UN-Bericht: USA begingen Kriegsverbrechen in Minab
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Völkerrecht

UN-Bericht: USA begingen Kriegsverbrechen in Minab

Die UN-Untersuchungskommission sieht hinreichende Gründe für US-Kriegsverbrechen bei den Angriffen auf eine Schule in Minab und einen Sportkomplex in Lamerd – und wirft Iran Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Washington weist den Bericht scharf zurück.

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Die USA haben im Krieg gegen Iran nach Einschätzung der Vereinten Nationen Kriegsverbrechen begangen. Die unabhängige UN-Untersuchungskommission sieht hinreichende Gründe für die Annahme, dass US-Streitkräfte am 28. Februar 2026 eine Grundschule in Minab mit Tomahawk-Marschflugkörpern angriffen.

Veröffentlicht wurde der Bericht der UN-Untersuchungskommission A/HRC/61/60 am Donnerstag, dem 17. September 2026, in Genf; vorgelegt werden soll er dem 47 Mitgliedstaaten angehörenden UN-Menschenrechtsrat am Montag, dem 21. September 2026. Geleitet wird die Kommission von der Juristin Sara Hossain aus Bangladesch; der Rat hatte sie 2022 eingesetzt und ihr Mandat im Januar 2026 um zwei Jahre bis 2028 verlängert.

Vom Mandat zum Bericht

  1. 24. November 2022
    UN-Menschenrechtsrat setzt die Untersuchungskommission ein

    Das Gremium soll Menschenrechtsverletzungen im Iran unabhängig aufklären.

  2. 28. Dezember 2025
    Beginn der landesweiten Proteste im Iran

    Die Niederschlagung dieser Proteste bildet den Kern der Vorwürfe gegen Teheran.

  3. 23. Januar 2026
    Mandat um zwei Jahre bis 2028 verlängert

    Der Menschenrechtsrat beschließt die Verlängerung auf einer Sondersitzung.

  4. 28. Februar 2026
    Kriegsbeginn: Angriffe auf Minab und Lamerd

    Am ersten Tag des US-israelischen Kriegs gegen Iran werden Schule und Sportkomplex getroffen.

  5. Juni 2026
    Trump bestreitet eine gezielte Attacke auf die Schule

    Der US-Präsident verweist auf eine Untersuchung; kurz nach dem Angriff hatte er Iran beschuldigt.

  6. 17. September 2026
    Kommission veröffentlicht ihren Bericht

    Der Befund nennt US-Kriegsverbrechen und iranische Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Der Angriff auf die Schule in Minab

Im Zentrum des Berichts steht der Angriff auf die Schajareh-Tayyebeh-Grundschule in Minab in der Provinz Hormozgan am 28. Februar 2026 – dem ersten Tag des Krieges, den die USA und Israel gegen Iran begannen. Nach iranischen Angaben starben mehr als 150 Menschen, darunter etwa 120 Schulkinder.

Die UN-Mission bestätigte 157 Todesopfer, darunter 123 Kinder im Alter von 13 Jahren und jünger. Die BBC nennt mindestens 156 Tote und 120 getötete Kinder, die Nachrichtenagentur AP verweist auf iranische Staatsmedien, die von 168 Getöteten sprechen.

Opferzahlen des Angriffs auf die Schule in Minab

Unterschiedliche Angaben zur Zahl der Todesopfer

Quelle: UN-Untersuchungskommission, BBC, AP unter Berufung auf iranische Staatsmedien

Die Kommission identifizierte die Waffe als Tomahawk-Marschflugkörper, die im Konflikt nur von den USA eingesetzt wurden. Das Schulgebäude sei „der beabsichtigte Einschlagpunkt“ gewesen; die Schäden gingen nicht auf einen fehlgeleiteten Schlag oder auf Kollateralschäden des zeitgleichen Angriffs auf die benachbarte Anlage der Islamischen Revolutionsgarden zurück. Überlebende berichteten von einem doppelten Angriff.

Die Schule sei klar als zivile Einrichtung erkennbar gewesen; die Kommission verweist auf kindgerechte Wandmalereien, Schulschilder und Spielbereiche sowie auf Satellitenbilder, die vor dem Angriff Kinder auf dem Schulhof zeigten. Sie lag neben einem Marinestützpunkt der Revolutionsgarden, war aber seit über einem Jahrzehnt durch eine Mauer von der Militäranlage getrennt. Belege für eine militärische Nutzung fand die Kommission nicht.

Kriegsverbrechen oder bloße Fahrlässigkeit?

In der rechtlichen Bewertung heißt es, die USA hätten es versäumt, alles Zumutbare zu tun, um zu überprüfen, dass es sich um ein militärisches Ziel handelte. Das gehe über bloße Fahrlässigkeit hinaus. Die Mission ist ein Untersuchungsgremium, keine Justizbehörde; ihre Erkenntnisse sind nicht bindend, können aber in Ermittlungen nationaler Gerichte oder des Internationalen Strafgerichtshofs einfließen.

Vielmehr richteten die USA die Angriffe gegen das Schulgebäude, obwohl sie sich des erheblichen Risikos bewusst waren, ein ziviles Objekt zu treffen, und nahmen dabei rücksichtslos in Kauf, dass dies geschehen könnte.
Sara Hossain, Vorsitzende der UN-Untersuchungskommission zum Iran

Die Mission stützt sich unter anderem auf Medienberichte über eine vorläufige interne US-Untersuchung, die US-Streitkräfte verantwortlich machte, sowie darauf, dass die USA die einzige Konfliktpartei mit Tomahawk-Raketen sind. Auch die BBC zum UN-Befund möglicher US-Kriegsverbrechen führt diese Belege an.

US-Medien hatten im März 2026 unter Berufung auf vorläufige Untersuchungsergebnisse berichtet, die Schule sei wegen veralteter Geheimdienstinformationen der Defense Intelligence Agency fälschlich mit einem Tomahawk-Marschflugkörper getroffen worden. Präsident Donald Trump erklärte im Juni 2026 unter Berufung auf eine Untersuchung, niemand habe im Februar absichtlich eine Mädchenschule im Iran angegriffen. Das Pentagon hat die Untersuchung auf eine höhere Ebene verlagert, aber bislang keine vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht und eine Stellungnahme abgelehnt.

Der zweite Angriff: Lamerd

Ebenfalls am 28. Februar 2026 wurden nach Darstellung der Kommission Präzisionsraketen des Typs Precision Strike Missile (PrSM) auf einen klar erkennbaren Sportkomplex und ein umliegendes Wohngebiet in der Stadt Lamerd in der Provinz Fars abgefeuert.

Die Raketen explodierten in der Luft und verteilten nach Angaben der Ermittler rund 180.000 Wolfram-Schrapnelle über ein weites Gebiet. Nach offiziellen iranischen Angaben wurden 22 Zivilisten getötet, darunter sieben Kinder, weitere Menschen wurden verletzt; Wohngebäude und eine Schule wurden beschädigt.

Auch diesen Angriff stuft die Mission als unterschiedslos und damit als mögliches Kriegsverbrechen ein. Das US-Zentralkommando Centcom hatte bereits im März 2026 erklärt, an dem betreffenden Tag keine Angriffe gegen Lamerd geflogen zu haben, und bestreitet die Identifizierung der Waffe als PrSM.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Iran

Gegenüber der iranischen Führung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Behörden bei der Niederschlagung der landesweiten Proteste, die am 28. Dezember 2025 begannen, systematisch gegen Zivilisten vorgingen: rechtswidrige Tötungen, Folter, willkürliche Verhaftungen, das Verschwindenlassen von Menschen und eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit. Der Internetzugang wurde abgeschaltet.

Die Experten berichten, Sicherheitskräfte hätten sich auf Dächern und anderen erhöhten Positionen postiert und mit Sturmgewehren in Menschenmengen gefeuert. Demonstranten erlitten schwere Kopf-, Brust- und Augenverletzungen durch Metallschrotkugeln, die zu dauerhafter Erblindung führten.

Sicherheitskräfte griffen zudem Gesundheitseinrichtungen an, schlugen und verhafteten verletzte Demonstranten und nahmen medizinisches Personal fest, was Opfer davon abhielt, lebensrettende Hilfe zu suchen. Zehntausende Festgenommene seien Folter, Einzelhaft und der Verweigerung von Rechtsbeistand ausgesetzt gewesen.

Die Kommission konnte die Opferzahlen nicht unabhängig überprüfen, geht aber davon aus, dass die tatsächliche Zahl weit über den offiziellen Angaben von 3.038 Toten und 25.000 Verletzten liegt; die Organisation Hrana hat mehr als 7.000 getötete Menschen bestätigt, fast alle Demonstranten. Mindestens 29 Männer seien nach beschleunigten Verfahren im Zusammenhang mit den Unruhen hingerichtet worden, mehr als 70 Menschen seien weiterhin unmittelbar von der Hinrichtung bedroht.

Die Kommission fasst viele dieser schweren Verstöße als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zusammen: Mord, Freiheitsentziehung, Folter und andere unmenschliche Handlungen als Teil eines weitverbreiteten und systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung. Teheran macht von den USA und Israel unterstützte Terroristen und Aufständische für die Unruhen verantwortlich und hat Vorwürfe systematischer Menschenrechtsverletzungen stets zurückgewiesen.

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Washington weist die Vorwürfe zurück

Die US-Regierung wies die Vorwürfe umgehend und scharf zurück. Die Sprecherin des Weißen Hauses, Anna Kelly, erklärte, die einzige Partei in diesem Konflikt, die Kriegsverbrechen begangen habe, sei das iranische Regime, das Tausende seiner eigenen Bürger ermordet, Amerikaner im Ausland getötet, Terrorakte in der Straße von Hormus verübt und unterschiedslose Angriffe auf seine Nachbarn gestartet habe.

Der UN-Menschenrechtsrat hat für die Menschenrechte nichts erreicht und verbreitet seit Jahrzehnten unseriösen Unsinn.
Anna Kelly, Sprecherin des Weißen Hauses

Ein Vertreter des US-Außenministeriums erklärte, die USA schenkten den Ergebnissen des Berichts keinen Glauben; der UN-Menschenrechtsrat verbreite anti-amerikanische Rhetorik und Antisemitismus und beschwichtige repressive Regime. Die USA waren bereits im Februar 2025 per Executive Order von Präsident Trump aus dem Menschenrechtsrat ausgetreten.

Die Vertretungen Irans und der USA in Genf reagierten zunächst nicht auf Anfragen. Die Kommission beklagt fehlende Kooperation beider Regierungen: 44 Informationsersuchen an die iranische Regierung blieben überwiegend unbeantwortet, auch Anfragen an die US-Regierung aus dem Juni 2026 zu Informationen und Treffen mit Beamten wurden nicht beantwortet.

Der Bericht stützt sich nach Angaben der Experten auf einen opferzentrierten Ansatz und Interviews mit 73 Personen innerhalb und außerhalb Irans sowie auf Dokumente, Satellitenbilder und Foto- und Videomaterial. Die Mission litt unter einem UN-weiten Einstellungsstopp und arbeitete zeitweise mit einer Personaldecke von rund 20 Prozent.

Die Kommission fordert beide Seiten auf, alle Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen zu beenden, den Opfern vollständige Wiedergutmachung zu leisten und den Konflikt auf diplomatischem Weg zu beenden. Der Krieg zwischen den USA und Iran dauert an; bei US-Bombardements auf über 80 Iran-Ziele schlugen die Revolutionsgarden zurück.

Der Bericht fällt in eine Phase, in der sich laut Medienberichten eine Wiederaufnahme von Gesprächen zwischen Golfstaaten, den USA und Iran rund um die UN-Generalversammlung abzeichnet; Washington genehmigte bereits die Reise der iranischen Delegation unter Auflagen. Ob der Menschenrechtsrat am 21. September weitere Untersuchungen oder eine Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof beschließt, ist offen.