Jurassica Parka zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
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Strafprozess

Jurassica Parka zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt den als Dragqueen Jurassica Parka bekannten Mario O. (46) zu zehn Monaten Haft auf Bewährung – trotz einschlägiger Vorstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate gefordert, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung: Das Amtsgericht Tiergarten hat den als Dragqueen „Jurassica Parka“ bekannten Bühnenkünstler Mario O. (46) am Mittwoch, dem 23. September 2026, wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte in der eintägigen Hauptverhandlung alle Vorwürfe eingeräumt; der Prozess begann nach Schilderung des Tagesspiegels um 15.15 Uhr. O. erschien mit schwarzer Gesichtsmaske, Schirmmütze und rosafarbenem Kapuzenpullover.

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate Haft auf Bewährung gefordert, weil der Mann einschlägig vorbestraft ist und die Menge des Materials groß war. Das Gericht blieb einen Monat darunter. Im Saal des Kriminalgerichts Moabit verfolgten auch Berlins Queer-Beauftragter Alfonso Pantisano und zahlreiche Zuschauer die Verhandlung.

Ein Geständnis ohne Ausreden

Vor der Vorsitzenden Richterin sagte O., die Vorwürfe hörten sich „furchtbar“ an und führten ihm vor Augen, was er getan habe. Nach eigenen Angaben ist er seit Jahren süchtig nach Alkohol und Kokain und hat seine pädokriminelle Neigung verdrängt und nie behandeln lassen. Am Tag der Durchsuchung habe er den ganzen Tag getrunken und die Kontrolle verloren.

„Tiefer und dunkler war ich nie mehr.“
Mario O., Dragkünstler „Jurassica Parka“, vor dem Amtsgericht Tiergarten

Der Satz gehört zu einem Geständnis, das nichts beschönigt: O. bestritt keinen Vorwurf und belastete sich selbst. Er habe „hoch illegales Material konsumiert, das Leid von Kindern darstellt“ und das erfolgreich verdrängt, weggedrückt. In einer 15-wöchigen Klinikbehandlung und der laufenden Nachsorge habe er verstanden, dass Pädophilie zu seiner Persönlichkeit gehört. Sein Verhalten nannte er „monströs“.

131 Videos, fünf Stunden und 25 Minuten

Bei der Durchsuchung seiner Berliner Wohnung beschlagnahmten Ermittler ein iPhone, mehrere Laptops und externe Festplatten. Nach der Anklage mit den 131 Videodateien fanden sich darauf 131 kinderpornografische Videos mit einer Gesamtspielzeit von 5 Stunden, 25 Minuten und 46 Sekunden und 28 kinderpornografische Bilder; hinzu kommen 17 jugendpornografische Videos von 56 Minuten und 51 Sekunden Länge.

Sichergestellte Dateien auf den Datenträgern

Zahlen aus der Anklage, wie der Tagesspiegel sie wiedergibt

Quelle: Tagesspiegel / Anklage, September 2026

Der Staatsanwalt sagte, es seien Darstellungen gefunden worden, die Menschen „in einer den Menschen zum bloßen Objekt degradierenden Weise“ zeigen; laut Anklage sollen Kinder in aufreizenden Posen und bei sexuellen Handlungen zu sehen sein. Für den Angeklagten war es zu diesem Zeitpunkt nicht das erste Verfahren dieser Art.

Der Hinweis kam aus den USA

Ausgelöst hat das Verfahren ein Hinweis der US-Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) an das Bundeskriminalamt vom Juni 2025. Die Organisation kooperiert mit US-Internetdiensten, die ihre Datenbestände in E-Mails, Direktnachrichten, WhatsApp oder Discord nach Darstellungen von Kindesmissbrauch filtern; über eine auffällige IP-Adresse lässt sich das Material nationalen Polizeistellen zuweisen.

Die BKA-Zentralstelle für Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen prüfte den Fall und leitete ihn an die Berliner Behörden weiter. Das Landeskriminalamt erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten, der nach Tagesspiegel-Recherchen am 24. Juni 2025 vollzogen wurde, nach anderen Berichten im Juli 2025. Am 14. Juli 2025 moderierte O. als Jurassica Parka noch eine Benefiz-Gala im Theater des Westens.

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn im Oktober 2023 wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu 160 Tagessätzen à 70 Euro, insgesamt 11.200 Euro; das Urteil ist rechtskräftig. Hintergrund war ein kinderpornografischer Inhalt, den er am 24. November 2021 in einem sozialen Netzwerk hochgeladen hatte. Öffentlich bekannt wurde die Vorstrafe erst 2025 durch den Bericht über die Verurteilung von 2023.

Vom Upload bis zum Urteil

  1. 24. November 2021
    Upload in einem sozialen Netzwerk

    Mario O. lädt kinderpornografisches Material hoch – Grundlage der ersten Verurteilung.

  2. 18. Oktober 2023
    Erste Verurteilung zu 11.200 Euro

    Das Amtsgericht Tiergarten verurteilt ihn wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu 160 Tagessätzen à 70 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

  3. Juni 2025
    Hinweis aus den USA

    Das National Center for Missing and Exploited Children übermittelt dem Bundeskriminalamt einen Hinweis im Zusammenhang mit einer IP-Adresse.

  4. 24. Juni 2025
    Durchsuchung in Schöneberg

    Ermittler beschlagnahmen ein iPhone, Laptops und externe Festplatten.

  5. Oktober 2025
    Bekanntwerden und Rückzug

    Die Ermittlungen werden öffentlich; O. kündigt in einer Videobotschaft seinen Rückzug an und nennt ein Suchtproblem. Auftraggeber beenden die Zusammenarbeit.

  6. 28. Mai 2026
    Anklage in Berlin

    Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials.

  7. 23. September 2026
    Urteil nach einem Verhandlungstag

    O. gesteht. Das Amtsgericht verhängt zehn Monate Haft auf Bewährung; die Staatsanwaltschaft hatte elf Monate gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Monat unter der Forderung der Anklage

Die Verteidigerin stellte keinen konkreten Antrag, betonte aber, ihr Mandant habe alles getan, um das Problem anzugehen, und bereits den Karrieretod erlitten. Der Staatsanwalt forderte elf Monate Haft auf Bewährung. Die Vorsitzende Richterin verhängte zehn Monate; nach BILD-Angaben beträgt die Bewährungszeit drei Jahre.

In der Urteilsbegründung hieß es, O. habe eine Industrie unterstützt, die unsägliches Leid für Kinder verursacht. Die Richterin sagte laut Süddeutscher Zeitung: „Ich kaufe Ihnen ab, dass Ihnen das wahnsinnig leid tut“ – sie hielt den Angeklagten aber für einen Wiederholungstäter. Seine Vorstrafe wertete das Gericht strafschärfend, Geständnis, Kooperation mit den Ermittlern und Therapiebemühungen rechnete es ihm zugute.

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Auftraggeber und Bühnen wenden sich ab

Nach Bekanntwerden der Ermittlungen im Oktober 2025 kündigten Kooperationspartner die Zusammenarbeit auf. Der Podcast „Parka und Schlönzke“ wurde offline gestellt, die Mitarbeit an der „Nollendorfkiez Tour“ beendet, das BKA-Theater sagte geplante Vorstellungen ab.

„Ich habe die Zusammenarbeit mit Jurassica Parka in Gänze eingestellt bis die Vorwürfe juristisch komplett aufgearbeitet sind.“
Margot Schlönzke, Dragkünstlerin und Podcasterin

Schlönzke, mit der O. den Podcast betrieb, begründet den Schritt damit, dass die Vorwürfe juristisch nicht geklärt sind. Der Fall steht nicht allein: Auch gegen den Youtuber ApoRed laufen Ermittlungen wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige.

Zuvor war Mario O. rund zwanzig Jahre lang eine der bekanntesten Figuren der Berliner Drag-Szene: Er moderierte den Berliner CSD, trat mit Entertainer Jan Böhmermann im Fernsehen auf, warb 2024 beim Bundesfamilienministerium für Queer-Rechte und war Wahlkampfhelfer der Berliner SPD.

Die Siegessäule warnte zugleich, der Fall dürfe nicht dazu genutzt werden, queere Kultur pauschal zu diskreditieren. In sozialen Medien wurde davor gewarnt, den Straftäter Mario O. mit der Kunstfigur Jurassica Parka gleichzusetzen.

Vor Gericht sagte O.: „Ich habe durch mein Handeln meinen ganzen Beruf verloren – was ich mir in 20 Jahren aufgebaut habe als Bühnenkünstler.“ Auf die Bühne wolle er nie wieder zurück.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft, die elf Monate gefordert hatte, es akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt, ist offen.