Muhamad M. ist verschwunden – und mit ihm die Kontrolle über einen Mann, den ein Gericht als schuldunfähig und gefährlich eingestuft hat. Der 22-jährige Afghane nutzte am Freitag, 25. September 2026, gegen 16 Uhr einen begleiteten Spaziergang im Maßregelvollzug Schkeuditz-Altscherbitz und lief seinen Begleitern davon.
Der Ort, den er verließ, ist eine gesicherte Einrichtung: das Sächsische Krankenhaus Altscherbitz an der Leipziger Straße im Schkeuditzer Ortsteil Altscherbitz mit einer Klinik für Forensische Psychiatrie. Dort wird unter anderem die Maßregel nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs vollzogen. Seit der Flucht fehlt von M. jede Spur.
Die Polizei sucht den 22-Jährigen mit Öffentlichkeitsfahndung und einem Vollstreckungshaftbefehl; ein Fahndungsfoto ist auf polizei.sachsen.de veröffentlicht. Sie hält es für möglich, dass er sich im Raum Leipzig aufhält. Die Bevölkerung wird ausdrücklich gewarnt, ihn selbst anzusprechen oder festzuhalten.
Flucht bei einem begleiteten Spaziergang
M. war im Maßregelvollzug nach Paragraf 63 StGB untergebracht. Diese Unterbringung soll zwei Ziele zugleich erfüllen: die Behandlung des Untergebrachten und den Schutz der Allgemeinheit vor ihm. Genau dieser Schutz ist am Freitagnachmittag weggefallen – während einer alltäglichen Lockerungsmaßnahme.
Wie genau sich der 22-Jährige von seinen Begleitern entfernen konnte, war zunächst nicht öffentlich geklärt. Nach dem Losrennen gelang es ihm, den gesicherten Bereich zu verlassen, wie der TAG24-Bericht über die Flucht aus der Klinik schildert.
Der 22-Jährige war nach Polizeiangaben bereits seit 2025 einstweilig in Sachsen untergebracht und wurde nach mehreren Gewalttaten im Maßregelvollzug geführt. Seine Muttersprache ist Persisch, Deutsch spricht er nur gebrochen.
Vom Handydiebstahl zum Messerstich
Die Vorgeschichte, die zu seiner Unterbringung führte, reicht bis in den Sommer 2025 zurück. In der Nacht zum 9. August 2025 soll M. auf der Leipziger Eisenbahnstraße einem Mann das Mobiltelefon gestohlen haben. Als das Opfer sein Handy zurückforderte, soll er mit einem Messer zugestochen und den Mann direkt in die Brust getroffen haben.
Das Opfer schwebte in Lebensgefahr und überlebte nur dank einer Notoperation. Danach soll M. versucht haben, den Schwerverletzten mit vorgehaltenem Messer um Bargeld zu erpressen; eine ähnliche Tat soll er in einem zweiten Lokal auf derselben Straße begangen haben. Wenig später soll er zudem einen Barbetreiber bedroht haben.
Vorgeworfen wurden ihm gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen. Im Juli 2026 ordnete das Landgericht Leipzig im Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung an: Wegen einer „Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis“ sei er nicht in der Lage gewesen, „das Unrecht der Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“. Er galt damit als schuldunfähig – ein Fall, den die Justiz auch bei dem Syrer nach dem Axt-Angriff im ICE so bewertete.
Von der Tat bis zur Flucht
- Nacht zum 9. August 2025Messerstich auf der Eisenbahnstraße
M. soll einem Mann das Handy geraubt und ihm bei der Rückforderung ein Messer in die Brust gestoßen haben. Das Opfer überlebt nur dank einer Not-OP.
- 2025Einstweilige Unterbringung in Sachsen
Nach mehreren Gewalttaten wird M. einstweilig im Maßregelvollzug untergebracht; die Begutachtung stellt eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis fest.
- Juli 2026Dauerhafte Einweisung in die Altscherbitzer Psychiatrie
Das Landgericht Leipzig ordnet im Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung an. Der 22-Jährige gilt als schuldunfähig.
- 25. September 2026Flucht beim begleiteten Spaziergang
Gegen 16 Uhr läuft M. auf dem Gelände der Einrichtung an der Leipziger Straße in Schkeuditz-Altscherbitz seinen Begleitern davon.
- 26. September 2026Öffentlichkeitsfahndung mit Foto
Die Polizei veröffentlicht Foto und Personenbeschreibung, es liegt ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Die Suche in der Umgebung der Klinik bleibt zunächst ohne Erfolg.
Die Fahndung läuft bislang ohne Erfolg
Unmittelbar nach der Flucht durchsuchte ein Großaufgebot von Einsatzkräften die Umgebung der Klinik im Leipziger Vorort Schkeuditz, der rund 19.200 Einwohner zählt. Gefunden wurde der 22-Jährige dabei nicht. Die Ermittler gehen davon aus, dass er sich im Leipziger Raum aufhalten könnte.
Die Polizei beschreibt den Gesuchten so:
- etwa 1,78 Meter groß, hagere Statur
- scheinbares Alter 20 bis 25 Jahre
- schwarzer Igelschnitt und Vollbart – anders als auf dem älteren Fahndungsfoto
- spricht nur gebrochen Deutsch, Muttersprache Persisch
- zuletzt hellblaue Windjacke, blaue Jeans und Turnschuhe
Polizeisprecher Paul Engelmann begründet die Warnung mit der Vorgeschichte des Mannes. Wer ihn sehe, solle ihn nicht ansprechen oder festhalten, sondern sofort den Notruf 110 wählen. Hinweise zum Aufenthaltsort richten sich an die Kriminalpolizei in der Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Telefon 0341/96646666, oder an jede andere Polizeidienststelle.
„Aufgrund seiner bisherigen Taten ist nicht auszuschließen, dass von dem 22-Jährigen eine Gefahr ausgeht, weswegen im Falle einer Sichtung des Mannes darum gebeten wird, sofort die Polizei unter 110 zu rufen.“
Wie konnte er entwischen?
Aus einer gesicherten Einrichtung, in der ein Mann nach mehreren schweren Gewalttaten untergebracht war, ist dieser Mann während eines begleiteten Spaziergangs entkommen. Wer für seine Beaufsichtigung verantwortlich war und wie die Sicherheitsvorkehrungen aussahen, ist bislang nicht öffentlich erklärt.
Das Sächsische Sozialministerium ließ eine Anfrage von BILD zu Sicherheitsvorkehrungen und Verantwortung zum Zeitpunkt der Berichterstattung unbeantwortet. Auch zu Namen und konkreten Straftaten hinter der Unterbringung machte die Staatsanwaltschaft laut Medienberichten zunächst keine Angaben.
Der Maßregelvollzug soll Behandlung und Sicherheit zugleich gewährleisten. Nach der Flucht stehen sich zwei Aufgaben gegenüber: die Fahndung nach dem 22-Jährigen und die Aufklärung, warum die Sicherung in Altscherbitz versagte. Der Tatort der Vorgeschichte, die Leipziger Eisenbahnstraße, gilt seit Jahren als Brennpunkt und immer wieder als Schauplatz von Gewaltdelikten.
Bis der 22-Jährige gefasst ist, bleibt die Warnung aufrecht: Wer ihn sieht, soll nicht eingreifen, sondern die 110 wählen. Offen ist weiterhin, ob und wann das Sozialministerium erklärt, wie ein mehrfach auffälliger Untergebrachter bei einem begleiteten Spaziergang entkommen konnte.
