Landgericht Osnabrück verurteilt Drillings-Vater zu lebenslanger Haft
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Mordprozess

Landgericht Osnabrück verurteilt Drillings-Vater zu lebenslanger Haft

Das Landgericht Osnabrück verurteilt den Ehemann der getöteten Drillingsmutter von Wallenhorst wegen Mordes zu lebenslanger Haft – gestützt allein auf Heimtücke. Die Verteidigung will Revision einlegen, das Motiv der Tat bleibt offen.

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Lebenslang für den Ehemann, der seine Frau am 12. Februar 2026 in Wallenhorst getötet hat. Am Freitag, 2. Oktober 2026, verurteilte die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück den 46-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe.

Für den Schuldspruch genügte dem Gericht ein einziges Mordmerkmal: die Heimtücke. Die Kammer war überzeugt, dass der Mann seine 39 Jahre alte Frau überraschte und ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausnutzte, wie aus dem NDR-Bericht zur lebenslangen Haftstrafe hervorgeht. Nach dpa-Angaben stach er ihr im Anbau einer Garage in den Hals.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte unmittelbar nach der Verkündung an, Revision einzulegen. Damit ist offen, ob die Feststellung der Heimtücke einer Überprüfung standhält.

Die Tat und der Weg zum Urteil

  1. 12. Februar 2026
    Die 39-Jährige wird auf dem eigenen Grundstück getötet

    Am Morgen stirbt die Mutter von Drillingen in Wallenhorst. Ein Jogger findet zwei der siebenjährigen Kinder schreiend, ein Notarzt kann nur noch den Tod der Frau feststellen.

  2. 5. August 2026
    Prozessauftakt vor der 6. Großen Strafkammer

    Die Anklage wird verlesen: heimtückischer Mord, die Frau soll unter dem Vorwand eines Valentinstagsgeschenks in einen Schuppen gelockt worden sein. Der Angeklagte äußert sich nicht zur Tat, zwölf Verhandlungstage sind angesetzt.

  3. 21. August 2026
    Der Angeklagte räumt die Tötung ein

    Über seine Verteidigerin verliest er ein Statement: Er will im Affekt gehandelt haben und nennt sechsstellige Schulden, eine zerrüttete Ehe und Vorwürfe seiner Frau.

  4. 30. September 2026
    Die Plädoyers

    Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes. Die Verteidigung plädiert auf Totschlag und beantragt höchstens acht Jahre Freiheitsstrafe.

  5. 2. Oktober 2026
    Urteil in Osnabrück

    Das Landgericht verurteilt den 46-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Einziges Mordmerkmal ist die Heimtücke.

Heimtücke als einziges Mordmerkmal

Der Schuldspruch steht allein auf der Heimtücke. Weitere Mordmerkmale musste die Kammer nicht feststellen – über das Motiv der Tat sagt das Urteil deshalb nichts.

Wie das Gericht den Tatablauf beschreibt, erläuterte der Sprecher des Landgerichts, Christoph Willinghöfer:

„Und dort soll er dann mehrfach auf die Frau, die sich zu dem Zeitpunkt keines Angriffes ausgesetzt gesehen hat, eingestochen haben. Insbesondere im Bereich des Halses.“
Christoph Willinghöfer, Sprecher des Landgerichts Osnabrück

Der Streit um die Arg- und Wehrlosigkeit der 39-Jährigen war damit das Kernstück des Urteils. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und will diese Bewertung nun überprüfen lassen.

Das Motiv bleibt offen

Zum Motiv traf die Kammer keine Feststellungen. In der Anklage hatte es geheißen, der Mann habe seine Frau unter dem Vorwand eines Valentinstagsgeschenks in einen Schuppen gelockt. Ob es tatsächlich so war, ließ das Gericht ausdrücklich offen.

Als Belastungen galten in dem Verfahren Schulden in sechsstelliger Höhe, die berufliche Doppelbelastung des Angeklagten und eine zerrüttete Ehe. Ähnliche Fälle beschäftigen die Ermittler weiter: Im September galt ein Ehemann als verdächtig, in dem Fall einer erstochenen Coesfelder Mutter.

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Geständnis, Plädoyers und Revision

Am 21. August ließ der Angeklagte über seine Verteidigerin ein Statement verlesen und räumte die Tötung ein. Er will im Affekt gehandelt haben und nannte die Vorwürfe seiner Frau, er sei als Vater unfähig – der NDR-Bericht über das Geständnis beschreibt die Szene im Gerichtssaal. Aus dem Geständnis in diesem Verfahren lässt sich nicht ableiten, wie häufig Angeklagte in Mordprozessen die Tat einräumen.

Am 30. September fielen die Plädoyers: Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, die Verteidigung hielt die Tat für Totschlag und beantragte höchstens acht Jahre Haft. Zwei Tage später folgte die Kammer der Anklage.

Der Fall hatte in der Region für große Bestürzung gesorgt. Der Schützenverein Halen sammelte Spenden für die Kinder der Getöteten – die Drillinge sind sieben Jahre alt.

Offen bleibt, welche Folgen die Revision hat. Sollte sie Erfolg haben, müsste der Fall erneut vor einer Strafkammer verhandelt werden – mit ungewissem Ausgang für den 46-Jährigen, der bis dahin in Haft bleibt.