Bis zu 600 Euro im Jahr sollen verheiratete Rentner künftig zusätzlich zahlen, wenn ihr Ehe- oder Lebenspartner in der Pflegeversicherung mitversichert ist. Der Aufschlag trifft sie jeden Monat – und er beginnt am 1. Januar 2028.
Grundlage ist das Pflegeneuordnungsgesetz von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), das das Bundeskabinett am 30. September 2026 auf den Weg gebracht hat. Vorgesehen ist ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner.
Dieser Aufschlag kommt zu den 2,5 Prozent hinzu, die der Bundestag bereits am 10. Juli 2026 beschlossen hat. Zusammen sind es 3,02 Prozent der Rente: Bei 1.500 Euro Monatsrente ergibt das rund 45,30 Euro im Monat.
Für kinderlose Paare steigt die Belastung durch den Kinderlosenzuschlag auf 3,32 Prozent – knapp 50 Euro monatlich, fast 600 Euro im Jahr. Dass Rentnern bis zu 600 Euro Mehrkosten drohen, hängt an einer Altersgrenze.
So hoch sind die Zuschläge für mitversicherte Partner ab 2028
Angaben in Prozent der Rente
Erst mit 67 Jahren entfällt der Zuschlag
Entscheidend ist das Alter des mitversicherten Partners. Befreit sind Rentner nur, wenn er die Regelaltersgrenze schon erreicht hat; sie steigt schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre. Wer jünger ist, zahlt die Zuschläge bis zum 67. Geburtstag des Partners weiter. Was Ehepaare und Rentner ab 2028 zahlen müssen, richtet sich nach genau diesem Datum.
Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, für Eltern von Kindern mit Behinderung, für erwerbsgeminderte Partner, für pflegende Angehörige und für Versicherte mit mindestens Pflegegrad 3. Linnemann betont, dass diese Gruppen geschont werden:
„Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen, denn sie sind die stillen Helden unserer Gesellschaft.“
VdK nennt die Reform ungerecht
Widerspruch kommt von Verena Bentele, der Präsidentin des Sozialverbands VdK. Sie nennt die Reform ungerecht und sagt, was aus ihrer Sicht zuerst passieren müsste:
„Um das Loch in der Kasse zu stopfen, muss der Bund dringend die Kosten der Corona-Pandemie an die Pflegeversicherung zurückzahlen und die versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln begleichen.“
Der Bund müsse also die Corona-Kosten und die versicherungsfremden Leistungen übernehmen, statt die Beiträge der Versicherten zu erhöhen. Linnemann begründet die Zuschläge mit der Finanzlage: Das System stehe massiv finanziell unter Druck.
Auch die Linke sieht in dem Beschluss keine Entlastung. Fraktionschef Sören Pellmann sagt, das Kabinett habe eine Pflegereform beschlossen, die in weiten Teilen genau so bleibe, wie der Minister sie haben wolle. Der Streit um die Finanzierung ist älter als der Kabinettsbeschluss: Bereits im Juli 2026 ging es um ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro und um Einsparungen zulasten von Angehörigen.
Vom Beschluss bis 2031
Der Zeitplan steht: Zum 1. Januar 2027 steigt zunächst der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung von 0,6 auf 0,9 Prozent. Zum 1. Januar 2028 soll der Zuschlag für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner folgen.
Die 67 Jahre, an denen die Befreiung hängt, sind auch in der Rentenpolitik umkämpft: Die Rentenkommission will Regelalter auf 67,5 Jahre anheben und die abschlagsfreie Rente mit 63 eindampfen.
Wie der Zuschlag entstanden ist und was bis 2031 folgt
- 10. Juli 2026Bundestag beschließt Aufschlag von 2,5 Prozent
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt den Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für mitversicherte Ehepartner ab 2028 ein.
- 30. September 2026Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz
Der Beschluss von Gesundheitsminister Carsten Linnemann sieht den Zuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehepartner ab 2028 vor.
- 1. Januar 2027Kinderlosenzuschlag steigt
In der Pflegeversicherung steigt der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent.
- 1. Januar 2028Der Beitragszuschlag soll greifen
Mitversicherte Ehe- und Lebenspartner sollen den Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen.
- 2031Regelaltersgrenze erreicht 67 Jahre
Erst wenn der mitversicherte Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat, entfällt der Zuschlag.
Strukturkommission soll bis Januar 2027 liefern
Zustimmen müssen dem Gesetz noch Bundestag und Bundesrat. Eine Strukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Damit bleibt bis Anfang 2027 offen, ob die Zuschläge für mitversicherte Partner zum 1. Januar 2028 greifen – oder ob der Bund die Corona-Kosten der Pflegeversicherung übernimmt, wie es der VdK fordert.
