Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Antrag des als „Wollhaus-Raser“ bekannten Yasin H. auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der Beschluss des 11. Senats in Mannheim datiert vom 17. September 2026 und trägt das Aktenzeichen 11 S 1326/26. Zugestellt wurde er den Beteiligten am 23. September 2026, die Entscheidung ist unanfechtbar.
Damit sind die Ausweisung, die Abschiebungsandrohung in die Türkei und ein achtjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot bestandskräftig. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die Maßnahmen im Oktober 2025 verfügt. Der Mann klagte dagegen: Die Ausweisung sei unverhältnismäßig, von ihm gehe keine Gefahr mehr aus. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage ab, danach scheiterte er mit dem Berufungsantrag.
Ein Familienvater starb in der Wollhausstraße
Am 12. Februar 2023 raste der damals 20-Jährige mit seinem Sportwagen durch die Heilbronner Wollhausstraße. In der Tempo-40-Zone war er mit rund 100 Stundenkilometern unterwegs, nach Bild-Angaben mit bis zu 108. Er verlor die Kontrolle und prallte in den Mercedes einer vierköpfigen Familie. Der 42-jährige Familienvater starb, seine Ehefrau wurde schwer verletzt, die beiden Kinder erlitten leichte Verletzungen. Eine Fußgängerin auf dem Zebrastreifen rettete sich laut dem Bericht über den tödlichen Unfall in Heilbronn nur mit einem Sprint.
Das Landgericht Heilbronn verurteilte ihn im April 2024 wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu neun Jahren Jugendstrafe. Das Mordmerkmal der Heimtücke bejahten die Richter, weil das getötete Opfer nicht mit dem heranrasenden Fahrzeug rechnen konnte. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im April 2025 als „offensichtlich unbegründet“; das Urteil ist rechtskräftig.
Tempo in der Wollhausstraße: erlaubt und gefahren
Angaben aus der Berichterstattung zum Unfall vom 12. Februar 2023
In Heilbronn geboren, nur türkischer Staatsangehöriger
Der Mann wurde 2002 in Heilbronn geboren, wuchs dort auf und verbrachte sein gesamtes bisheriges Leben in Deutschland – besitzt aber nur die türkische Staatsangehörigkeit und eine Niederlassungserlaubnis. Als türkischer Staatsangehöriger fällt er unter den Assoziationsratsbeschluss EWG-Türkei Nr. 1/80. Der gibt türkischen Arbeitnehmern in der EU besonderen Schutz vor Ausweisungen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erkannte diese besonders hohen Hürden ausdrücklich an.
Erfüllt seien sie hier dennoch, befanden die Richter: Aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei die Ausweisung rechtmäßig. Der Mann habe „die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt“. Die Ausweisung sei „für die Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft unerlässlich“.
Der VGH sieht keine ernstlichen Zweifel
Der VGH prüfte nur, ob die Berufung zuzulassen ist, und verneinte das. Nach Angaben des Gerichts legte der Kläger weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Stuttgarter Urteils noch einen anderen Zulassungsgrund ausreichend dar. Er habe keine Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung aufgezeigt, sondern der Bewertung des Verwaltungsgerichts im Wesentlichen nur seine eigene Einschätzung entgegengesetzt. Es blieb damit bei der Ausweisung des Mannes in die Türkei.
Illegale Autorennen sind in Deutschland seit Oktober 2017 ein eigener Straftatbestand; schon die Teilnahme kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden, strafbar kann auch ein „Rennen gegen sich selbst“ sein. Eine Mordverurteilung führt bei ausländischen Tätern nicht automatisch zur Ausweisung – nach einer Einzelfallprüfung kann sie bei schweren Straftaten und Wiederholungsgefahr aber angeordnet werden. In einem anderen Verfahren über tödliche Raserei lautete das Urteil zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung.
Was jetzt gilt
Mit dem Beschluss ist die Ausweisung vollstreckbar. Der Mann darf acht Jahre lang nicht nach Deutschland einreisen; nach Bild-Recherchen erstreckt sich das Verbot in dieser Zeit auch auf die übrige Europäische Union. Der 23-Jährige verbüßt eine neunjährige Jugendstrafe.
Chronologie des Falls
- 12. Februar 2023Raserunfall in der Wollhausstraße
Der damals 20-Jährige rast mit rund 100 km/h durch die Tempo-40-Zone und prallt in den Mercedes einer Familie. Der 42-jährige Vater stirbt, seine Frau wird schwer verletzt.
- April 2024Neun Jahre Jugendstrafe
Das Landgericht Heilbronn verurteilt den Fahrer wegen Mordes, dreifachen versuchten Mordes und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
- April 2025Revision verworfen
Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision des Angeklagten als „offensichtlich unbegründet“. Das Strafurteil ist rechtskräftig.
- Oktober 2025Ausweisung verfügt
Das Regierungspräsidium Stuttgart ordnet die Ausweisung an, droht die Abschiebung in die Türkei an und verhängt ein achtjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.
- April 2026Klage abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart weist die Klage gegen die Ausweisung ab und sieht weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit.
- 17. September 2026Berufung nicht zugelassen
Der 11. Senat des VGH Baden-Württemberg lehnt den Zulassungsantrag ab. Am 23. September wird der Beschluss zugestellt.
Offen bleibt, wann die Abschiebung in die Türkei tatsächlich vollzogen wird. Der Beschluss des 11. Senats ist unanfechtbar, weitere Rechtsmittel gegen die Ausweisung gibt es nicht. Damit steht fest: Mindestens acht Jahre lang darf der Mann nicht nach Deutschland zurückkehren.
