Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld drohen dem Historiker Hubertus Knabe, falls er eine bestimmte Äußerung über Sven Hüber wiederholt. Das Landgericht Berlin hat sie ihm im Eilverfahren untersagt – auf Antrag des früheren stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden.
Anlass des Streits ist ein Beitrag Hübers in der Zeitschrift seiner Gewerkschaft. Am 15. Juli erschien „Remonstrationspflicht: Richtig Nein sagen“ in der GdP-Mitgliederzeitschrift „Deutsche Polizei“ und auf der GdP-Website. Darin entwarf der 1964 geborene Hüber das Szenario eines „inneren Notstands“ für den Fall einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
Zur Person: Hüber war Politoffizier der DDR-Grenztruppen im Grenzregiment 33, in dessen Bereich 1989 der Flüchtling Chris Gueffroy erschossen wurde. Nach 1990 machte er Karriere bei der Bundespolizei, bis zum 26. August 2026 war er stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender.
„Neues aus Absurdistan: Das Landgericht Berlin hat mir auf Antrag von Ex-GdP-Vize #Sven_Hüber ein Wort verboten, das eine andere Kammer gerade erst erlaubt hat (siehe Screenshot). Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht es mir ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an.“
Zwei Kammern, zwei Urteile
Der Widerspruch, den Knabe beschreibt, ist aktenkundig. Am 2. September wies eine andere, für Pressesachen zuständige Kammer des Landgerichts Berlin einen Eilantrag Hübers gegen Nius im zentralen Punkt zurück.
Danach bleibt die Bewertung als Aufruf zum bewaffneten Putsch gegen den Wählerwillen eine zulässige Meinungsäußerung. Untersagt wurde allein die Bezeichnung „Mauerschütze“.
In einem weiteren Punkt scheiterte Hüber. Knabes Hinweis, Hüber sei als Politoffizier des Regiments 33 für die Erziehung der Wehrpflichtigen mitverantwortlich gewesen, bewertete das Gericht als zulässige Wertung – als „abstrakte, indirekte Mitverantwortung“.
Über den Ausgang des Verfahrens berichteten am 1. und 2. Oktober mehrere Medien. Nach der Berichterstattung über das Urteil im Fall Hüber entscheiden zwei Kammern desselben Gerichts in eng verwandten Fragen unterschiedlich – und lösen damit die Frage aus, wie einheitlich die Berliner Rechtsprechung in solchen Fällen ist.
Von der GdP-Zeitschrift bis zum Ordnungsgeld
- 15. Juli 2026Hübers Beitrag erscheint
In der GdP-Mitgliederzeitschrift „Deutsche Polizei“ und auf der GdP-Website entwirft Hüber das Szenario eines „inneren Notstands“ bei einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
- 12. August 2026Nius nimmt sich den Text vor
Ein Beitrag setzt sich ausführlich mit Hübers Argumentation auseinander und zitiert wesentliche Passagen.
- 26. August 2026Hüber tritt zurück
Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende legt sein Amt mit sofortiger Wirkung nieder und nennt die Vorwürfe „rufmordähnlich“.
- 2. September 2026Nius darf den Putsch-Vorwurf behalten
Das Landgericht Berlin weist Hübers Eilantrag im zentralen Punkt zurück; nur die Bezeichnung „Mauerschütze“ wird untersagt.
- 24. September 2026Verkündungstermin im Fall Hüber gegen Knabe
Angesetzt ist der Termin am Landgericht Berlin, Saal 148 am Tegeler Weg.
- 30. September 2026Knabe berichtet von Verbot und Ordnungsgeld
Der Historiker schreibt, das Gericht habe ihm ein Wort verboten und drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an.
- 1. und 2. Oktober 2026Medien greifen den Widerspruch auf
Apollo News und die Junge Freiheit berichten über den Ausgang des Verfahrens und die unterschiedlichen Entscheidungen der Kammern.
Ein Text und seine Folgen
Nius hatte sich am 12. August ausführlich mit Hübers Text auseinandergesetzt und wesentliche Passagen zitiert. Auf Ablehnung stieß der Beitrag auch bei konkurrierenden Polizeigewerkschaften.
Auf Hübers Aussagen bezogen sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz: „Das Gefährliche an solchen Aussagen ist, dass dort eine Gewerkschaft versucht, politischen Einfluss zu nehmen auf ihre Mitglieder. Und das kommt für uns überhaupt gar nicht in Frage.“
Am 26. August trat Hüber mit sofortiger Wirkung zurück. Einen Tag zuvor war der Vorwurf eines DDR-Grenzsoldaten gegen Hüber bekannt geworden: Er soll einem Mauerflüchtling eine Pistole in den Mund gesteckt haben.
Seinen Rücktritt begründet Hüber mit mehreren rechtlichen und gerichtlichen Prüfungen, die er selbst angestrengt hat.
„Ich trete mit sofortiger Wirkung von meinem Amt zurück, weil es derzeit mehrere von mir angestrengte rechtliche und gerichtliche Prüfungen gegen erhobene mediale verunglimpfende und rufmordähnliche Vorwürfe vor meinem Dienst in der Bundespolizei und vor der GdP gibt.“
Berufung zum Kammergericht bleibt möglich
Das Urteil ist im Eilverfahren ergangen und nicht rechtskräftig. Hüber kann Berufung zum Kammergericht Berlin einlegen, ebenso bleibt ein Hauptsacheverfahren möglich. Bis dahin gilt die Unterlassung – bei jedem Verstoß drohen Knabe bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.
Hüber hat mit seinem Antrag in einem Punkt Erfolg, in einem anderen nicht. Über die Zulässigkeit der Kritik an seiner DDR-Vergangenheit ist damit noch nicht letztinstanzlich entschieden.
Offen ist, ob Hüber Berufung einlegt – und ob Knabe die untersagte Äußerung wiederholt. Kommt er der Unterlassung nicht nach, wird das Ordnungsgeld fällig.
