Seit dem 21. Januar sitzt Ilona W. in Untersuchungshaft. Jetzt hat die Bundesanwaltschaft die 57 Jahre alte Berlinerin angeklagt – wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für Russland.
Nach Angaben der Behörde wurde die Anklage bereits am 7. September 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin erhoben und am Montag, dem 14. September 2026, öffentlich mitgeteilt. Nach Angaben der Bild-Zeitung drohen W. bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.
W. sei „hinreichend verdächtig, für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Nach den Informationen des Spiegel zur Anklageschrift umfasst das Papier 74 Seiten; der zunächst erhobene Verdacht der Spionage in besonders schwerem Fall hat sich offenbar nicht erhärtet.
Ihr Verteidiger, der Berliner Rechtsanwalt Martin Schüßler, wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern. Bereits im Frühjahr hatte die Verteidigung die Bundesanwaltschaft in einem Haftprüfungsantrag für die „weite Auslegung“ des Straftatbestands der geheimdienstlichen Agententätigkeit kritisiert.
Der Vorwurf: Netzwerkaufbau für den Militärgeheimdienst
Spätestens seit Oktober 2023 – der Spiegel nennt November 2023 – soll W. Kontakt zu einem hauptamtlichen Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin unterhalten haben. Nach Erkenntnissen der deutschen Spionageabwehr ist der Mann ein als Vizeattaché getarnter Offizier des russischen Militärgeheimdienstes GRU; er wird als „Andrej M.“ bezeichnet und musste Deutschland Anfang 2026 verlassen.
Der Anklage zufolge versorgte W. ihn „über Jahre hinweg mit zahlreichen Hinweisen zu hochkarätigen Veranstaltungen“ und sorgte dafür, dass er – teilweise unter falschem Namen – solche Treffen besuchen konnte. So sollte er für nachrichtendienstliche Zwecke ein eigenes Netzwerk aufbauen.
Konkret wirft die Bundesanwaltschaft ihr vor, gezielt Informationen zu Teilnehmern politischer Versammlungen gesammelt zu haben. Nach Spiegel-Recherchen trug sie Details zum „NATO-Talk“ im November 2023 im Berliner Luxushotel Adlon und zum Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum im Dezember 2025 zusammen; im Februar 2024 soll sie ihren mutmaßlichen Agentenführer unter falschem Namen in eine Versammlung von Bundeswehrreservisten eingeschleust haben.
Zudem soll W. Personen aus dem Bundesministerium der Verteidigung und aus der Rüstungsindustrie „für ihre Zwecke zu gewinnen“ versucht haben. Im Auftrag ihres Kontaktmanns bemühte sie sich nach Darstellung der Behörde um Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und Rüstungsindustrie – zu Standorten der Rüstungsindustrie, zu Drohnentests und zu geplanten Drohnenlieferungen an die Ukraine.
Die mutmaßliche Spionage und ihre Folgen
- Oktober 2023Beginn des Kontakts
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft nimmt Ilona W. spätestens jetzt Kontakt zu einem hauptamtlichen Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin auf. Der Spiegel nennt November 2023.
- November 2023Recherchen zum NATO-Talk
W. soll Informationen zur Veranstaltung im Berliner Luxushotel Adlon zusammengetragen haben.
- Februar 2024Einschleusung unter falschem Namen
W. soll ihren mutmaßlichen Agentenführer in eine Versammlung von Bundeswehrreservisten gebracht haben.
- Dezember 2025Wenige Meter hinter Merz
Beim Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum sitzt W. hinter Bundeskanzler Merz und Präsident Selenskyj; laut Bild beobachtet die Spionageabwehr sie bereits.
- 21. Januar 2026Festnahme in Berlin
Das Bundeskriminalamt nimmt W. fest. Zeitgleich gibt es Durchsuchungen im Landkreis Ahrweiler, im Havelland und in München bei zwei weiteren Beschuldigten.
- 22. Januar 2026Diplomat wird Persona non grata
Das Auswärtige Amt bestellt den russischen Botschafter ein; ein als Diplomat akkreditierter Botschaftsmitarbeiter muss gehen. Der Kreml weist später einen deutschen Diplomaten aus.
- 14. September 2026Anklage wird bekannt
Die Bundesanwaltschaft gibt die bereits am 7. September erhobene Anklage öffentlich bekannt.
Ein Verein als perfektes Cover
Nach Informationen des Tagesspiegel war W. Vorstandsvorsitzende der „Bundesvereinigung binationaler Gesellschaften e.V.“ (BBG), die laut eigener Website Städtepartnervereine unterstützt und mit „Völkerverständigung“ wirbt.
Laut Lobbyregister wurde der Verein erstmals im November 2016 eingetragen, zunächst mit Sitz im hessischen Bad Hersfeld; 2018 folgte der Umzug nach Berlin. W. war seit der Gründung durchgängig im Vorstand. Dem Kuratorium gehören nach Spiegel-Angaben namhafte Unternehmer sowie ehemalige Abgeordnete von SPD und CDU an.
In Sicherheitskreisen galt W. schon länger als „prorussische Netzwerkerin“; im politischen Berlin war sie präsent und nahm an Veranstaltungen von Verbänden und Organisationen teil. Über Zahlungen an sie ist bislang nichts bekannt. Frühere Äußerungen deuteten darauf hin, dass sie aus Überzeugung handelte.
Der Sicherheitsexperte Peter Neumann vom King's College London liest den Verein als Tarnung – er klinge harmlos, verschaffe aber Zugang zu Entscheidungsträgern:
„Das ist für Spionageaktivitäten ein perfektes Cover.“
Wenige Meter hinter Merz und Selenskyj
Als Beleg für ihre Nähe zu Spitzenpolitikern berichtete die Bild-Zeitung über eine Szene vom Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum im Dezember 2025: W. saß nur wenige Meter hinter Bundeskanzler Friedrich Merz und dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Ein Foto zeigt sie mit auffällig rot gefärbtem Kurzhaarschnitt und grellgrünem Blazer; sie soll dort auch Aufnahmen angefertigt haben.
Die deutsche Spionageabwehr beobachtete sie zu diesem Zeitpunkt laut Bild bereits. Dass sie hinter Merz gesessen habe, bedeute aber nicht, dass sie mit ihm gesprochen oder ihn beeinflusst habe. Die Bild berichtete zudem, W. habe über einen Bundestagsausweis verfügt und sei Gast bei Veranstaltungen von Ministerien, Botschaften und politischen Organisationen gewesen; Fotos zeigten sie unter anderem auf dem Dach des Auswärtigen Amts.
Für Neumann belegt die Szene, „wie weit sie in die Berliner Blase vorgedrungen ist und wie einfach es für sie war, Teil des engsten Kreises der Berliner Politik zu sein“.
Festnahme, Durchsuchungen, eine Ausweisung
Am 21. Januar 2026 nahm das Bundeskriminalamt W. in Berlin fest; seither befindet sie sich in Untersuchungshaft. Am Tag der Festnahme durchsuchten die Ermittler auch Räumlichkeiten von zwei weiteren Beschuldigten – im rheinland-pfälzischen Landkreis Ahrweiler, im Brandenburger Havelland und in München. Die Mitbeschuldigten sind auf freiem Fuß.
Nach früheren dpa-Informationen richtete sich der Einsatz auch gegen zwei ehemalige Angehörige der Bundeswehr – einen kurz zuvor in Pension gegangenen Stabsoffizier und einen Beamten des höheren Dienstes, der die Bundeswehr vor mehr als 15 Jahren verlassen hatte. Sie sollen einer Mittelsperson dienstliche Informationen preisgegeben haben; ob sie wussten, dass diese an einen Geheimdienst gehen sollten, war zunächst unklar.
Das Auswärtige Amt bestellte am Tag nach der Festnahme den russischen Botschafter ein. Ein als Diplomat akkreditierter Botschaftsmitarbeiter – nach dpa-Informationen der stellvertretende Militärattaché – wurde mit sofortiger Wirkung zur Persona non grata erklärt. Der Kreml reagierte später mit der Ausweisung eines deutschen Diplomaten.
Außenminister Johann Wadephul machte die Haltung der Bundesregierung am Tag danach öffentlich klar – und benannte, wie Berlin den Vorgang einordnet:
„klargemacht, dass das ein feindseliger Akt ist und dass geheimdienstliche Tätigkeiten in unserem Land völlig inakzeptabel sind – insbesondere unter dem Deckmantel der Diplomatie“
Was der Staatsschutzsenat jetzt entscheidet
Das Verfahren geht nach Angaben der Bundesanwaltschaft auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) zurück. Nach Angaben der ZEIT über die Enttarnung haben Verfassungsschutz und MAD die mutmaßliche Spionin enttarnt.
Der Spiegel ordnet den Fall in eine Reihe wiederholt gefasster mutmaßlicher Spione ein, die im Auftrag Russlands Unternehmer oder die deutsche Rüstungsindustrie ausgespäht haben sollen. Erst am 11. September hatte die Bundesanwaltschaft sieben mutmaßliche Hamas-Waffenbeschaffer angeklagt.
Nun muss der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und wann es zum Prozess kommt. W.s Verteidiger hatte den Tatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit bereits im Frühjahr als zu weit ausgelegt kritisiert. Ob er diesen Einwand im Hauptverfahren erneut vorbringt, ist die nächste offene Frage des Falls.
