Sechsjährige überlebt Fenstersturz in Neukölln – Mitbewohner fängt sie
Ein sechsjähriges Mädchen stürzt in Berlin-Neukölln aus dem dritten Stock einer Unterkunft für wohnungslose Menschen – ein Mitbewohner fängt es auf. In der Wohnung findet die Polizei zwei kleine Kinder allein; gegen die Mutter wird wegen Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt.
Ein sechsjähriges Mädchen hat am Dienstagabend in Berlin-Neukölln einen Sturz aus dem dritten Stock überlebt – weil ein Mitbewohner sie im Fallen auffing. Das Kind war in einer Unterkunft für wohnungslose Menschen von innen auf das Fensterbrett geklettert und hatte sich außen am offenen Fenster heruntergelassen, bis es den Halt verlor.
Unten stand bereits ein Mann. Er wohnt in derselben Unterkunft, hatte das Mädchen am offenen Fenster gesehen und sich vorsorglich unter die Stelle gestellt. Als das Kind fiel, fing er es auf.
Gegen die Mutter wird wegen des Verdachts der Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt. Zeugenangaben zufolge sollen die Eltern zu diesem Zeitpunkt einkaufen gewesen sein – die Sechsjährige und die beiden anderen Kinder waren ohne Aufsicht. Ein Urteil gibt es nicht; die Ermittlungen laufen.
Der Retter stand schon unter dem Fenster
Der Mann, der das Mädchen auffing, gehört zu den Bewohnern derselben Einrichtung. Er handelte, als er das Kind außen am offenen Fenster im dritten Stock hängen sah. Den Ablauf des Abends beschreibt der Bericht des rbb24 über den Fenstersturz.
Die Sechsjährige kam mit Schürfwunden an den Beinen zur Beobachtung in eine Klinik. Die Berliner Polizei bestätigte den Vorfall am Mittwoch und teilte mit, dass gegen die Mutter ermittelt wird. Über die Sechsjährige im Krankenhaus berichtete der Tagesspiegel am Tag nach dem Sturz.
Zwei kleine Kinder ohne Aufsicht
Als die Beamten die Wohnung im dritten Stock betraten, fanden sie keine erziehungsberechtigte Person vor – dafür zwei weitere Kinder im Alter von zwei und fünf Jahren. Die Polizei kümmerte sich vorübergehend um die beiden. Wo sie in dieser Nacht unterkamen und wer sich seither um sie kümmert, ist bislang offen.
Der Vorwurf richtet sich bislang allein gegen die Mutter, obwohl nach Zeugenangaben beide Eltern das Haus verlassen hatten, um einzukaufen. Warum nur sie als Beschuldigte geführt wird, ist offen. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist ein Vorwurf, kein Urteil – bis zu einer Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Umfrage
Lädt
Der Fall fällt in eine Zeit, in der die Jugendämter bundesweit mehr Gefährdungen melden: 2025 waren rund 79.800 Kinder und Jugendliche akut gefährdet, zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Der vierte Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen in Folge ist damit erreicht.
Wie es für die Familie weitergeht
Offen ist auch, wer künftig die Aufsicht über die beiden kleinen Kinder übernimmt. Kinder, die ohne Aufsicht unterwegs sind, sind kein Einzelfall: Anfang September büxten zwei Kleinkinder in Rülzheim aus, um neue Schuhe zu kaufen; die Polizei griff sie allein am Bahnhof auf.
Das Mädchen lebt, weil ein Bewohner derselben Unterkunft sich rechtzeitig unter das Fenster gestellt hatte. Wie lange die Sechsjährige im Krankenhaus bleiben muss und ob sich der Verdacht der Aufsichtspflichtverletzung gegen die Mutter erhärten lässt, ist offen.