Hendrik Holt in Dubai gefasst – Auslieferung ist offen
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Strafvollzug

Hendrik Holt in Dubai gefasst – Auslieferung ist offen

Vier Wochen nach seiner Flucht aus dem offenen Vollzug ist der verurteilte Windpark-Betrüger Hendrik Holt in Dubai gefasst. Ob er nach Deutschland kommt, ist offen: Die Emirate liefern nicht aus, die Staatsanwaltschaft Osnabrück muss auf diplomatischem Weg um seine Rückführung ersuchen.

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Der verurteilte Windkraft-Betrüger Hendrik Holt (36) ist in Dubai festgenommen worden – gut vier Wochen nach seiner Flucht aus dem offenen Vollzug in Berlin. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte den Zugriff am Mittwoch, 23. September 2026; festgenommen wurde Holt nach Angaben der Behörde bereits am Dienstag, 22. September.

Damit beginnt der zweite Teil des Falls: Ob Holt jemals wieder in Deutschland Haft antreten muss, ist offen. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland unterzeichnet – es umfasst aber keine Auslieferungen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück plant deshalb ein vertragsloses Auslieferungsersuchen auf diplomatischem Weg.

Die Bestätigung der Festnahme durch die Staatsanwaltschaft kam am Mittwoch; zuerst hatten die Hannoversche Allgemeine Zeitung und das Portal OM Online berichtet. Holt befinde sich weiterhin in Dubai, sagte Behördensprecher Martin Schanz, in einem nächsten Schritt müssten die Auslieferungsunterlagen übermittelt werden.

Erfundene Windparks, echte Millionenschäden

Hinter der Flucht steht ein Betrugsfall, den das Landgericht Osnabrück 2022 aufgerollt hat. Holt verkaufte Rechte an Windparks, die es nie gab – nach Überzeugung des Gerichts an internationale Stromkonzerne wie den tschechischen Staatskonzern ČEZ, den italienischen Versorger Enel und den schottischen Anbieter SSE plc.

Für die angeblich nötigen Genehmigungen ließ Holt in großem Stil Unterschriften fälschen. Am 12. Mai 2022 verurteilte ihn die Kammer wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, Bestechung und Urkundenfälschung zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft, im Oktober 2023 erhöhte sie die Gesamtstrafe auf acht Jahre. Medien und Staatsanwaltschaft sprechen von fast neun Jahren.

Der Schaden liegt nach Angaben des Landgerichts bei rund zehn Millionen Euro; die F.A.Z. nennt einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Holt bestach ausländische Diplomaten, um sich im Fall einer Strafverfolgung auf deren Immunität berufen zu können – ein Diplomatenpass sollte ihn schützen. Auch seine Mutter, sein Bruder und seine Schwester wurden verurteilt, zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und drei Jahren sieben Monaten.

Vier Wochen auf der Flucht

Seit Oktober 2024 befand sich Holt im offenen Vollzug in Berlin, zuletzt in der JVA Heidering; die F.A.Z. nennt abweichend Oktober 2025 als Datum des Wechsels. Am Abend des 25. August 2026 kehrte er von einem genehmigten, unbegleiteten Ausgang nicht zurück – Holts Flucht aus dem offenen Vollzug war der Auftakt einer vierwöchigen Fahndung. Einen Tag später ging beim Gefängnis eine E-Mail ein, in der sinngemäß stand, Holt werde nicht wiederkommen.

Danach sendete der mutmaßlich von Holt betriebene Instagram-Account mit mehr als 60.000 Followern Beiträge, die einen Aufenthalt in Moskau andeuteten: „Liebesgrüße aus Moskau“, hieß es darin. Ob die Beiträge tatsächlich von Holt stammten, ließ die Staatsanwaltschaft offen. Nach NDR-Informationen über Holts Fluchtroute war der angebliche Russland-Aufenthalt jedoch eine Finte – die Reise führte über Polen in die Türkei und weiter nach Dubai.

Mit einem Europäischen Haftbefehl wurde Holt weltweit gesucht. Umstritten sind bis heute die Umstände des Freigangs: Für gewöhnlich werden Freigängern die Reisepässe entzogen – ob das auch bei Holt geschah, wollte der Berliner Senat für Justiz auf Nachfrage nicht beantworten. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sagte im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses, Holts Anwältin habe mitgeteilt, ihr Mandant habe sich ins Ausland abgesetzt und wolle nicht zurückkehren.

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Ein Ermittler, der mit der Festnahme gerechnet hatte

Geleitet wurde die Fahndung von Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock, der Holt schon 2020 hinter Gitter gebracht hatte. Der Zugriff am Dienstag war nach Angaben der Behörde das Ergebnis gemeinsamer Fahndungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Direktionsfahndung der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück.

Leimbrock hatte mit einer erneuten Ergreifung gerechnet und Holt als jemanden beschrieben, der Gefallen an öffentlicher Aufmerksamkeit gefunden habe. Sein Urteil über das Verfahren ist zugleich die Erklärung dafür, warum dieser Fall über Jahre Schlagzeilen machte:

„Ein Fall, gespickt mit Ereignissen, die an Absurdität nicht zu überbieten waren.“
Nils Leimbrock, Oberstaatsanwalt in Osnabrück

In der ARD-Dokumentation „Holt – Der Windkraft-Schwindler“ vom März 2026 hatte sich Holt als Unternehmer und Abenteurer dargestellt. Vor seiner Festnahme besaß er demnach 18 Luxuswagen und beschäftigte drei Fahrer. Verheiratet ist er mit einer Erzieherin, das Paar hat eine Tochter; bei seiner Flucht ließ er Frau und Kind zurück.

Was Holt in Deutschland erwartet

Ein neuer Prozess wegen der Flucht droht Holt nicht: Der Ausbruch aus dem Gefängnis und die Flucht während eines Freigangs sind in Deutschland nicht strafbar. Nach einer Rückführung würde die verbleibende Haft in Deutschland vollstreckt. Im Insolvenzverfahren gegen sein Vermögen bezifferte der Insolvenzverwalter Malte Köster die Gläubigerforderungen auf rund 40 Millionen Euro.

Auch aus dem offenen Vollzug heraus war Holt in neue Betrugsvorwürfe geraten. Nach Recherchen der Welt soll er Mitte 2025 über Mittelsleute den zivilen Teil des Flughafens Rostock-Laage gekauft haben – für 3,1 Millionen Euro, gezahlt worden sei nur eine Rate von 240.000 Euro. Eine Geschäftspartnerin steht im Verdacht, rund 181.000 Euro auf ihr Privatkonto umgeleitet zu haben.

Der Fall Holt: vom Urteil bis zur Festnahme in Dubai

  1. 12. Mai 2022
    Landgericht verurteilt Holt zu sieben Jahren und sechs Monaten

    Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, Bestechung und Urkundenfälschung.

  2. Oktober 2023
    Gesamtstrafe steigt auf acht Jahre

    Das Landgericht Osnabrück erhöht die Strafe wegen eines weiteren Betrugsdelikts.

  3. Oktober 2024
    Wechsel in den offenen Vollzug in Berlin

    Die F.A.Z. nennt abweichend Oktober 2025 als Datum des Wechsels.

  4. 27. März 2026
    ARD-Dokumentation über den Windkraft-Schwindler

    Holt zeigt sich darin als Unternehmer und Abenteurer.

  5. 25. August 2026
    Holt kehrt von einem Freigang nicht zurück

    Einen Tag später kündigt eine E-Mail an das Gefängnis an, er werde nicht wiederkommen.

  6. 22. September 2026
    Festnahme in Dubai

    Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigt den Zugriff am 23. September.

Offen ist damit nicht nur, wann die Auslieferungsunterlagen bei den Behörden in den Emiraten eingehen. Offen ist vor allem, ob die Vereinigten Arabischen Emirate einen Mann überstellen, den sie nach eigenem Recht nicht ausliefern müssen – und wie lange Holt bis dahin in Dubai bleibt.