Wer per Haftbefehl gesucht wird, soll in Deutschland künftig keine Grundsicherung und keine Sozialhilfe mehr bekommen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung mit zehn Punkten beschlossen – ein Vorstoß gegen bandenmäßigen Betrug mit EU-Zuwanderern aus Südosteuropa.
Erarbeitet haben den Plan Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gemeinsam; mit betroffenen Kommunen sei ausführlich beraten worden. Der Plan setzt Beschlüsse des Koalitionsausschusses und aus dem Koalitionsvertrag um. Die Regelungen sollen laut Aktionsplan bis zum Ende des Jahres umgesetzt werden.
„Missbrauch geht zulasten aller, die arbeiten und einzahlen. Dagegen gehen wir vor: Mit unserem Aktionsplan bekämpfen wir Ausbeutung und Missbrauch. Die Sozialsysteme dürfen nicht ausgenutzt werden.“
Zehn Maßnahmen gegen Scheinjobs und Schrottimmobilien
Im Zentrum steht der Datenaustausch: Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen sollen Daten umfassender abgleichen, auch mit KI-gestützten Analysesystemen. Über sogenannte Push-Nachrichten sollen Behörden bei Betrugsverdacht Zahlungen sofort stoppen. Was der Beschluss im Einzelnen vorsieht, hat das Innenministerium in seiner Mitteilung zum beschlossenen Zehn-Punkte-Plan zusammengefasst.
Gegen die sogenannten Schrottimmobilien, in denen die Banden ihre Opfer unterbringen, soll die Novelle des Baugesetzbuches wirken: Kommunen bekommen leichter Zutritt, können Vorkaufsrechte einfacher ausüben und Eigentümer bei Missachtung bestandskräftiger Sanierungsanordnungen im Extremfall enteignen. Meldebehörden sollen Anmeldungen bei behördlichem Nutzungsverbot ablehnen. Die Bewohner seien in der Regel selbst Opfer der Betrüger, betonte Staatssekretärin Leonie Gebers (SPD).
Vom Vorstoß im Juni bis zum Kabinettsbeschluss
- Juni 2026Innenminister einigen sich auf härteres Vorgehen
Bund und Länder beschließen ein konsequenteres Vorgehen gegen bandenmäßigen Sozialmissbrauch; Bas legt nach eigenen Angaben einen ersten Aktionsplan vor.
- 1. Juli 2026Jobcenter melden Verdacht an den Zoll
Im SGB II greift die Arbeitgeberhaftung; Jobcenter melden Verdacht auf Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstöße an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- 16./17. September 2026Bas und Dobrindt stellen den Zehn-Punkte-Plan vor
Zuerst berichtet die Bild-Zeitung; der Plan soll noch im September vom Kabinett beschlossen werden.
- 23. September 2026Kabinett beschließt den Aktionsplan
Merz, Bas und Dobrindt äußern sich öffentlich zu dem Beschluss.
- 25. September 2026Regierungs-Newsletter ordnet den Beschluss ein
Der Beschluss wird in den Reformkurs des Kanzlers eingeordnet.
- bis Ende 2026Umsetzung geplant
Laut Aktionsplan sollen die Maßnahmen bis zum Jahresende umgesetzt werden bzw. zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Wer gesucht wird, verliert den Anspruch
Beim Leistungsbezug werden die Regeln deutlich strenger. Wer per vollstreckbarem Haftbefehl gesucht wird – vor allem rechtskräftig verurteilte Straftäter, die ihre Haft nicht antreten –, soll keine Grundsicherung nach SGB II und keine Sozialhilfe nach SGB XII mehr erhalten. EU-Bürger ohne rechtmäßigen Aufenthalt bekommen Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise nur noch zwei Wochen statt einen Monat. Innenminister Dobrindt, Ko-Autor des Plans, machte daraus eine Grundsatzfrage:
„Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern: Wer mit Haftbefehl gesucht wird, darf keine Sozialleistungen beziehen. Der Staat muss konsequent handeln, wenn der Sozialstaat missbraucht wird.“
Hinzu kommen die Haftung von Arbeitgebern auch in der Sozialhilfe für zu Unrecht gezahlte Leistungen, ein schärferes Vorgehen gegen Umgehungen der Bezahlkarte für Asylbewerber und die Vorgabe, dass Leistungen nach fünfjährigem Aufenthalt nur bei rechtmäßigem Aufenthalt gezahlt werden. Bas verwies auf die Verantwortung der Täter: „Wir ziehen die Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung.“ Die Union hatte den Druck zuvor erhöht – mit dem Vorwurf, Bas habe den Plan verschleppt.
Prüfauftrag Strafrecht, Millionen Schaden
Bei der Strafverfolgung bleibt der Plan vorsichtig: Ob das Strafrecht erweitert wird, um organisierten Sozialbetrug wirksamer zu verfolgen, soll zunächst geprüft werden. Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sollen besser geschützt werden. Kinder, die dauerhaft nicht zur Schule gehen oder nur zum Schein angemeldet sind, sollen schneller erfasst werden. Herkunftsländer sollen unter dem Schlagwort „know before you go“ über faire Arbeitsbedingungen aufklären.
Die Bundesagentur für Arbeit wird mit einem zentralen „Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch“ und fünf regionalen Stellen gestärkt; Jobcenter melden seit Juli Verdacht auf Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstöße an den Zoll. Laut Analysen der Bundesagentur liegt der Schaden durch Missbrauch bei Grundsicherung und Bürgergeld bei rund 250 Millionen Euro jährlich, die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt jährlich 600 bis 800 Millionen Euro unterschlagener Beiträge und erschlichener Gelder fest.
Kritik von links, Lob von den Landkreisen
Die Landkreise bewerteten den Plan positiv. Kritik kam von der Linken: Die sozialpolitische Sprecherin Cansin Köktürk warf der Regierung verfehlte Prioritäten vor und forderte von Bas „mit derselben Energie einen Aktionsplan für einen starken Sozialstaat“. Aus der SPD-Fraktion kam Rückendeckung: Vize-Chefin Dagmar Schmidt nannte den Beschluss ein „starkes Signal“ – wer Sozialleistungen erschleiche oder Menschen in Not ausnutze, müsse zur Verantwortung gezogen werden.
Offen bleibt der Streit mit Brüssel. Die Bundesregierung will die EU-Kommission zu einer Überprüfung des europäischen Freizügigkeitsrechts bewegen – zu Missbrauch, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Sozialleistungen einschließlich Familienleistungen. Den Prozess startet das Kanzleramt; ob Brüssel mitzieht, entscheidet darüber, wie weit der Plan tragen kann. In Deutschland soll die Umsetzung bis zum Jahresende stehen.
