Von 199 antisemitischen Straftaten, die das Bundeskriminalamt für das erste Quartal 2026 führt, rechnet die Behörde 151 dem rechten Spektrum zu. Für 105 dieser 151 Taten nennt die Polizei keinen Tatverdächtigen – die Statistik schreibt einer Gruppe mehr als zwei Drittel aller Fälle zu, ohne in der Mehrheit dieser Fälle einen Täter zu kennen.
Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/5845) auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katrin Fey, Clara Bünger und Doris Achelwilm. Das 2025 gegründete GLUT Magazin hat nach eigener Darstellung die vollständige Auswertung aller 199 Einträge bei Polizeibehörden, Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften recherchiert und am 28. September 2026 veröffentlicht.
199 antisemitische Straftaten im 1. Quartal 2026 nach Phänomenbereich
BKA-Eingangsstatistik, Stichtag 31. März 2026
Ohne Tatverdächtigen – und trotzdem rechts
In 141 der 199 Fälle konnte oder wollte keine Behörde dem Magazin einen Tatverdächtigen benennen – mehr als sieben von zehn Taten. Im rechten Phänomenbereich, dem die Statistik ihre Kernaussage verdankt, blieben 105 von 151 Fällen ohne Verdächtigen, also mehr als 69 Prozent.
Es bleiben 58 Vorgänge mit einem konkret bekannten Tatverdächtigen. In 39 davon sind die Beschuldigten ausschließlich deutsche Staatsangehörige, in acht Fällen besaß mindestens ein Beschuldigter einen ausländischen Pass, in zwei eine doppelte Staatsbürgerschaft, in neun verweigerten die Behörden die Angabe. Die Bundesregierung spricht von „bislang insgesamt 130" ermittelten Tatverdächtigen; ihre eigene Falltabelle weist jedoch nur in 73 Fällen einen Verdächtigen aus, zusammen 77 Personen.
Antisemitisch? Also rechts
In Stuttgart schrieb ein algerischer Beschuldigter zwischen September 2025 und Januar 2026 viermal den Satz „Juden sind Rassisten und Terroristen" unter Beiträge des Polizeipräsidiums. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung und teilt mit: kein rechtsextremer Bezug, keine einschlägige Vorgeschichte, kein rechtes Symbol, keine rechte Parole. Der Mann ist nach aktuellem Ermittlungsstand in Algerien untergetaucht. In der Statistik steht der Fall dennoch unter PMK-rechts.
- Potsdam, 28. Februar 2026: Bei einer pro-palästinensischen Demonstration wurde ein Banner entrollt; die Polizeidirektion West ordnete den Fall PMK-rechts zu, nannte aber nicht den Wortlaut.
- Hamburg, 9. Januar 2026: Ein angetrunkener, psychisch erkrankter Mann türkischer Staatsangehörigkeit beleidigte Passanten homophob und ausländerfeindlich – eine antisemitische Äußerung ist nicht überliefert. Zuordnung: PMK-rechts.
- Norderstedt, 29. Januar 2026: Ein 13-Jähriger beleidigte einen Elfjährigen wegen dessen Hautfarbe und Herkunft; ein antisemitischer Bezug ist nicht erkennbar, der Junge ist strafunmündig. Der Fall zählt als rechte antisemitische Straftat.
- Salzbergen, 25. Januar 2026: Eine antisemitische Schmiererei an einem Rastplatz; die Polizei Emsland teilte GLUT selbst mit, es sei nicht mehr nachvollziehbar, warum die Tat PMK-rechts zugeordnet wurde.
- Halle, 12. Februar 2026: Ein unbekannter Sprayer übersprühte ein Plakat gegen Antisemitismus mit dem Wort „Zecken" – Zuordnung PMK-rechts, kein Täter ermittelt.
In Rathenow zählt ein mit grauer Farbe übersprühtes Gedenkschild vor einer ehemaligen Synagoge als antisemitische Straftat des rechten Spektrums – die Polizei hält ausdrücklich fest, es seien keine Botschaften geschmiert worden. Der Blog Klopfers Web hält dem Magazin entgegen, aus „kein Tatverdächtiger genannt„ folge nicht „kein Tatverdächtiger vorhanden“; die Einordnung als antisemitisch sei bei vielen Beispielen durchaus gegeben. Die Zuordnung ins rechte Spektrum nennt er dennoch in etlichen Fällen hanebüchen.
Wie diese Zuordnung entsteht
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz begründet die Praxis mit der engen Verknüpfung rechter Ideologie mit antisemitischem Gedankengut. Ein Hakenkreuz könne theoretisch aber auch ein Islamist oder ein Linker sprühen, räumt die Behörde ein; einen Holocaust-relativierenden Online-Kommentar könne jemand verfassen, der gar nicht rechtsextrem denkt, sondern trollen will.
Bis Ende 2023 wurden antisemitische Straftaten automatisch dem Bereich „rechts" zugeordnet, wenn es keine anderen Anhaltspunkte gab. 2024 wurde die Regel geändert, unklare Fälle fallen seither unter „sonstige Zuordnung". Ein Fachbeitrag zu Erfassungsdefiziten bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten nennt die frühere Praxis eine sachfremde Erwägung und erinnert an einen Al-Quds-Marsch 2014, bei dem „Sieg Heil"-Rufe von Hisbollah-Anhängern dem Phänomenbereich rechts zugeschlagen wurden.
Von der automatischen Zuordnung zur Auswertung aller 199 Einträge
- bis Ende 2023Unklare Fälle galten automatisch als rechts
Antisemitische Straftaten wurden dem Bereich „rechts" zugeordnet, wenn keine anderen Anhaltspunkte vorlagen.
- 1. Oktober 2024Fachbeitrag nennt die Praxis sachfremd
Ein Beitrag in der KriPoZ beschreibt die automatische Zuordnung als Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot und nennt „Sieg Heil"-Rufe von Hisbollah-Anhängern auf einem Al-Quds-Marsch 2014, die als rechts gezählt wurden.
- 31. März 2026Stichtag der Statistik
Das BKA meldet 199 antisemitische Straftaten, davon 151 im Phänomenbereich PMK-rechts.
- 28. September 2026GLUT veröffentlicht die Nachrecherche
Das Magazin legt die Auswertung zu allen 199 Einträgen bei Polizei, Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften vor.
Wer den Zahlen widerspricht
2024 registrierte die Polizei 84.172 politisch motivierte Straftaten; die Antisemitismus-Zahlen gelten in dieser Debatte als Beleg für einen rechten Kern. Die Linken-Abgeordnete Bünger sprach im Juni von einem „ungebremsten Anstieg rechter Straftaten und rechter Gewalt" und warf dem Bundesinnenminister vor, stattdessen „linke Pappkameraden" aufzubauen. Der langjährige Antisemitismusbeauftragte Felix Klein warnte, zahlenmäßig sei der Antisemitismus von Rechtsextremen nach wie vor die größte Gefahr. Fey, eine der drei Fragestellerinnen, warnt davor, Kritik an Israel mit Antisemitismus gleichzusetzen:
„Antisemitismus hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Es ist allerdings auch nicht zielführend, wenn jedwede Kritik an der israelischen Regierung und ihrem Handeln als Antisemitismus betitelt wird.“
Bei den acht Gewaltdelikten des Quartals gibt es nur in drei Fällen einen nachvollziehbaren Tathergang und einen identifizierten Täter; eine Tat in Viersen ist eine „komplette Blackbox", ein Fall aus Tübingen gehört inhaltlich gar nicht in die Statistik. Drei Menschen wurden laut Bundesregierung leicht verletzt, einen Haftbefehl gab es in keinem Fall. Für das zweite Quartal 2026 meldet das BKA bislang 516 antisemitische Straftaten und vier Gewalttaten, für das gesamte erste Halbjahr 715 Taten und 326 ermittelte Tatverdächtige. Ob die Zuordnungspraxis bis dahin korrigiert wird, lässt die Antwort offen.
