Mehr als 148.000 Menschen werden in Deutschland per Haftbefehl gesucht – und bekommen womöglich weiterhin volle Grundsicherung. Diesen Vorwurf erhebt Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) gegen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Der Plan, diesen Zustand zu beenden, hängt seit Wochen fest.
Der Rheinischen Post sagte Krings, der Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch sei seit zwei Monaten vereinbart, aber bis heute nicht vorgelegt. „Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert.“ Besonders empöre ihn, dass das Arbeitsministerium „überhaupt keine Eile“ zeige. Es ist nicht das erste Mal, dass Krings Druck macht: Bereits im August forderte er den sofortigen Sozialhilfe-Entzug für Untergetauchte.
„Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Polizei versteckt, bekommt trotzdem weiter die volle Sozialleistung überwiesen.“
Was die Koalition beschlossen hatte
Am 1. Juli 2026 beschloss die Regierungskoalition ein 34-Punkte-Reformpaket. Darin war ausdrücklich ein „Leistungsausschluss im SGB II/XII für per Haftbefehl gesuchte Personen“ vorgesehen – Betroffene sollen künftig weder Grundsicherung noch Sozialhilfe erhalten. Die Jobcenter wissen bislang aber oft nicht, dass ein Haftbefehl vorliegt. Deshalb soll der Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Sozialbehörden verbessert werden; wie der Datenschutz gewahrt bleibt, ist Aufgabe der Bundesregierung.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage waren zum Stichtag 1. Juli 2026 insgesamt 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z erfasst. Sie lassen sich auf 148.311 Personen zurückführen. 146.607 Fälle betrafen die Strafvollstreckung, 24.014 den Fahndungsanlass „Straftat“, 15.205 Gewaltkriminalität und 3.163 ein Sexualdelikt. Wie viele dieser Gesuchten gleichzeitig Grundsicherung beziehen, wird nirgends erfasst.
Der Streit in Etappen
- Juni 2026Bas reicht Referentenentwurf ein
Nach Vorgesprächen geht ein Entwurf ins Kanzleramt; im Koalitionsausschuss Anfang Juli kommen weitere Forderungen hinzu.
- 1. Juli 2026Koalition beschließt Reformpaket
Union und SPD vereinbaren einen Leistungsausschluss im SGB II/XII für per Haftbefehl Gesuchte.
- 14. Juli 2026Zahlen werden bekannt
Die Bundesregierung meldet 170.667 Fahndungen zu 148.311 Personen mit offenen Haftbefehlen.
- Juli 2026Bas kündigt Kabinettstermin an
Die Ministerin verspricht, den Aktionsplan noch im selben Monat vorzulegen – die Vorlage bleibt aus.
- 31. August 2026Krings greift Bas öffentlich an
Die Rheinische Post veröffentlicht die Kritik, die SPD weist sie zurück.
Warum der Missstand rechtlich möglich ist
Ein Haftbefehl beendet den Anspruch auf Grundsicherung nicht automatisch. Entscheidend sind laut Paragraf 7b SGB II unter anderem Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, der gewöhnliche Aufenthalt und die Erreichbarkeit für das Jobcenter. Ein Gesuchter kann weiter an seiner bekannten Adresse wohnen und Termine wahrnehmen – ohne dass die Behörde von der Fahndung weiß. Erst mit tatsächlicher Inhaftierung entfällt die reguläre Grundsicherung.
Der Kern des Problems liegt im fehlenden automatischen Datenabgleich zwischen polizeilichen Fahndungssystemen und Jobcentern. Das bestätigte zuletzt auch der Berliner Senat auf eine parlamentarische Anfrage hin, wie die Berliner Zeitung berichtet. Zudem bedeutet ein Haftbefehl nicht automatisch, dass jemand untergetaucht ist – er kann auch ergehen, wenn jemand nicht zum Gerichtstermin erscheint oder eine Geldstrafe nicht zahlt.
Ministerium und SPD weisen zurück
Das Arbeitsministerium teilte der Rheinischen Post mit, man arbeite gemeinsam mit dem Innenministerium am Aktionsplan, könne aber noch keinen Kabinettstermin nennen. Die Umsetzung werde „weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“, sagte ein Sprecher. Die Erarbeitung bedürfe „einer genauen verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Prüfung sowie der Klärung der technischen Machbarkeit“.
Tatsächlich hatte Bas im Juli angekündigt, dem Kabinett noch im selben Monat den Aktionsplan vorzulegen. Aus Regierungskreisen hieß es laut FAZ, Bas habe bereits im Juni einen Referentenentwurf ins Kanzleramt gegeben; im Koalitionsausschuss Anfang Juli seien weitere Forderungen eingebracht worden. Die Regelung solle so ausgestaltet werden, dass der Verwaltungsaufwand gering bleibt und automatisierter Datenaustausch genutzt wird.
Die SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt sagte der Nachrichtenagentur AFP: „Wer sich einem Haftbefehl entzieht oder Sozialleistungen systematisch missbraucht, darf nicht darauf vertrauen können, dass staatliche Stellen aneinander vorbeiarbeiten.“ Zugleich fordert sie Koalitionstreue.
„Auch wir warten auf wichtige Vorhaben aus CDU-geführten Ministerien. Gegenseitige öffentliche Schuldzuweisungen bringen uns nicht weiter.“
Druck aus Nordrhein-Westfalen und offene Fragen
Ähnliche Kritik kommt seit Wochen aus Nordrhein-Westfalen. Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) sagte im Juni im „Kölner Stadt-Anzeiger“, wer sich dem Rechtsstaat entziehe, könne nicht zugleich dessen finanzielle Unterstützung erwarten. NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) forderte eine Überarbeitung der Regeln zum Datenaustausch. Unterstützung kam teilweise aus der SPD: NRW-Fraktionschef Jochen Ott sprach sich ebenfalls für einen schnelleren Austausch zwischen Jobcentern und Justiz aus.
Die Debatte fällt in eine Phase weitreichender Umbauten im Sozialsystem. Seit dem 1. Juli 2026 löst die neue „Grundsicherung“ schrittweise das frühere Bürgergeld ab; aktuell beziehen laut Bundesagentur für Arbeit rund 5,1 Millionen Menschen Regelleistungen, davon gelten etwa 3,8 Millionen als erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Gesamtausgaben des Bundes liegen bei rund 47 Milliarden Euro jährlich.
Ein Kabinettstermin für den Aktionsplan steht weiter aus. Damit bleibt offen, ob der Leistungsausschluss noch in diesem Jahr kommt – und ob der Streit in der Koalition weiter eskaliert.
