Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Narkosearzt Gerald W. am Donnerstag zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen. Der 69-Jährige hatte fünf Patienten in einer Kronberger Zahnarztpraxis verunreinigtes Propofol aus derselben Flasche gespritzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht folgte ihr nicht und verhängte 13 Jahre und sechs Monate Haft. Staatsanwältin Constanze Jung nannte das Urteil später “ein wichtiges und richtiges Urteil„. Nicht rechtskräftig ist es trotzdem.
Zu den Opfern gehörten eine erwachsene Patientin und vier Kinder. Alle vier Kinder erkrankten nach der Narkose an einer Sepsis; die vierjährige Emilia starb in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl.
Der Vorwurf der Vertuschung
Im Zentrum des Verfahrens stand das Motiv. Die Anklage war überzeugt, dass der Anästhesist nicht aus Nachlässigkeit zur bereits benutzten Flasche griff. Staatsanwältin Constanze Jung formulierte die These vor Gericht so:
„Die Antwort lautet, weil er eben seine vorangegangenen Behandlungsfehler verdecken wollte.“
Das Landgericht folgte dieser Bewertung. Es verurteilte den 69-Jährigen wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen – die Verdeckungsabsicht ist das Mordmerkmal, das die Strafe auf 13 Jahre und sechs Monate trieb.
Die Vorgeschichte reicht Jahre zurück. 2019 war nach Angaben des Gerichts eine Patientin des Narkosearztes gestorben. Im November 2020 erlitt eine Frau nach einer von ihm gelegten Narkose ein Multiorganversagen.
Warum das Gericht nicht lebenslang verhängte
Der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik fand im Verfahren deutliche Worte für das Verhalten des Angeklagten. Zugleich sprach er von einem “besonderen Verfahren„, das “uns einiges abverlangt„ habe; bei vielen Zeugen sei es emotional geworden.
„Was haben Sie denn zum Teufel gedacht?“
Die Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt nennt dennoch Gründe, die gegen die von der Anklage geforderte Höchststrafe sprachen: eine Krisensituation, das fortgeschrittene Alter des Angeklagten und sein teilweises Geständnis.
Auch andere Fälle tödlicher Fehler im Rettungsdienst landen vor Gericht. Erst im Juli hat ein Gericht einen Mann zu zehn Jahren Haft als falscher Notfallsanitäter verurteilt. Er hatte sich mit gefälschten Zeugnissen Zugang zum Rettungsdienst verschafft; bei einem seiner Einsätze starb ein Patient.
Gericht kritisiert die Staatsanwaltschaft
Das Gericht richtete am Donnerstag aber auch Kritik gegen die eigene Anklagebehörde. Es rügte scharf, dass die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen die Zahnärztin früh eingestellt hatte – jene Zahnärztin, in deren Praxis Emilia starb.
Eine Staatsanwältin kündigte an, diese Einstellung erneut zu prüfen. Ob es wieder zu Ermittlungen gegen die Praxisinhaberin kommt, ist damit offen.
Zehneinhalb Jahre, dann der Bundesgerichtshof
Das Frankfurter Urteil ist die zweite Runde eines Verfahrens, das seit Jahren läuft. Im November 2024 hatte das Landgericht den Anästhesisten in erster Instanz wegen Totschlags durch Unterlassen zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Auf Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Januar 2026 auf und verlangte eine genauere Prüfung der Verdeckungsabsicht.
Von der ersten Narkose bis zum Urteil
- 2019Todesfall in der Praxis
Nach Angaben des Gerichts war eine Patientin des Narkosearztes gestorben.
- November 2020Multiorganversagen nach Narkose
Eine Frau erleidet nach einer von ihm gelegten Narkose ein Multiorganversagen.
- 18. September 2021Propofol aus derselben Flasche
In einer Kronberger Zahnarztpraxis spritzt der Anästhesist einer erwachsenen Patientin und vier Kindern verunreinigtes Propofol. Alle vier Kinder erkranken an einer Sepsis, die vierjährige Emilia stirbt in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl.
- November 2024Zehneinhalb Jahre in erster Instanz
Das Landgericht Frankfurt verurteilt Gerald W. wegen Totschlags durch Unterlassen zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft.
- Januar 2026Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf
Auf Revision der Staatsanwaltschaft verlangt der Bundesgerichtshof eine genauere Prüfung der Verdeckungsabsicht.
- 24. September 2026Die Anklage fordert lebenslang
Im neuen Prozess fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.
- 1. Oktober 202613 Jahre und sechs Monate Haft
Das Landgericht verurteilt den 69-Jährigen wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 19. August 2026 begann der neue Prozess vor dem Landgericht Frankfurt. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft vom 24. September forderte die Anklage eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Offen bleibt damit nicht nur, ob es Bestand hat, sondern auch, ob die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Zahnärztin wieder aufnimmt.
