Angeklagter gesteht Überfall auf Wettbüro in Neubrandenburg
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Strafprozess

Angeklagter gesteht Überfall auf Wettbüro in Neubrandenburg

Am Landgericht Neubrandenburg hat ein 25-jähriger russischer Staatsbürger gestanden, ein Wettbüro überfallen zu haben. Als Motiv nennt er die Angst vor der Abschiebung und davor, im Ukrainekrieg eingesetzt zu werden. Ein Urteil steht noch aus.

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Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat am 29. September 2026 der Prozess gegen einen 25-jährigen russischen Staatsbürger begonnen. Der Mann hat nach eigener Aussage ein Wettbüro in der Oststadt überfallen, um eine Abschiebung aus Deutschland und einen anschließenden Einsatz im Ukrainekrieg zu verhindern. Ein Urteil steht noch aus.

Die Tat geschah am Donnerstagabend, dem 9. April 2026, gegen 23 Uhr in einem Wettbüro im Juri-Gagarin-Ring in der Neubrandenburger Oststadt. Ein maskierter Täter bedrohte die Mitarbeiter mit einem Messer und forderte Bargeld. Mit mehreren Tausend Euro, die er nach Darstellung der Polizei erpresst hatte, floh er; verletzt wurde niemand.

Eine halbe Stunde bis zur Festnahme

Die Flucht währte nur kurz. Eine genaue Personenbeschreibung der Zeugen und die Ermittlungen am Tatort lenkten den Verdacht schnell auf den polizeibekannten Mann; einer der Angestellten hatte zusätzlich seine Stimme erkannt, weil der 25-Jährige zuvor mehrfach in dem Wettbüro gewesen war. Rund eine halbe Stunde nach der Tat nahmen Beamte ihn in der Wohnung einer Verwandten in der Oststadt fest; Beute und mutmaßliches Tatmesser wurden sichergestellt. Die Angaben der Polizei zum Ablauf finden sich in der Polizeimeldung zum Überfall vom April.

Verhandelt wird die Tat als schwere räuberische Erpressung beziehungsweise schwerer Raub; den Vorsitz führt nach Angaben des Nordkurier Richter Norman Golinski.

Vom Überfall bis zum erwarteten Urteil

  1. 9. April 2026
    Überfall auf das Wettbüro

    Gegen 23 Uhr bedroht ein maskierter Mann im Juri-Gagarin-Ring einen Angestellten mit einem Messer und erbeutet mehrere Tausend Euro.

  2. 9. April 2026
    Festnahme in der Oststadt

    Rund eine halbe Stunde nach der Tat nimmt die Polizei den 25-Jährigen in der Wohnung einer Verwandten fest; Beute und Tatmesser werden sichergestellt.

  3. 10. April 2026
    Polizei meldet den Fall

    Das Polizeipräsidium Neubrandenburg berichtet von dem Raubüberfall und der Festnahme; ermittelt wird wegen räuberischer Erpressung.

  4. seit April 2026
    Untersuchungshaft

    Der Angeklagte sitzt durchgehend in Haft.

  5. 29. September 2026
    Prozessauftakt

    Vor dem Landgericht Neubrandenburg gesteht der Angeklagte die Tat und nennt die Angst vor der Abschiebung als Motiv.

  6. Anfang Oktober 2026
    Fortsetzung des Verfahrens

    Der Prozess wird fortgesetzt; geprüft wird auch eine mögliche eingeschränkte Schuldfähigkeit durch Medikamentenabhängigkeit.

  7. Oktober 2026
    Urteil erwartet

    Der Strafrahmen für schweren Raub liegt bei drei bis 15 Jahren; ein minderschwerer Fall ist möglich.

Angst vor der Abschiebung als Motiv

Der Angeklagte ist polizeibekannt und lebt schon einige Zeit in Deutschland; seine Familie stammt laut Nordkurier wohl aus Tschetschenien. Eine Bekannte schilderte, er könne nicht über seine Probleme sprechen, im Prozess verhalte er sich eher zurückhaltend.

Kernfrage des Verfahrens ist, ob die drohende Abschiebung tatsächlich das Motiv war; der Angeklagte soll zugleich unter Geldproblemen gelitten haben. Über den 25-Jährigen sagte die psychiatrische Gutachterin Ramona Strohm in der Verhandlung:

„Die ihm drohende Abschiebung aus Deutschland hat ihm schon längere Zeit Angst gemacht.“
Ramona Strohm, psychiatrische Gutachterin

Der Polizist und der Haftbefehl

Als Zeuge trat ein 45-jähriger Polizist auf, der dem Angeklagten den Haftbefehl des zuständigen Amtsgerichts verkündet hatte. Dem Beamten war bereits im April bekannt, dass der Mann ausreisepflichtig war. Den 25-Jährigen habe „das ganze Formale erst scheinbar ziemlich wenig interessiert“, sagte der Zeuge; als er ihm mitteilte, der Haftbefehl werde auch der Ausländerbehörde gemeldet, habe er „plötzlich sehr interessiert gewirkt“.

Laut den Zahlen zu gescheiterten Abschiebungen im Jahr 2025 scheiterten mehr als 59 Prozent der 55.642 Abschiebungsversuche, in den meisten Fällen, weil die Ausreisepflichtigen untergetaucht waren. Über 11.000 weitere missglückte Ersuchen wurden wieder aufgehoben, unter anderem wegen rechtlicher Hindernisse, fehlender Voraussetzungen oder organisatorischer Probleme.

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Wie es weitergeht

Der Prozess soll Anfang Oktober 2026 fortgesetzt werden; für Oktober wird auch ein Urteil erwartet. Das Gericht prüft, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten durch eine mögliche Abhängigkeit von Medikamenten eingeschränkt war. Auf schweren Raub steht im Regelfall eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren; bei einem minderschweren Fall kann sie geringer ausfallen.

Der überfallene Angestellte leidet nach dem Überfall nach wie vor an Angstzuständen und muss medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Offen bleibt, ob das Landgericht die Abschiebeangst als Motiv anerkennt und wie es eine mögliche Medikamentenabhängigkeit bewertet.