AfD-Kandidatin zählt in Buchholz Stimmen aus – Einspruch eingelegt
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Kommunalwahl

AfD-Kandidatin zählt in Buchholz Stimmen aus – Einspruch eingelegt

Eine AfD-Kandidatin saß am Wahltag selbst im Wahlvorstand in Buchholz-Trelde und zählte die Bürgermeisterwahl mit aus – erlaubt ist das nicht, bestraft wird es nicht. Jetzt prüft der neue Stadtrat Wahleinsprüche.

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Im Wahllokal 104 in der Grundschule Trelde saß am Wahlsonntag eine Frau im Wahlvorstand, die an diesem 13. September 2026 selbst zur Wahl stand: Melitta Rose, AfD-Kandidatin für den Ortsrat Trelde, den Stadtrat Buchholz in der Nordheide und den Kreistag Harburg. Ihre Berufung als Beisitzerin verstieß damit gegen § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes.

Nach Angaben der Stadt gab Rose am Morgen Stimmzettel aus. Am Abend zählte sie die Stimmen der Bürgermeisterwahl mit aus. Für die drei Parlamente, für die sie selbst antrat, durfte sie nach Bekanntwerden ihrer Doppelrolle nicht mehr auszählen – das verhinderte der Wahlvorstand umgehend. Sie blieb nach übereinstimmenden Berichten als Wahlbeobachterin anwesend.

Wahlbeobachtung ist bei deutschen Wahlen grundsätzlich erlaubt, geschützt ist nur die Stimmabgabe selbst. Die AfD ruft seit Jahren dazu auf, die Auszählung zu beobachten, und erhebt immer wieder Manipulationsvorwürfe – etwa beim Briefwahl-Boom in Magdeburg und Halle, den die Städte zurückwiesen.

Die Landeswahlleitung bestätigt den Verstoß

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landeswahlleiters bestätigt den Verstoß gegen das Wahlgesetz in Buchholz: Die Berufung einer Bewerberin in den Wahlvorstand entspreche nicht der Regelung des § 13 Abs. 2 NKWG. Nach Bekanntwerden der Kandidatur hätte auf einen weiteren Einsatz verzichtet werden müssen. Die Vorschrift soll verhindern, dass Wahlhelfer eigene Interessen in die Ergebnisermittlung einbringen.

Straf- oder bußgeldrechtliche Folgen hat der Verstoß nicht. „Nicht jeder Verstoß gegen wahlrechtliche Vorschriften ist zugleich straf- oder bußgeldbewehrt“, ließ die Landeswahlleitung mitteilen; für diesen Sachverhalt sehe das NKWG keine solche Vorschrift vor. Ermittlungen gegen die Stadt oder die Bewerberin gibt es deshalb nicht – die Behörde sei keine Ermittlungsbehörde. Stattdessen greift das Wahlprüfungsverfahren nach §§ 46 ff. NKWG.

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Die Bürgermeisterwahl bleibt offen

Die Landeswahlleitung sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass Rose Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse zum Kreistag, Stadtrat oder Ortsrat genommen hat, und stellt die Gültigkeit der Wahlen nicht infrage – wie der Tagesspiegel-Bericht über die AfD-Wahlhelferin in Buchholz zusammenfasst. Zugleich räumt die Behörde ein, dass Rose auch die Bürgermeisterwahl nicht mehr hätte mit auszählen dürfen.

Genau diese Stimmzettel zählte Rose am Wahlabend mit aus – bei der Bürgermeisterwahl trat mit Max Ostermeier ein AfD-Parteikollege an. Die Aufzählung der Wahlen, für die die Behörde eine Einflussnahme ausschließt, nennt Kreistag, Stadtrat und Ortsrat, nicht aber die Bürgermeisterwahl. Ostermeier kam in Trelde auf 22,1 Prozent, stadtweit auf 11,4 Prozent; aus dem ländlichen Ortsteil kamen nur 476 Stimmen. Ein Nachweis für Unregelmäßigkeiten ist das laut buchholz-aktuell.de nicht.

Bürgermeisterwahl Buchholz: stadtweites Ergebnis vom 13. September 2026

Stimmenanteile der Kandidaten in Prozent

Quelle: buchholz-aktuell.de, kreiszeitung.de

Niemand wusste von der Kandidatur

Bei der Berufung in den Wahlvorstand war die Kandidatur nach Angaben der Stadt und der Landeswahlleitung nicht bekannt; Rose selbst hat nicht darauf hingewiesen. In Buchholz waren 320 ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz, 89 Bewerber traten für die Ortsräte an, 121 für den Stadtrat.

„Es ist bedauerlich, dass uns die Doppelrolle nicht früher aufgefallen ist. Bei der Vielzahl der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf der einen und der Kandidatinnen und Kandidaten auf der anderen Seite kann das aber vorkommen. Die Kandidatin hat uns – anders als andere Kandidaten – nicht auf die Doppelrolle hingewiesen.“
Oliver Sander, Pressesprecher der Stadt Buchholz

Die Stadt erklärte, sie habe den Vorgang geprüft und dem Kreiswahlleiter mitgeteilt; Rose habe bei den Auszählungen zur Kreistags-, Stadtrats- und Ortsratswahl nicht aktiv mitgewirkt. Eine Stellungnahme von Melitta Rose selbst oder ihres AfD-Stadtverbands lag zum Berichtszeitpunkt nicht vor.

Entschieden wird frühestens im November

Auf die verkündeten Zahlen wirken die Einsprüche zunächst nicht: Der Wahlausschuss bestätigte am 18. September die Ergebnisse samt Sitzverteilung. Rose gewann nur im Ortsrat Trelde ein Mandat. Der Ratsherr, der Einspruch gegen Stadtrat und Ortsrat eingelegt hat, will auch die Kreistagswahl und die Bürgermeisterstichwahl vom 27. September anfechten. Entscheiden darüber wird der neue Rat – frühestens am 9. November 2026.