Zwei Polizistinnen, die bei einer Schießerei in Gevelsberg flohen, statt ihren unter Beschuss geratenen Kollegen zu helfen, haben ihren Beamtenstatus verloren. Das Verwaltungsgericht Münster entfernte sie am Montag, dem 21. September 2026, aus dem Beamtenverhältnis – die schwerste Disziplinarmaßnahme des Beamtenrechts.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger der Kreispolizeibehörde hatte die Disziplinarklage Ende 2025 eingereicht, um das Beamtenverhältnis der beiden Frauen beenden zu können. Die 2. Disziplinarkammer des Gerichts gab ihm nach einer nichtöffentlichen Verhandlung statt. Die Aktenzeichen lauten 20 K 3270/25.O und 20 K 3271/25.O.
Die beiden Frauen sind in der Berichterstattung nicht namentlich genannt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts wurde am 22. September über das Justizportal Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Vom Schusswechsel bis zum Disziplinarurteil
- Mai 2020Schießerei in Gevelsberg
Bei einer Verkehrskontrolle schießt ein unter Drogen stehender Autofahrer auf zwei Verkehrspolizisten – 21 Schüsse. Ein Beamter wird am Oberbauch getroffen und überlebt nur dank seiner schusssicheren Weste.
- März 2021Urteil gegen den Schützen
Das Landgericht Hagen verurteilt den Angreifer wegen versuchten Totschlags und Betäubungsmitteldelikten zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft.
- 16. November 2021Urteil gegen die Polizistinnen
Das Amtsgericht Schwelm verurteilt die beiden Frauen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu je einem Jahr Haft auf Bewährung.
- 5. Oktober 2022Berufung senkt die Strafe
Das Landgericht Hagen setzt die Strafen auf je vier Monate Haft auf Bewährung herab. Bei mindestens einem Jahr wäre das Beamtenverhältnis automatisch beendet worden.
- Ende 2025Disziplinarklage
Der Ennepe-Ruhr-Kreis reicht die Klage beim Verwaltungsgericht Münster ein, um die Beamtinnen zu entlassen. Bekannt wird dies Anfang Januar 2026.
- Juni 2026Schütze entkommt bei Freigang
Der Mann flieht während eines Freigangs und stellt sich eine Woche später bei der Polizei.
- 21. September 2026Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Die 2. Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster entfernt beide Frauen aus dem Beamtenverhältnis. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die Schießerei von Gevelsberg
Auslöser des Verfahrens ist ein Vorfall im Mai 2020 in Gevelsberg im südlichen Ruhrgebiet. Zwei Verkehrspolizisten kontrollierten nachts einen Autofahrer, der unter Drogen stand und gegen den ein Haftbefehl vorlag. Nach der Urinprobe schüttete er einem der Beamten den Becher ins Gesicht, lief zu seinem Fahrzeug, zog eine Pistole und eröffnete das Feuer.
Ein Beamter wurde am Oberbauch getroffen und überlebte nur, weil das Projektil in seiner schusssicheren Weste stecken blieb. Insgesamt fielen 21 Schüsse. Die beiden Polizistinnen, damals 32 und 37 Jahre alt, waren im nächtlichen Streifendienst zufällig zu der Verkehrskontrolle hinzugestoßen.
Nach Darstellung des Strafverfahrens hielten sie ein vorbeifahrendes Auto an und flohen vom Tatort, statt den beschossenen Kollegen zu helfen. Warnschüsse gaben sie nicht ab, die Leitstelle alarmierten sie erst später. Im Strafprozess begründeten sie ihr Verhalten mit Todesangst: Sie hätten nicht abschätzen können, um wie viele Täter es sich handelte.
Vom Strafurteil zur Disziplinarklage
Das Amtsgericht Schwelm verurteilte die beiden Frauen am 16. November 2021 wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu je einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. In der Berufung setzte das Landgericht Hagen am 5. Oktober 2022 die Strafen auf je vier Monate Haft auf Bewährung herab.
Diese Herabsetzung war rechtlich entscheidend. Bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Tat wäre das Beamtenverhältnis nach Paragraf 24 Beamtenstatusgesetz schon mit Rechtskraft des Strafurteils automatisch beendet gewesen. Dazu kam es nicht – der Dienstherr musste den Weg über das Disziplinarverfahren gehen.
Freiheitsstrafen im Fall Gevelsberg in Monaten
Die Strafen der beiden Polizistinnen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angreifer war nach zwischenzeitlicher Flucht und einem erneuten Schusswechsel von einem SEK gefasst worden. Das Landgericht Hagen verurteilte ihn im März 2021 wegen versuchten Totschlags und Betäubungsmitteldelikten zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Im Juni 2026 entkam er während eines Freigangs, eine Woche später stellte er sich bei der Polizei.
Warum die Kammer den Vertrauensverlust annahm
Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 10 und 13 des Landesdisziplinargesetzes NRW, wie die LTO-Übersicht zu Rechtsgrundlage und Berufungsweg ausführt. Danach entscheidet die Schwere des Dienstvergehens. Die Entfernung als schärfste Maßnahme ist zu verhängen, wenn ein Beamter das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat.
Genau diesen Vertrauensverlust nahm die 2. Disziplinarkammer an. Eine schriftliche Urteilsbegründung lag zunächst nicht vor; mit ihr wird binnen fünf Wochen gerechnet. Erst danach lässt sich im Detail nachvollziehen, worauf das Gericht seine Bewertung stützt.
Nach dem Vorfall wurden die beiden Beamtinnen nach früheren Angaben der Polizei zunächst in den Innendienst versetzt und später suspendiert. Das Landgericht Hagen berücksichtigte 2022 mildernd, dass sie bereits berufliche Konsequenzen zu spüren bekommen hatten und weitere befürchten mussten.
In anderen Fällen von Polizeifehlverhalten geht es nicht um den Beamtenstatus, sondern um Beanstandungen – so bei den Bauch-Fixierungen in Hamburger Polizeikommissariaten, die die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter gerügt hat.
Was der Verlust des Beamtenstatus bedeutet
Nach Angaben eines Sprechers der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis, den die WDR-Berichterstattung zu den Folgen des Urteils zitiert, gleicht der Verlust des Beamtenstatus einer Kündigung. Wer ihn verliert, darf nicht mehr als Polizeibeamter arbeiten und gilt auch nicht mehr als Angestellter des Landes.
Wie oe24.at berichtet, dürfen die Frauen bis zur Rechtskraft nicht mehr als Beamtinnen dienen. Über den weiteren Gang entscheidet, ob sie Rechtsmittel einlegen: Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe ist binnen Monatsfrist die Berufung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.
Ob sie diesen Weg gehen, ist offen. Damit bleibt bis zur Rechtskraft unklar, ob die beiden Frauen dauerhaft aus dem Beamtenverhältnis entfernt bleiben – und ob das Oberverwaltungsgericht die Bewertung der 2. Disziplinarkammer teilt.
