Deutsche Filmakademie streitet über nachträgliche Filmschnitte
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Filmkultur

Deutsche Filmakademie streitet über nachträgliche Filmschnitte

Die Deutsche Filmakademie hat in Berlin über die nachträgliche Veränderung von Filmen gestritten. Auslöser war Wim Wenders' Schnitt in „Falsche Bewegung" – der Regisseur saß in der ersten Reihe und sagte nichts.

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Wim Wenders saß bei einer Debatte über den Schnitt seines Films in der ersten Reihe und ergriff nicht das Wort. Die Veranstaltung der Deutschen Filmakademie fand am Donnerstagabend, dem 1. Oktober 2026, im Berliner E-Werk, dem Sitz der Deutschen Kinemathek, statt. Wenders hatte die Akademie bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises im Mai um eine Debatte gebeten.

Anlass war eine rund zweiminütige Szene aus „Falsche Bewegung" (1975). Darin ist die damals 13-jährige Nastassja Kinski mit nacktem Oberkörper zu sehen. Wenders hatte sie Ende Juli 2026 aus dem Film gelöscht und sich bei Kinski entschuldigt. Ihr Anwalt Christian Schertz hatte bereits im Juni 2026 eine Klage angekündigt – für den Fall, dass die Szene im Film bleibt.

Auf dem Podium saßen die Regisseurin Jutta Brückner, der Publizist und Journalist Ronen Steinke, die Filmwissenschaftlerin Lisa Gotto und Heleen Gerritsen, künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek; Moderator war Chris Wahl. Rund 150 Gäste kamen. Zwei Tage später hielt die FAZ-Rückschau auf den Abend fest, dass dort zwei Parteien konsequent aneinander vorbeiredeten.

Eine Szene, 15 Jahre Bitten, eine Klagedrohung

Die Aufnahmen entstanden 1974/1975. „Falsche Bewegung" war eine Koproduktion mit dem WDR und wurde vor 50 Jahren ab 12 Jahren freigegeben. Kinski war damals 13 und bittet Wenders nach eigenen Angaben seit etwa 15 Jahren, die Szene zu entfernen.

Im Mai 2026 schilderte sie in der Süddeutschen Zeitung erstmals ausführlich ihre Erfahrungen am Set: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war." Anfang Juni kündigte ihr Anwalt Schertz an, man werde klagen, falls die Szene nicht verschwinde, und warf Wenders vor, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen.

Von den Dreharbeiten zur Podiumsdiskussion

  1. 1974/1975
    Dreharbeiten zu „Falsche Bewegung"

    Koproduktion mit dem WDR; die 13-jährige Nastassja Kinski steht in einer rund zweiminütigen Szene mit nacktem Oberkörper vor der Kamera.

  2. Mai 2026
    Kinski spricht erstmals ausführlich

    In der Süddeutschen Zeitung schildert sie, dass sie schon mit 13 gemerkt habe, dass die Szene nicht in Ordnung war.

  3. Mai 2026
    Wenders bittet um eine Debatte

    Beim Deutschen Filmpreis erhält er den Ehrenpreis für sein Lebenswerk und warnt vor einem Präzedenzfall.

  4. 2. Juni 2026
    Anwalt kündigt Klage an

    Christian Schertz verlangt die Entfernung der Szene und wirft Wenders vor, sich der Verantwortung zu entziehen.

  5. Anfang Juni 2026
    Die Wenders-Stiftung zieht den Film zurück

    Streaming-, TV- und Vertriebspartner werden angewiesen, „Falsche Bewegung" nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen.

  6. 31. Juli 2026
    Wenders schneidet die Szene

    Eine gemeinsame Erklärung auf der Website der Wenders-Stiftung macht den Schnitt und die Entschuldigung offiziell.

  7. 1. Oktober 2026
    Podiumsdiskussion in Berlin

    Die Deutsche Filmakademie diskutiert im E-Werk über Kunst, Zeitgeist und Verantwortung.

Der Anlass kam von Wenders selbst

Der Abend geht auf eine Anregung von Wim Wenders zurück. Bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises im Mai 2026, wo er den Ehrenpreis der Filmakademie für sein Lebenswerk erhielt, bat er die Akademie um eine Debatte. Eine Kürzung sei aus seiner Sicht „ein Präzedenzfall, der euch alle betrifft", sagte er damals.

„Angenommen, er kürze den Film, dann sei das ein Präzedenzfall. Dann ist es bei allen anderen Filmen später möglich. Ich möchte es diskutieren und ich möchte da nicht alleine bleiben.“
Wim Wenders, Regisseur

Die Entschuldigung bei Kinski veröffentlichte seine Stiftung Ende Juli in einer gemeinsamen Erklärung. In Berlin blieb Wenders Zuschauer: Er saß in der ersten Reihe und ergriff nicht das Wort.

Ein früherer Beitrag berichtet: Wim Wenders sich gegen Politikferne-Vorwürfe gewehrt; seine Äußerungen bei der Berlinale hatten zuvor für Streit gesorgt.

Zwei Lager reden aneinander vorbei

Regisseurin Jutta Brückner hält die Tilgung für einen Fehler. Dem Film fehle damit „eine entscheidende Dimension„ – „die von Wilhelms problematischer Sexualität“.

„Nastassja Kinski und Hanna Schygulla standen in ‚Falsche Bewegung' für zwei verschiedene Rollenbilder, das Sexobjekt und die emanzipierte Frau, und wenn man eines der beiden entfernt, ist der Film nicht mehr verständlich.“
Jutta Brückner, Regisseurin

Der Publizist Ronen Steinke sprach über die rechtliche Bewertung der Szene. Nach seiner Einschätzung sei die sexualisierte Darstellung einer Dreizehnjährigen nach heutigen Maßstäben strafbar; er verwies auf eine „eherne Grenze bei 14“.

Lisa Gotto wandte sich gegen Zensur und plädierte dafür, das „Schwierige, Verstörende, kaum zu Ertragende„ im Filmerbe auszuhalten. Ihre Frage an das Publikum: „Wie sollen wir unsere Geschichte verstehen, wenn wir alles Kontroverse nachträglich entfernen? Wir müssen die Fähigkeit entwickeln, mit historischen Zumutungen zu leben.“

Was das Archiv darf – und was nicht

Heleen Gerritsen, künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek, verwies auf die Rechte- und Archivlage. Die Pflichtkopie staatlich geförderter Produktionen im Bundesarchiv dürfe nicht verändert werden. Dort liegt auch „Falsche Bewegung" – eine Koproduktion mit dem WDR, deren Restaurierung 2016 von der FFA gefördert wurde.

„Wer keine Filmrechte hat, darf gar nichts.“
Heleen Gerritsen, Künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek

Anders verfuhr man laut einer Vertreterin der Defa-Stiftung mit DDR-Märchenfilmen: Nacktszenen mit Kinderdarstellern seien aus den Online-Fassungen entfernt worden. Für das Erbe brauche es Bewahrung, Forschung und sorgfältige Vermittlung, sagte Gerritsen.

Über den Wenders-Fall hinaus hat die WELT aufgerollt, wie viel Zensur das Filmerbe verträgt – mit Blick auf Kubrick und Bertolucci.

Die Klagedrohung liegt weiter auf dem Tisch

Die rechtliche Drohung ist nicht erledigt. Kinskis Anwalt Schertz hatte im Juni erklärt: „Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen." Der Schnitt vom 31. Juli kam dieser Forderung nach – ob damit alle Ansprüche vom Tisch sind, ist offen.

Die Enttäuschung über Wenders' Umgang formulierte Regisseurin und Schauspielerin Karoline Herfurth so: „Es wäre so groß gewesen, wenn ein großer Mann einmal öffentlich gesagt hätte: Ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe es versäumt, ein ungeschütztes 13-jähriges Kind zu schützen."

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Die Akademie hat keine Regel beschlossen, nur debattiert. Offen ist damit, ob weitere Regisseure ihren eigenen Werken Szenen entziehen – und ob aus dem Berliner Abend eine Empfehlung für den Umgang mit dem Filmerbe wird.