Eine Beitragserhöhung, die niemand mitbekommt, kann teuer werden: Wer den höheren Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse nicht bemerkt, verliert das Recht, die Kasse noch zu wechseln. Diese Information hatte die schwarz-rote Koalition den gesetzlichen Kassen Ende Juli 2026 ersatzlos gestrichen.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Pflicht zurückholen. „Beitragssätze sind entscheidende Informationen für die Versicherten“, sagte er wie die Rheinische Post über den Vorstoß berichtet.
„Die Krankenkassen sollten ihre Mitglieder auch in Zukunft individuell informieren müssen, etwa digital per Krankenkassen-App oder schriftlich.“
Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, die Informationspflicht solle „im Rahmen der Umsetzung weiterer Änderungen im sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ wieder eingeführt werden. Ob die Versicherten künftig einen Brief bekommen oder ein Hinweis in der App genügt, ließ das Ministerium offen.
Was im Juli gestrichen wurde
Gestrichen wurde die Pflicht mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dem Sparpaket der schwarz-roten Koalition. Bundestag und Bundesrat beschlossen es am 10. Juli 2026, verkündet wurde es am 24. Juli, in Kraft trat es zum 30. Juli 2026. Damit fielen die Sätze 7 und 8 des § 175 SGB V weg.
Bis dahin mussten die Kassen jedes Mitglied spätestens einen Monat vor einer Beitragsänderung gesondert anschreiben – mit der neuen Beitragshöhe, dem Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht und der Vergleichsübersicht des GKV-Spitzenverbands. Die Streichung gehört zu dem Sparpaket mit höheren Zuzahlungen und Einschnitten beim Krankengeld.
Begründet wurde der Schritt mit Entbürokratisierung: Bei Beitragserhöhungen verschickten die Kassen millionenfach Briefe, Branchenschätzungen zufolge kostete jedes Schreiben ein bis zwei Euro. Die Koalition rechnete mit Einsparungen von rund 100 Millionen Euro im Jahr. Betroffen sind rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte.
Von der Streichung zur Ankündigung
- 10. Juli 2026Sparpaket beschlossen
Bundestag und Bundesrat verabschieden das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
- 24. Juli 2026Verkündung im Bundesgesetzblatt
Das Gesetz wird amtlich bekannt gemacht.
- 30. Juli 2026Informationspflicht tritt außer Kraft
Die Sätze 7 und 8 des § 175 SGB V sind gestrichen – Kassen müssen nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren.
- 19. September 2026Linnemann kündigt die Rückkehr an
In der „Rheinischen Post“ sagt der Minister, die Kassen sollten ihre Mitglieder wieder individuell informieren.
- 23. September 2026Präzisierung im Bundestag
Linnemann spricht von einem „Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2“; ein Entwurf liegt nicht vor.
Beitrag rauf, Wechselrecht läuft ab
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Er beträgt derzeit im Durchschnitt 3,1 Prozent, die Spannweite zwischen den Kassen reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent. Eine Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte macht bei 4.000 Euro Bruttolohn rund 24 Euro im Monat aus – je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen.
Zusatzbeitrag der Krankenkassen: 2,18 bis 4,39 Prozent
Kassenindividueller Zusatzbeitrag im September 2026
Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, entfällt die sonst zwölf Monate geltende Bindungsfrist. Nach den Regeln zum Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen muss es bis zum Ende des Monats genutzt werden, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt – bei einer Erhöhung zum 1. Januar also bis zum 31. Januar. Wer die Erhöhung nicht bemerkt, verliert das Recht faktisch.
Brief oder App – daran scheiden sich die Fronten
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, nennt Linnemanns Vorstoß ein „wichtiges und überfälliges Signal“. Die Streichung hatte sie zuvor ein „Unding“ genannt. Sie warnt: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“
Der GKV-Spitzenverband lehnt die Pflicht nicht ab. Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt sagt: „Selbstverständlich ist es gut und richtig, dass die Krankenkassen ihre Versicherten informieren, wenn es zu einer Änderung des Beitragssatzes kommt.“ Zugleich warnt er vor „bürokratischen Vorgaben, die keinen echten Mehrwert stiften, sondern lediglich zu einer Erhöhung der Verwaltungskosten führen“ – zentral sei für die Kassen, „dass wir digitale Wege für die Information nutzen können“.
Pop fordert dagegen, die Informationspflicht „jetzt schnell wieder gesetzlich“ zu verankern, und besteht darauf, dass nicht-digitale Versicherte weiterhin postalisch informiert werden. Der Vorschlag, Beitragsänderungen erst über die Gehaltsabrechnung nachzuvollziehen, sei „realitätsfern“. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis will eine digitale Informationspflicht mit postalischer Absicherung.
Ein Gesetzentwurf fehlt noch
Beschlossen ist die Rückkehr der Informationspflicht bislang nicht. Nach den bis Ende September 2026 veröffentlichten Berichten gab es weder einen konkreten Gesetzentwurf noch einen verbindlichen Starttermin oder einen bekannten Wortlaut.
Linnemann hatte das Gesundheitsressort Ende Juli 2026 im Zuge der Kabinettsumbildung von Nina Warken übernommen. In der Regierungsbefragung des Bundestags am 23. September 2026 sprach er von einem „Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2“, mit dem noch „Restanten“ angegangen werden müssten; sein Ziel sei, die Beiträge stabil zu halten oder zu senken. Umstritten bleibt auch der Plan zur Reduzierung auf 20 Krankenkassen, an dem Linnemann festhält.
Ob die Informationspflicht in dem angekündigten zweiten Gesetz tatsächlich steht und ob sie Briefe oder nur einen App-Hinweis vorschreibt, entscheidet sich damit frühestens nach der Sitzung des GKV-Schätzerkreises am 13. und 14. Oktober 2026. Bis dahin müssen die Versicherten selbst mitrechnen, wann ihre Kasse teurer wird.
