Neue Solaranlagen dürfen ab 2027 nur halb so viel einspeisen
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Energiepolitik

Neue Solaranlagen dürfen ab 2027 nur halb so viel einspeisen

Neue Solaranlagen bis 100 Kilowatt sollen ab 2027 nur noch halb einspeisen dürfen. Weil die Grenze am Netzverknüpfungspunkt greift, trifft sie auch Batteriespeicher und bidirektional ladende E-Autos – dagegen klagen Enpal, 1Komma5°, BDEW und VDA.

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Ab 2027 sollen neue Solaranlagen bis 100 Kilowatt nur noch die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen – die geplante Strombremse für private Solaranlagen hängt am Netzverknüpfungspunkt. Für eine 12-kW-Anlage heißt das: maximal 6 kW, der Rest muss selbst verbraucht oder zwischengespeichert werden.

Die Kappung gilt unabhängig davon, ob ein intelligentes Messsystem verbaut ist und wie der Betreiber den Strom vermarktet. Ausgenommen sind nur Steckersolargeräte bis 2 kW und 800 VA sowie reine Nulleinspeiseanlagen. Bestandsanlagen behalten ihre 20-jährige Förderung.

Anlass ist der Regierungsentwurf für die EEG-Novelle 2027, den das Kabinett am 29. Juli 2026 zusammen mit dem Netzanschlusspaket beschlossen hat. Seit dem 7. September 2026 liegt er als Bundestagsdrucksache 21/7867 vor, die erste Lesung ist für Donnerstag, den 24. September 2026, vorgesehen.

Die Regierung begründet die Grenze damit, Mittagsspitzen im Einspeiseprofil zu vermeiden, die Eigenverantwortung der Betreiber zu stärken und den Speicherzubau anzureizen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche spricht von einem Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren. Dagegen steht eine breite Front aus Solarfirmen, Handwerk, Autoindustrie und Netzbetreibern. Jannik Schall, Mitgründer und Produktchef von 1Komma5°, formuliert den Kern des Vorwurfs:

Es geht eigentlich um die dumme, ungesteuerte PV-Anlage, deren Einspeisung man zur Mittagszeit begrenzen wollte. Jetzt trifft man aber auch intelligente Speicher und Elektroautos, selbst wenn im Netz freie Kapazität vorhanden ist und der Strom gerade gebraucht würde.
Jannik Schall, Mitgründer und Produktchef von 1Komma5°

Die Kappung hängt am ganzen Hausanschluss

Die 50-Prozent-Grenze bezieht sich nicht auf die Solaranlage allein, sondern auf die Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt – dort, wo der Hausanschluss mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Weil daran alles hängt, was im Haus erzeugt oder zwischengespeichert wird, trifft die Regel auch stationäre Batteriespeicher.

Ein Speicher, der am Abend zu hohen Preisen Strom abgeben will, ist in seiner Entladeleistung auf die halbe installierte PV-Leistung begrenzt – selbst wenn im Netz freie Kapazität vorhanden wäre. Enpal-Produktchef Benjamin Merle-Oberheide beschreibt die Folge so:

Die Photovoltaik-Anlage infiziert quasi das Gesamtsystem.
Benjamin Merle-Oberheide, Chief Product Officer von Enpal

Merle-Oberheide nennt die Wirkleistungsbegrenzung ein „Tempolimit für Solaranlagenbetreiber“. Auch das bidirektionale Laden könnte ausgebremst werden: Dabei speist ein E-Auto gespeicherten Strom auf Basis von Preissignalen zurück – vor allem dann, wenn Strom knapp und teuer ist.

BMW und Energieunternehmen wie E.On oder die VW-Tochter Elli stellen Fahrern Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Jahr in Aussicht. Elli hat im Juni 2026 mit The Mobility House ein Vehicle-to-Grid-Angebot für den Volumenmarkt angekündigt; rund eine Million Fahrzeuge auf der VW-Plattform MEB sind europaweit vorbereitet, gut 360.000 davon in Deutschland.

Widerstand von Enpal bis zum Autoverband

Am 2. September 2026 traten Enpal und 1Komma5° in Berlin gemeinsam vor die Presse – sonst sind die beiden Anbieter Konkurrenten. Beide fordern, direkt vermarktete Anlagen von der starren Kappung auszunehmen und Netzbetreiber zu verpflichten, die bereits vorgeschriebene Steuerung tatsächlich zu beherrschen; die Mobilisierung der Solarbranche gegen die starre Begrenzung beschreibt pv-magazine.

Der Bundesverband des Solarhandwerks (BDSH) nennt die pauschale Kappung einen Rückschritt. Vorstandsvorsitzender Peter Knuth fordert „intelligente Netze und keine pauschalen Abregelungen“; die bisherige 60-Prozent-Grenze für nicht steuerbare Anlagen sei die bessere Lösung, weil sie Anreize für Smart Meter schaffe.

Der BDEW lehnt die pauschale Begrenzung ab und will sie für steuerbare Anlagen und Direktvermarkter aussetzen. Das Argument des Speicheranreizes weist er zurück, weil Neuanlagen im Heimbereich ohnehin fast immer mit Speichern kombiniert würden. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) warnt vor Rückschlägen für die Sektorkopplung: „Wir lehnen diese Idee ab“, sagte eine Sprecherin dem Handelsblatt.

Octopus-Deutschlandchef Bastian Gierull fordert, die Wirkleistungsbegrenzung aufzuheben, sobald der Verteilnetzbetreiber die Steuerbarkeit hergestellt hat. E.On-Vertriebschef Filip Thon sagt, die Begrenzung schränke Flexibilitätspotenziale pauschal ein.

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Widerspruch zur eigenen Marktlogik

Ökostrom-Rekord und Streichung der Solar-Vergütung gehören für die Branche zusammen: Kern der Novelle ist der Wegfall der festen Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen und der Übergang zur Direktvermarktung.

Enpal und 1Komma5° sehen darin einen Widerspruch: „Der EEG-Entwurf hat die Direktvermarktung zum Ziel und bremst sie zugleich aus“, argumentieren sie. Merle-Oberheide formuliert: „Der Staat will eigentlich in eine Welt ohne Förderung, untersagt dem Kunden aber, am Markt Geld zu verdienen.“

Das Bundeswirtschaftsministerium hält dagegen, der Kappungsmechanismus gelte unabhängig von der Vermarktungsform. „Hintergrund ist, dass hierdurch ein hoher Eigenverbrauch, insbesondere durch Speicher, Wärmepumpen und E-Mobilität angereizt wird“, so das Haus; zu Nachbesserungen verweist es auf das parlamentarische Verfahren. Reiche sieht in dem Paket einen „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren“.

VKU verteidigt die feste Grenze

Auf der anderen Seite steht der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen vieler lokaler Verteilnetzbetreiber bündelt. Er hält eine feste 50-Prozent-Grenze für ein zuverlässiges Instrument, um Verteilnetze vor Erzeugungsspitzen zu schützen – und verweist auf Regionen wie das Netzgebiet der mittelfränkischen N-Ergie.

Dort treffen an Sonnentagen 3,4 GW Einspeiseleistung auf nur 700 MW regionale Last. Die Kosteneinsparungen durch geringeren Netzausbau kämen über niedrigere Netzentgelte allen Stromkunden zugute, argumentiert der VKU.

Einspeisung trifft auf wenig Verbrauch im Netzgebiet der N-Ergie

An Sonnentagen steht der regionalen Last ein Vielfaches an Einspeiseleistung gegenüber

Quelle: VKU, zitiert von energie-experten.org

Der Netzbetreiber Netze BW hält eine starre Begrenzung bei intelligenten Anlagen für technisch überholt; die Absenkung von 60 auf 50 Prozent bringe nur einen marginalen Zusatzeffekt.

Erste Lesung am 24. September, Start zum 1. Januar

Gegen die Pläne hat die Fraktion Die Linke einen Entschließungsantrag eingebracht (Drucksache 21/7906), der die bisherigen EEG-Vergütungen und den PV-Dachausbau erhalten will; eine Mehrheit dafür ist nicht in Sicht. Eine Petition von Andreas Arens (Zopf Energieanlagen) auf der Plattform weact hat fast 16.000 Unterzeichner.

Der Weg der EEG-Novelle 2027

  1. 29. Juli 2026
    Kabinett beschließt die EEG-Novelle

    Der Entwurf samt Netzanschlusspaket geht auf den Weg; § 9 Abs. 2b sieht die 50-Prozent-Grenze vor.

  2. 2. September 2026
    Enpal und 1Komma5° mobilisieren in Berlin

    Die beiden Anbieter fordern bei einem gemeinsamen Pressetermin, Direktvermarkter auszunehmen.

  3. 7. September 2026
    Regierungsentwurf liegt im Bundestag

    Der Entwurf wird als Drucksache 21/7867 eingebracht, die parlamentarische Beratung beginnt.

  4. 8. September 2026
    Linke bringt Entschließungsantrag ein

    Drucksache 21/7906 will die bisherige EEG-Vergütung und den PV-Dachausbau erhalten.

  5. 24. September 2026
    Erste Lesung im Bundestag

    Vorgesehen als Tagesordnungspunkt 24 ab 20:35 Uhr.

  6. 25. September 2026
    Erster Durchgang im Bundesrat

    Der Entwurf liegt dort als Drucksache 470/26 vor.

  7. 1. Januar 2027
    Geplantes Inkrafttreten

    Die Verabschiedung wird bis Ende Oktober 2026 angestrebt; die EU-Beihilfegenehmigung läuft zum 31. Dezember 2026 aus.

Der Zeitdruck hat einen rechtlichen Grund: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das geltende EEG läuft am 31. Dezember 2026 aus. Ohne neue, EU-konforme Anschlussregelung dürften ab 2027 keine neuen Fördermittel mehr fließen. Angestrebt ist die Verabschiedung bis Ende Oktober 2026, das Inkrafttreten am 1. Januar 2027 – und damit die Entscheidung, ob die starre Kappung für Speicher und E-Autos fällt.