberg sei, und spottet über ein Merkel-Porträt.
- 15. Juli 2026Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein
Geprüft wird ein Verstoß gegen Paragraf 126 StGB – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
- 16. Juli 2026Der Stauffenberg-Enkel kritisiert Steimle
Karl Graf von Stauffenberg nennt die Äußerung eine „Geschichtsklitterung par excellence“.
- 6. August 2026Steimle unterschreibt eine Unterlassungserklärung
Sein Anwalt Peter-Michael Diestel bestätigt die Erklärung gegenüber der dpa.
- 2. September 2026Die Ermittlungen werden eingestellt
Nach Steimles Angaben wird das Verfahren an diesem Tag eingestellt.
- 6. September 2026Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
Die AfD gewinnt mit 43,8 Prozent der Stimmen, die CDU verliert deutlich.
- 9./10. September 2026Schreiben und öffentliche Bestätigung
Steimle erhält den Brief am 9. September, einen Tag später bestätigt die Behörde die Einstellung auf dpa-Anfrage.
Steimle will weitermachen
Steimle reagierte erleichtert. „Das ist ein guter Tag“, sagte er am 9. September der Ostdeutschen Allgemeinen; die Ermittlungen hätten ihn „ganz schön mitgenommen“. Zuvor hatte er gegenüber der Jungen Freiheit gesagt: „Gegen das Missverstehenwollen bin ich ohnmächtig.“
Sein Anwalt Diestel teilte mit, Steimle werde „seine künstlerische Arbeit unbeirrt fortsetzen“ und könne „nunmehr besser schlafen“. An der zivilrechtlichen Unterlassungserklärung aus dem August ändert die Einstellung nichts.
Offen bleibt, ob das Verfahren dauerhaft beendet ist oder wieder aufgenommen wird – eine Ankündigung der Behörde dazu gibt es nicht. Sicher ist nur: Steimle will weiter auftreten, und die Unterlassungserklärung von August gilt weiter.
