Taucher verklagt Geldgeberin nach Wal-Rettung auf 1,35 Millionen Euro
Fred Babbel hat geholfen, den Buckelwal Timmy zu bergen, seine Schlussrechnung ist offen – jetzt verklagt der Tauchunternehmer die Geldgeberin Karin Walter-Mommert auf rund 1,35 Millionen Euro. Das Landgericht Schwerin lässt sie zuerst schriftlich Stellung nehmen.
Fred Babbel hat geholfen, den Buckelwal Timmy zu bergen. Jetzt sagt der Tauchunternehmer aus Zickhusen bei Wismar, er werde dafür bestraft – und verklagt die Geldgeberin der Rettung auf rund 1,35 Millionen Euro.
Die Klage liegt seit Anfang September beim Landgericht Schwerin, Babbel hat rund 23.000 Euro Gerichtskostenvorschuss gezahlt. Beklagte ist Karin Walter-Mommert, die die umstrittene Bergungsaktion mitfinanziert hat. Das Gericht bestätigt den Eingang der Klage.
Babbel wartet seit Monaten auf sein Geld
Babbel war im April und Mai 2026 als technischer Dienstleister und Generalunternehmer auf der Insel Poel im Einsatz. Aus seiner Sicht hat er geliefert und wartet seither auf die Schlussrechnung: „Seit Monaten warte ich auf das Geld“, sagt er.
„Ich habe bei der Rettung des Wals geholfen, habe an das Gute geglaubt und werde jetzt dafür bestraft.“
Fred Babbel, Tauchunternehmer aus Zickhusen bei Wismar
Dem Tauchunternehmer droht nach dem Bericht der Frankfurter Rundschau die Insolvenz wegen der offenen Forderungen. Babbel beschreibt sich selbst als Helfer, der für seinen Einsatz bestraft wird; mit der Klage will er nach eigener Darstellung Geld sichern, das ihm zusteht.
Der Vergleich mit einer Flughafenblockade ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt.
Vom Strand vor Poel bis vor Skagen
Die Bergung war politisch gewollt: Umweltminister Till Backhaus (SPD) erlaubte der privaten Initiative den Transportversuch, obwohl Fachleute dazu rieten, das schwer kranke Tier in Ruhe sterben zu lassen. Babbel war als Generalunternehmer vor Poel im Einsatz. Wenige Wochen nach der Freilassung wurde der Wal tot vor der dänischen Insel Anholt gefunden.
Die Rettung des Buckelwals Timmy und ihre Folgen
März 2026
Der Wal taucht in der Ostsee auf
Timmy wird mehrfach gesichtet und strandet zunächst vor Timmendorf, später vor der Insel Poel.
März/April 2026
Fachleute raten zum Abwarten
Der kranke Wal hält sich wochenlang in sehr flachen Gewässern der Wismarer Bucht auf. Wissenschaftler empfehlen, das Tier in Ruhe sterben zu lassen.
April 2026
Umweltminister erlaubt den Transportversuch
Till Backhaus (SPD) gibt der privaten Initiative grünes Licht – entgegen den Empfehlungen der Wissenschaftler. Fred Babbel ist auf Poel im Einsatz.
26. bis 28. April 2026
Ein Lastkahn nimmt den Wal auf
Eine gecharterte Barge erreicht das Tier; mit Schleppern wird es aufgenommen und in Richtung Nordsee gebracht.
2. Mai 2026
Freilassung im Skagerrak
Rund 70 Kilometer vor Skagen wird der Wal freigelassen.
30. Mai 2026
Der Wal ist tot
Das Tier wird vor der dänischen Insel Anholt tot gefunden und dort an Land gezogen.
Anfang September 2026
Klage in Schwerin
Babbels Klage über rund 1,35 Millionen Euro geht beim Landgericht Schwerin ein. Er zahlt rund 23.000 Euro Gerichtskostenvorschuss.
400.000 Euro gezahlt, Schlussrechnung offen
Geld ist während der Aktion schon geflossen: Karin Walter-Mommert zahlte 400.000 Euro an Babbel. Der Unternehmer Walter Gunz steuerte freiwillig 300.000 Euro bei.
Die Schlussrechnung blieb dennoch offen. Anwaltsschreiben und ein Vergleichsvorschlag blieben erfolglos – jetzt soll das Gericht klären, wer welchen Anteil trägt. Babbel verlangt rund 1,35 Millionen Euro.
Das Landgericht Schwerin führt zunächst ein schriftliches Vorverfahren. Karin Walter-Mommert kann darin zur Klageschrift Stellung nehmen; erst danach käme ein Termin zur mündlichen Verhandlung in Betracht. Der Vorschuss von 23.000 Euro ist eine Vorauszahlung auf die Gerichtskosten, über die Höhe der Forderung ist damit nichts entschieden.
Umfrage
Lädt
Ob es zu einem Verhandlungstermin kommt und wie lange der Streit dauert, ist offen. Für Babbel hängt daran mehr als eine Rechnung: Solange nicht entschieden ist, bleibt unklar, ob sein Unternehmen die Aktion übersteht – und wer am Ende für die Rettung eines Wals bezahlt.