Razzia bei Brinker-Mitarbeiter: Polizei findet Drogen und Nazi-Devotionalien
Bild: KI-generiert
Berliner AfD

Razzia bei Brinker-Mitarbeiter: Polizei findet Drogen und Nazi-Devotionalien

Fünf Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl durchsucht die Polizei das Haus eines Mitarbeiters von AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker. Waffen findet sie keine – laut „Bild“ und „B.Z.“ aber Drogen und Nazi-Devotionalien. Brinker nennt den Mann „einfach Sammler“.

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Bei der Durchsuchung eines Hauses in Berlin-Lichterfelde hat die Polizei keine Waffen gefunden – dafür Gegenstände, die die Staatsanwaltschaft nur „andere Beweismittel“ nennt. Nach übereinstimmenden Berichten von „Bild“ und „B.Z.“ handelt es sich um Drogen und Nazi-Devotionalien. Bewohnt wird das Haus von einem persönlichen Mitarbeiter der Berliner AfD-Spitzenkandidatin Kristin Brinker, der dort allein lebt.

Die Aktion lief am Dienstag, 15. September 2026. Vollstreckt wurde ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Berlin, der sich auf den Verdacht eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und das Waffengesetz stützt. Bekannt wurde die Durchsuchung bei einem Brinker-Mitarbeiter in Lichterfelde erst am Freitagabend.

Waffen oder Sprengstoff fanden die Ermittler nicht. Es seien keine Beweismittel gefunden worden, „die den Tatvorwurf untermauern“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sichergestellt wurden aber „andere Beweismittel“, sogenannte Zufallsfunde. Deren Bedeutung sei offen: Die Funde müssten erst kriminaltechnisch untersucht werden, bevor ihre strafrechtliche Relevanz bewertet werden könne.

Drogen in der Plattenhülle, Nazi-Devotionalien im Haus

„Bild“ und „B.Z.“ berichten übereinstimmend, bei den Zufallsfunden habe es sich um Drogen und Nazi-Devotionalien gehandelt. Die Drogen sollen in einer Schallplatten-Verpackung gesteckt haben; der Beschuldigte gab laut diesen Berichten an, sie seien „da schon drin“ gewesen, als er die Platte auf einem Flohmarkt kaufte. In dem Haus soll zudem umfangreiches Material der AfD gelegen haben.

Die beiden Zeitungen nennen den Mann Jürgen Sch. und geben sein Alter mit 58 Jahren an. t-online, Zeit, Spiegel, n-tv, Tagesspiegel und Volksstimme nennen für denselben Beschuldigten dagegen 48 Jahre. Er ist persönlicher Mitarbeiter im Reinickendorfer Wahlkreisbüro Brinkers und soll bei der Durchsuchung darauf hingewiesen haben, dass er für Brinker arbeitet.

Brinkers Linie: ein Sammler, eine Privatsache

Die 54 Jahre alte Kristin Brinker führt die Berliner AfD als Landes- und Fraktionsvorsitzende und ist zum dritten Mal Spitzenkandidatin ihrer Partei. Gegenüber „Bild“ verteidigte sie ihren Mitarbeiter – und verwies auf die laufenden Ermittlungen.

Ich hatte niemals einen Anhaltspunkt dafür, dass er in einer solchen Richtung tickt. Er ist einfach Sammler. Wir warten jetzt die Ermittlungen ab.
Kristin Brinker, AfD-Spitzenkandidatin in Berlin

Die Partei stützt diese Linie: Kollegen beschrieben den Mann als Sammler, der regelmäßig auf Flohmärkten verschiedene Gegenstände kaufe. AfD-Sprecher Ronald Gläser nannte den Vorgang eine „private Angelegenheit“ und sagte: „Wir warten die Ermittlungen ab.“ Ob der Beschuldigte weiterhin für Brinker tätig ist, blieb offen.

Fünf Tage vor dem Wahlsonntag

Die Durchsuchung fiel in die letzte Wahlkampfwoche. Fünf Tage vor dem Wahlsonntag am 20. September 2026 rückte die Razzia bei einem AfD-Mitarbeiter kurz vor der Wahl in den Mittelpunkt des Berliner Wahlkampfs. In diesem Wahljahr gab es ähnliche Einsätze bereits: Zehn Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hatte die Polizei Razzien bei zwei AfD-Kandidaten durchgeführt.

Wenige Tage vor dem Wahlsonntag sah die Forschungsgruppe Wahlen in ihrer Umfrage für das ZDF die Linke mit 22 Prozent vorn, vor der regierenden CDU mit 20 Prozent und der AfD mit 18 Prozent. Es folgten die Grünen mit 15 Prozent und die SPD mit 12 Prozent.

Umfrage zur Berliner Abgeordnetenhauswahl kurz vor dem Wahlsonntag

Quelle: Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF, September 2026

Was offen bleibt

Offen bleibt mehr als die Herkunft der Fundstücke. Die Zeitungen nennen zwei verschiedene Alter für den Beschuldigten. Die Art und Herkunft der Nazi-Devotionalien ist behördlich nicht bestätigt; die Staatsanwaltschaft äußert sich zu den Fundstücken nicht. Ob die Zufallsfunde strafrechtlich relevant sind und ob gegen den Mann ein neues Verfahren eingeleitet wird, entscheidet sich erst nach der kriminaltechnischen Auswertung.

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