Das Landgericht Frankfurt hat den 24 Jahre alten Mohammad S. am Mittwoch zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer tötete er in der Nacht zum 6. Juli 2025 auf der Mainzer Landstraße zwei 23-jährige Zwillingsbrüder auf einem E-Scooter und verletzte einen weiteren Rollerfahrer so schwer, dass ihm ein Unterschenkel amputiert werden musste.
Der Verurteilte muss dem Überlebenden außerdem 350.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, zuzüglich fünf Prozent Zinsen. Rechtskräftig ist das Urteil von drei Jahren Haft im E-Scooter-Prozess nicht: Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre gefordert, die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre zur Bewährung – die Kammer entschied sich für drei.
Der Schuldspruch lautet auf zweifache fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie auf versuchten Mord durch Unterlassen. Dieser Vorwurf ist der Kern des Falls: Nicht der Zusammenstoß auf dem Radweg brachte ihn ein, sondern das, was der Fahrer danach tat.
Haftstrafen im E-Scooter-Prozess: Forderungen und Urteil
Plädoyers und Urteil vom 16. September 2026 in Jahren
Die letzten Sekunden vor dem Aufprall
Duy Quang Nguyen und Quang Minh Nguyen (23) aus Hamburg verbrachten mit Hieu Hoang Trung (damals 27) und der Freundin eines der Brüder das erste Juli-Wochenende 2025 in Frankfurt. Die Männer kannten sich aus einem Deutschkurs in Vietnam. Ein Überwachungsvideo zeigt die Gruppe an einer roten Ampel mit ihren E-Rollern – und wenige Sekunden nach dem Anfahren den Aufprall.
Zur selben Zeit machte sich eine vierköpfige Gruppe aus Bad Kreuznach auf den Heimweg. Die Männer hatten den Abend am Mainufer verbracht und dort Lachgas konsumiert; sie fuhren mit dem Auto eines Vaters, der die Fahrt nicht erlaubt hatte. Als der Vater weit nach Mitternacht anrief, wollten sie sofort zurück – am Steuer des schwarzen Toyota Corolla Verso: S.
Zunächst fuhren sie unauffällig, das zeigen die Videoaufnahmen. Dann beschleunigte S. Das Gericht ging von etwa 75 Stundenkilometern aus, erlaubt waren 50; ein Gutachter schätzte die Geschwindigkeit auf bis zu 87 km/h. An der sich verengenden Mainzer Landstraße verlor S. die Kontrolle und geriet nach rechts auf den Radweg.
Er traf zuerst den Roller der Zwillinge, die ihr Hotel fast erreicht hatten. Beide wurden auf das Auto und dann 30 Meter weiter auf den Boden geschleudert; einer der Brüder starb sofort, sein Bruder wenige Stunden später im Krankenhaus. Etwa 0,3 Sekunden später erfasste der Wagen das Hinterrad des zweiten Rollers mit Hieu Hoang Trung.
Dessen Kopf schlug durch die Windschutzscheibe auf der Fahrerseite. Der Sachverständige errechnete, dass Trung 1,2 Sekunden auf der Motorhaube blieb und dann nach vorn auf Straßenbahnschienen abgeworfen wurde.
Andere Berichte nennen 70 Meter, über die er liegen geblieben sei, oder rund 150 Meter bis zum Sturz von der Haube. Von der vierköpfigen Roller-Gruppe blieb nur die Freundin eines der getöteten Brüder körperlich unverletzt – ihre posttraumatische Belastungsstörung war so stark, dass sie auch ein Jahr später nicht vor Gericht aussagen konnte.
Der Fall in der Chronologie
- 4. bis 6. Juli 2025Wochenendtrip nach Frankfurt
Die Zwillinge Duy Quang und Quang Minh Nguyen aus Hamburg verbringen mit Hieu Hoang Trung und der Freundin eines Bruders ein Wochenende in Frankfurt.
- 6. Juli 2025Tödlicher Unfall auf der Mainzer Landstraße
Gegen 2.30 Uhr erfasst der Toyota Corolla Verso die E-Scooter. Die Zwillinge sterben, Hieu Hoang Trung verliert einen Unterschenkel.
- 6. Juli 2025Weiterfahrt und Rückkehr
S. fährt rund vier Kilometer bis ins Europaviertel und versteckt das beschädigte Auto. Rund zwei Stunden nach dem Unfall stellt er sich der Polizei.
- 15. Juli 2025Untersuchungshaft
Neun Tage nach dem Unfall wird Mohammad S. in Untersuchungshaft genommen; seitdem sitzt er in Haft.
- Ende Juni 2026Beginn der Hauptverhandlung
Der Überlebende sagt im Rollstuhl aus; die vierte Rollerfahrerin kann wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht aussagen.
- 16. September 2026Urteil: drei Jahre Haft
Das Landgericht verurteilt S. zu drei Jahren Haft und 350.000 Euro Schmerzensgeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Warum die Kammer keinen Mord sah
Im Prozess standen zwei Fragen im Zentrum: Warum kam S. von der Fahrbahn ab – und warum hielt er nicht an? Für das Strafmaß wurde der Unfallschock entscheidend. Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Angeklagten einen massiven Schock mit Halluzinationen. Auf dieses Gutachten stützt sich die Begründung, warum das Gericht keinen Mord sah. Vorsitzende Richterin Anke Wagner sagte, er sei nicht in der Lage gewesen anzuhalten, was richtig gewesen wäre.
„Man kann von einer Tragödie sprechen.“
Erst nach rund vier Kilometern im Europaviertel stoppte S. – für Wagner der Moment, in dem der Schock endete. Danach versteckte er das beschädigte Auto und entfernte die Kennzeichen; rund zwei Stunden nach dem Unfall kehrte er zum Unfallort zurück und stellte sich der Polizei. Im Unterlassen von Hilfe nach den ersten zehn Minuten sah die Kammer den versuchten Mord.
Zugleich betonte das Gericht, S. sei weder ein Raser gewesen noch habe er unter Drogen gestanden. Es sprach von einem Fahrfehler und einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit. Bei dem Angeklagten sehe die Kammer Reue und Verzweiflung, sagte Wagner. Er werde mit seiner Schuld leben müssen: „Das ist vermutlich die größere Strafe als die, die wir hier verhängen können.“
Ein anderes Verfahren endete deutlich milder: Im Dürschtal-Prozess lautete das Ergebnis zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung.
Der Lachgas-Verdacht
Zu Prozessbeginn war der Lachgas-Verdacht der zentrale Streitpunkt. Ein Mitfahrer, der nicht mit S. befreundet war, hatte bei der Polizei ausgesagt, der Angeklagte habe während der Fahrt einen mit Lachgas gefüllten Ballon in der Hand gehalten.
Die anderen drei Insassen sagten das Gegenteil: Der Zeuge sei der Einzige gewesen, der im Auto Lachgas konsumiert habe; weil der Wagen dem Vater von S. gehörte, habe es deswegen Streit gegeben. Vor Gericht verstrickte sich der Mann in Widersprüche. Die Staatsanwaltschaft ließ seine Behauptungen im Plädoyer fallen und ging davon aus, dass er selbst im Auto Lachgas konsumierte. Auch die Kammer schenkte ihm keinen Glauben.
Ein toxikologischer Sachverständiger konnte nicht mit der nötigen Sicherheit belegen, dass der Unfall auf Lachgas zurückzuführen ist. Lachgas wirke nur wenige Sekunden bis Minuten, sagte er. Dass die Männer aus Bad Kreuznach am Mainufer Lachgas konsumiert hatten, steht fest – für den Unfall spielte es nach Überzeugung des Gerichts keine Rolle.
Der Überlebende, die Eltern und die Vergebung
Der schwer verletzte Hieu Hoang Trung wurde in einem Rollstuhl in den Verhandlungssaal gefahren. Er hatte dem Angeklagten nach dessen schriftlicher Entschuldigung verziehen, konnte ihm während seiner Aussage aber nicht in die Augen sehen und bat darum, im Saal umgesetzt zu werden. Rund einen Monat lag er im Koma.
Nach dem Aufwachen habe er langsam realisiert, dass seine Freunde tot seien und er auf einer Seite keinen Unterschenkel mehr habe; Erinnerungen an den Unfall hat er nicht. Er leidet unter epileptischen Anfällen und Erinnerungslücken und wartet auf eine Lebertransplantation; seine Mutter zog nach Deutschland, um ihn zu pflegen.
Die Mutter der getöteten Zwillinge nahm die Entschuldigung nicht an und brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. In seinem letzten Wort vor der Verkündung hatte S. gesagt: „Es tut mir unendlich leid und ich bitte alle um Verzeihung.“
Verteidiger Michael Koch sagte nach dem Urteil, es sei eine Entscheidung, über die die Verteidigung erst einmal nachdenken müsse. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt. Ob der Schuldspruch wegen versuchten Mordes Bestand hat, entscheidet sich damit erst in den kommenden Wochen.
