Fast 9000 fest gebuchte und bezahlte Abschiebungen sind im ersten Halbjahr 2026 gescheitert. Der häufigste Grund: Die Behörden trafen die ausreisepflichtigen Migranten zum Abflugtermin nicht an. CDU-Innenpolitiker Günter Krings zieht daraus eine harte Konsequenz: Wer untertaucht, soll sofort jeden Anspruch auf Sozialhilfe verlieren.
Laut einem Bericht der „Bild“ handelt es sich exakt um 8.826 geplante Rückführungen, für die die Bundespolizei bereits einen Flug gebucht hatte. Apollo News präzisiert: 9.663 Menschen wurden im selben Zeitraum erfolgreich abgeschoben, im gesamten Jahr 2025 scheiterten rund 18.000 Rückführungen.
Die zuständigen Bundesländer brachten die Betroffenen häufig nicht zum Flughafen; eine Abschiebung gilt dann als gescheitert und wird lediglich neu angesetzt. Für Krings ist das nicht hinnehmbar.
„Wer untertaucht, muss sofort jeden Zugang zu Sozialhilfe verlieren.“
Gegenüber „Bild“ warnte Krings zugleich: „Der Rechtsstaat darf sich hier nicht vorführen lassen.“ Ein funktionierendes Asylsystem setze voraus, dass eine bestehende Ausreisepflicht auch tatsächlich vollstreckt werde. Wer sich der Abschiebung entziehe, dürfe nicht einfach auf einen späteren Termin vertröstet werden.
Mit den neuen europäischen Asylregeln (GEAS) seien zudem spezielle Aufnahmezentren für Dublin-Fälle möglich, also für Menschen, deren Asylverfahren eigentlich in einem anderen EU-Staat geprüft werden muss. Das Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt hier bereits Einschränkungen auf Sachleistungen wie „Brot, Bett, Seife“.
Union macht Druck: Abschiebehaft und Afghanistan-Abschiebungen
Rückendeckung bekommt Krings von CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann. Er fordert die Bundesländer auf, ihre Abschiebehaftplätze „aufzustocken“, um erzwungene Ausreisen deutlich zu steigern – und unterstützt den Leistungsentzug: Das systematische Abtauchen vor der Abschiebung müsse ein Ende finden, in der Koalition sei bereits beschlossen, Migranten ohne rechtmäßigen Aufenthalt die Sozialleistungen komplett zu streichen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte im „Münchner Merkur“ an, den harten Asylkurs fortzusetzen. Beginnend mit Straftätern solle die Rückführung nach Afghanistan umgesetzt werden – auch für nicht schutzwürdige Ausreisepflichtige ohne Straftatbestand. Psychische Auffälligkeiten will Dobrindt nicht als Hindernis akzeptieren: „Deutschland kann nicht zuständig sein für alle Traumatisierten auf der Welt.“
Rechtslage und Vorgeschichte: EuGH hat bereits Grenzen gesetzt
Die Forderung nach Leistungsstreichungen ist nicht neu: Schon 2024 sprach sich die FDP für Kürzungen aus, wenn abgelehnte Asylbewerber ihre Ausreise verweigern; im Januar 2026 verlangte die CSU, die Leistungen für Ausreisepflichtige auf das verfassungsrechtliche Minimum zu senken.
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof der deutschen Praxis enge Grenzen gesetzt. Erst im Juni erklärte er die Kürzung von Leistungen für abgelehnte Asylbewerber für unionsrechtswidrig; in einem weiteren Urteil stellte der EuGH klar, dass Deutschland Kleidung und Geld nicht streichen darf. Ob Krings’ pauschaler Sozialhilfe-Entzug für Untergetauchte mit diesen Urteilen vereinbar ist, bleibt offen.
Die Debatte in Etappen
- 2024FDP fordert Leistungskürzungen bei Ausreiseverweigerung
Die Liberalen sprechen sich dafür aus, Leistungen zu kürzen, wenn abgelehnte Asylbewerber nicht ausreisen.
- Januar 2026CSU verlangt Kürzung auf verfassungsrechtliches Minimum
Vor ihrer Klausurtagung fordert die CSU, Sozialleistungen für Ausreisepflichtige stark zu senken.
- 5./6. Juni 2026EuGH erklärt deutsche Leistungskürzungen für unionsrechtswidrig
Zwei Urteile untersagen die bisherige Praxis der Leistungsbeschränkung für abgelehnte Asylbewerber.
- 30. Juni 2026258.845 Menschen ausreisepflichtig
Laut Ausländerzentralregister sind 199.271 davon geduldet, rund 50.000 haben keine Duldung.
- 19. August 2026Bild meldet 8.826 gescheiterte Flug-Abschiebungen
Krings fordert sofortigen Sozialhilfe-Entzug für Untergetauchte, Hoffmann mehr Abschiebehaft.
Die Zahlen: Wer soll zahlen, wer setzt um?
Laut Ausländerzentralregister waren zum 30. Juni 2026 insgesamt 258.845 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig – davon 199.271 geduldet, darunter 3.157 mit Ausbildungs- und 1.613 mit Beschäftigungsduldung. Zwischen Januar und Ende Juni wurden 18.939 Personen abgeschoben, teils mit Zwang, teils mit Förderung durch den Bund.
Der Konflikt verläuft zwischen dem Bund und den Ländern: Während Dobrindt die schleppende Umsetzung vor allem den Ländern anlastet, verweist die CSU auf fehlende Abschiebehaftplätze. Dass die Länder ihrer Vollzugsaufgabe nicht immer nachkommen, zeigte zuletzt der Fall Köln: Die Stadt lehnte ein Angebot der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld ab, für rund 500 Personen Abschiebehilfe zu leisten.
