Für Netflix, Apple TV und Wow kann die jahrelange Praxis, Abo-Preise per Klausel anzuheben, teuer werden. Der Verbraucherschutzverein VSV verlangt für deutsche Kundinnen und Kunden Rückzahlungen zwischen 200 und 700 Euro pro Person – die Höhe hängt vom Anbieter, vom gebuchten Abo und von der Dauer der Preiszahlungen ab.
Eingereicht hat der in Wien ansässige Verein die drei Verbandsklagen am 15. September 2026. Zwei Verfahren laufen beim Kammergericht Berlin (Az. 11 VKI 1/26 und 21 VKI 1/26), eines beim Bayerischen Oberlandesgericht (Az. 102 VKI 1/26 e). Über die Klagen gegen die Preiserhöhungen bei Streaming-Anbietern berichtete die Tagesschau am selben Tag.
Kern des Streits ist die Frage, ob eine Vertragsklausel allein genügt, um die Preise eines laufenden Streaming-Abos immer wieder zu erhöhen. Nach Darstellung des VSV haben die Anbieter die Preise bestehender Abonnements wiederholt angehoben und sich dabei auf Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt – ohne die gesonderte Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.
„Nach Darstellung des VSV haben Netflix, Apple TV und WOW jahrelang Preise erhöht, ohne ihre Kunden zu fragen. Die Konzerne wetten darauf, dass niemand wegen ein paar hundert Euro vor Gericht zieht. Diese Wette verlieren sie, wenn sich genügend Menschen der Sammelklage anschließen.“
Der Vorwurf: ohne Zustimmung erhöht
Nach Auffassung des Vereins benachteiligen solche Klauseln Verbraucher unangemessen und sind unwirksam. Die Erhöhungsbeträge seien damit ohne Rechtsgrund gezahlt und nach § 812 BGB zurückzufordern. Der VSV bündelt die Ansprüche in einer sogenannten Abhilfeklage, einem 2023 eingeführten Instrument, das die Forderungen vieler Verbraucher in einem Verfahren zusammenführt – Betroffene müssen nicht einzeln vor Gericht ziehen.
Für die Klagen hat sich der VSV mit der Berliner Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus zusammengetan. Die Kanzlei tritt als Prozessbevollmächtigte auf, Padronus trägt das komplette Kostenrisiko. Der Verein beschreibt sich als gemeinnützig und versichert, an den Verfahren nichts zu verdienen.
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen unabhängig vom Ausgang kein eigenes Geld; nur im Erfolgsfall fließt ein Anteil von 9,9 Prozent der zugesprochenen Summe an den Finanzierer, gesetzlich begrenzt auf höchstens 10 Prozent (§ 4 VDuG). Erteilt eine Rechtsschutzversicherung Deckung, entfällt dieser Anteil vollständig.
„Für die drei Verbandsklagen haben wir uns mit der Berliner Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus zusammengetan. Aus der Kombination von Verbraucherschutz, Rechtsexpertise und Finanzierung der Verfahren entsteht ein kraftvolles Bündnis, um sich gegen fragwürdige Geschäftspraxen von Großkonzernen zu wehren. Die Abhilfeklage ist das erste Instrument europaweit, mit dem wir Verbrauchern nicht nur zu ihrem Recht, sondern direkt zu ihrem Geld verhelfen können – ohne dass sie danach noch einmal selbst vor Gericht müssen.“
Netflix widerspricht, Sky prüft
Netflix erklärte gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de, die Klage sei bislang nicht zugestellt worden, weshalb man nicht im Detail Stellung nehmen könne. Das Unternehmen betont, sich in Deutschland bei Preiserhöhungen nicht auf die Preisanpassungsklauseln gestützt, sondern stets die ausdrückliche Zustimmung der Kunden eingeholt zu haben; die Annahme des VSV sei insoweit falsch.
Wie DWDL.de über die Reaktionen der Anbieter berichtet, bestätigte Sky den Erhalt der Klage und kündigte an, sie zu prüfen. Mit Blick auf das laufende Verfahren wolle man sich nicht weiter äußern. Sky gehört seit wenigen Monaten zu RTL Deutschland.
Bei Netflix kommt nach Darstellung des VSV ein zweiter Grund hinzu: Wer zwischen 2014 und 2019 abschloss, tat dies über eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Mitgliedschaft beginnen kostenpflichtig nach Gratismonat“. Eine Bestell-Schaltfläche muss die Zahlungspflicht eindeutig kennzeichnen, sonst kommt der Vertrag von Anfang an nicht zustande (§ 312j BGB). Zurückzufordern wären dann sämtliche gezahlten Beiträge, nicht nur die Erhöhungen.
Was pro Kunde zurückkommen soll
Padronus rechnet exemplarisch vor, wie stark die Anbieter ihre Preise angehoben haben: WOW verteuerte das Live-Sport-Abo im Juli 2025 von 35,99 auf 44,99 Euro – ein Plus von 50 Prozent innerhalb von 18 Monaten. Apple TV+ verdoppelte den Monatspreis von 4,99 auf 9,99 Euro, Netflix erhöhte seit 2017 mehrfach.
Mögliche Rückzahlung pro Kunde bei durchgängigem Abo
Angaben des Prozessfinanzierers Padronus
Erst Anfang September 2026 hatte Netflix die Preise in Deutschland erneut erhöht: Das Werbe-Abo stieg von 4,99 auf 6,99 Euro, das Standard-Abo von 13,99 auf 15,99 Euro, das Premium-Abo von 19,99 auf 21,99 Euro; Zusatzmitgliedschaften verteuern sich um je einen Euro. Bestandskunden müssen der Erhöhung aktiv zustimmen, sonst läuft das Abo aus, und über die Zustimmungsfristen lässt sich die Erhöhung um bis zu drei Monate aufschieben.
Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl beziffert das Szenario bei einer Million Anmeldungen auf Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Wer alle vier Dienste abonniert hatte, kommt nach seiner Rechnung auf knapp 800 Euro. Eibl nennt das eine „systematische Übervorteilung im industriellen Maßstab“.
Präzedenzfälle geben Rückenwind
Ein vergleichbarer Fall liegt beim Oberlandesgericht Hamm: die Verbandsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Sport-Streaminganbieter DAZN. Der hatte den Preis für Bestandskunden im August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro und im August 2022 auf 29,99 Euro angehoben; rund 5.700 Kunden schlossen sich der Klage an.
Von der Premiere-Klausel bis zu den neuen Streaming-Klagen
- 2007BGH kippt Premiere-Klausel
Der Bundesgerichtshof erklärt die Preiserhöhungsklausel von Premiere, dem heutigen Sky, für unwirksam (III ZR 247/06).
- 2023Kammergericht Berlin gegen Netflix
Das Kammergericht Berlin erklärt die Preisanpassungsklausel von Netflix für unwirksam (23 U 15/22).
- Januar 2025Bundesgerichtshof bestätigt Netflix-Urteil
Der BGH verwirft die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Kammergerichts.
- Mai 2025Landgericht Köln verurteilt Netflix
Netflix muss einem einzelnen Kunden 191,60 Euro zurückzahlen (6 S 114/23).
- 15. September 2026VSV reicht drei Verbandsklagen ein
Der Verein klagt gegen Netflix, Apple TV und Wow vor dem Kammergericht Berlin und dem Bayerischen Oberlandesgericht.
Nach vorläufiger Bewertung des Oberlandesgerichts in der mündlichen Verhandlung am 4. September 2026 waren die DAZN-Erhöhungen rechtswidrig. Der Gerichtssprecher Daniel Große-Kreul sagte, die Klauseln enthielten viele unbestimmte Begriffe, sodass der einzelne Verbraucher gar nicht wisse, wann und unter welchen genauen Voraussetzungen DAZN seine Preise anpassen könne. Das Urteil soll am 18. November 2026 verkündet werden.
Nicht jede Klage ist erfolgreich: Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen zur Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video am 17. Juli 2026 ab – unter anderem wegen fehlender Vergleichbarkeit der Ansprüche; die Verbraucherzentrale legte Revision zum BGH ein. Der Streit um die Prime-Preiserhöhung von 2022 verlief anders: Das Landgericht und anschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten 2025 die Preisanpassungsklausel für unwirksam.
Anmeldung in drei bis fünf Minuten
Die Anmeldung zu den drei Verbandsklagen ist für deutsche Verbraucher über die Webseite des Bundesamts für Justiz möglich; die Formulare will das Bundesamt in den kommenden Wochen bereitstellen. Der VSV empfiehlt den Weg über das Portal streaming-klage.de, das die beauftragte Kanzlei betreibt.
Dort erteilen Betroffene eine einzige Vollmacht für bis zu vier Verfahren und ergänzen je Anbieter in drei bis fünf Minuten ihre Angaben. Die Kanzlei berechnet die Ansprüche, setzt die Anbieter in Verzug – wodurch die Forderung um rund 6,5 Prozent Zinsen pro Jahr wächst – und fordert fehlende Abrechnungsdaten über das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO direkt beim Anbieter an. Das Abo muss dafür nicht gekündigt werden.
Über dasselbe Portal ist zusätzlich eine Anmeldung zur bereits laufenden Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime möglich.
Wie die Berliner und die Münchener Verfahren ausgehen, ist offen. Der nächste Orientierungspunkt steht in Hamm: Dort will das Oberlandesgericht im November sein Urteil im DAZN-Verfahren verkünden – es könnte den Rahmen für die drei neuen Klagen setzen.
