Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 auf 6.375 Euro im Monat
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Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 auf 6.375 Euro im Monat

Ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hebt die GKV-Beitragsbemessungsgrenze 2027 auf 6.375 Euro im Monat. Für Gutverdiener bedeutet das fast 102 Euro mehr im Monat – die Regierung verweist auf die Lohnentwicklung und ein Spargesetz, Kritiker sprechen von einer versteckten Beitragserhöhung.

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Gutverdiener zahlen ab 2027 spürbar mehr: Fast 102 Euro zusätzliche Sozialbeiträge im Monat, gut 1.220 Euro im Jahr. Das sieht der Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der am Montag, dem 21. September 2026, an die übrigen Ministerien und Ressorts ging. Kritiker nennen den Sprung eine versteckte Beitragserhöhung.

Kernstück ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie steigt zum 1. Januar 2027 von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat, also auf 76.500 Euro im Jahr. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung geht die Grenze von 8.450 auf 8.850 Euro. Die Grenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung steigt von 6.450 auf 7.012,50 Euro im Monat.

Gutverdiener zahlen bis zu 2.915 Euro mehr

Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der auch 2027 oberhalb der neuen Grenzen verdient, ergibt sich bei unveränderten Beitragssätzen und einem unterstellten Zusatzbeitrag der Kassen von 2,9 Prozent eine Zusatzbelastung von fast 102 Euro im Monat. Sie umfasst Kranken- und Rentenversicherung, der weit überwiegende Teil entfällt aber auf die Krankenversicherung. Kinderlose trifft es wegen des Zuschlags in der Pflegeversicherung härter. Insgesamt kommen auf Gutverdiener rund 1220 Euro höhere Sozialbeiträge im Jahr zu.

Der maximale Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig teilen, steigt von rund 1.017 Euro im Monat auf knapp 1.116 Euro. Über alle Zweige hinweg kommen Beschäftigte und Arbeitgeber laut bis zu 2915 Euro mehr Sozialabgaben im Jahr; der Arbeitnehmeranteil liege bei bis zu 1.543 Euro.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 und 2027 in Euro pro Monat

Anhebung zum 1. Januar 2027 nach dem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums

Quelle: Bundesarbeitsministerium, Entwurf Sozialversicherungsrechengrößen 2027

Zwei Gründe für den großen Sprung

Der ungewöhnlich große Sprung hat zwei Ursachen. Die Grenzen folgen festen gesetzlichen Regeln und werden an die Bruttolohnentwicklung angepasst; das Arbeitsministerium hat keinen Spielraum. Maßgeblich für 2027 ist ein Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer von 4,38 Prozent im Jahr 2025. Forscher und Institute waren zuvor nur von 3,5 Prozent ausgegangen. Das macht allein 262,50 Euro im Monat aus.

Dazu kommt eine einmalige Sonderanhebung um 300 Euro im Monat. Sie steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition beschloss und das laut Bundesgesundheitsministerium die Kassenbeiträge stabil halten soll. Nach derzeit geltender Rechtslage gilt sie auch für die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung. Aus der Sonderanhebung erwartet das Ministerium je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

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Regierung verteidigt, Kritiker sehen eine versteckte Erhöhung

Die Bundesregierung begründet die Anhebung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnanpassung und dem Ziel, neue Beitragssprünge bei den Kassen zu verhindern. Getragen werden soll das von höheren Einkommen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht darin einen Beitrag zur Beitragsgerechtigkeit – und verweist auf das Reformpaket der Koalition.

„So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket.“
Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin (CDU)

Kritiker halten dem entgegen, dass die Lasten einseitig auf Gutverdiener und Beschäftigte verlagert würden – der Sprung bei der Bemessungsgrenze sei de facto eine versteckte Beitragserhöhung. Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) widerspricht im WELT-TV-Interview: Investitionen in strukturelle Reformen seien nötig, um Arbeitsplätze zu sichern und Sozialbeiträge stabil zu halten. „Wer was anderes erzählt, streut den Leuten Sand in die Augen.“

Kabinett und Bundesrat müssen noch zustimmen

Die Anhebung ist noch nicht in trockenen Tüchern: Die Verordnung muss von der Bundesregierung beschlossen und danach vom Bundesrat bestätigt werden. Hintergrund ist die Finanznot der Kassen – in der ersten Jahreshälfte 2026 stiegen die GKV-Ausgaben laut Entwurf um 7,1 Prozent, während die beitragspflichtigen Einnahmen nur um 4,1 Prozent zulegten. Schon im Juli beschloss der Bundestag ein Sparpaket mit höheren Zuzahlungen und Einschnitten beim Krankengeld.

Zusätzliche Belastungen könnten hinzukommen. Das Gesundheitsministerium plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine weitere Änderung, wonach die Beitragsgrenze in der Pflege noch stärker steigen würde; bislang liegt das Gesetz nur als Entwurf vor. Der GKV-Spitzenverband warnt zugleich vor der Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung ab Oktober ohne Steuerhilfe des Bundes. Ob die Sonderanhebung kommt, entscheiden Kabinett und Bundesrat.

Von der Sonderanhebung bis zum Inkrafttreten

  1. 10. Juli 2026
    Bundestag beschließt Sonderanhebung

    Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition passiert das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz den Bundestag. Darin enthalten: die einmalige Sonderanhebung der GKV-Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat.

  2. 8. September 2026
    Erste Berichte über steigende Grenzen

    Medien berichten über deutlich höhere Beitragsgrenzen für Gutverdiener 2027. Erste Kalkulationen nennen eine Grenze von knapp 6.950 Euro im Monat.

  3. 21. September 2026
    Entwurf geht in die Ressortabstimmung

    Das Bundesarbeitsministerium verschickt die Sozialversicherungsrechengrößen 2027. Die GKV-Grenze soll auf 6.375 Euro im Monat steigen.

  4. September 2026
    Kabinett und Bundesrat stehen aus

    Die Verordnung ist noch nicht beschlossen; sie muss vom Bundeskabinett verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt werden.

  5. 1. Januar 2027
    Neue Grenzen sollen in Kraft treten

    Geplant sind 6.375 Euro im Monat in der Krankenversicherung und 8.850 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.