Kinder von zehn Jahren sollen strafmündig werden – das fordert die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag. Sie will das Mindestalter für strafrechtliche Verantwortung von derzeit 14 Jahren senken. Was die Fraktion am 6. Oktober in Potsdam vorstellte, beschreibt der Tagesspiegel als den Plan, bereits Zehnjährige ins Gefängnis zu stecken.
Auslöser ist der brutale Überfall auf drei Potsdamer Gymnasiasten in Kohlhasenbrück an der Berliner Stadtgrenze. Nach der Tat vom 3. Oktober forderten erste Potsdamer Kommunalpolitiker entschiedenes Durchgreifen gegen Jugendgewalt. Drei Tage später legte die AfD-Fraktion nach.
Die Forderungen reichen über die Altersgrenze hinaus. Junge Gewalt- und Intensivstraftäter sollen aus ihren Familien geholt und in Obhut gebracht werden – ihre Geschwister gleich mit, um deren kriminelle Karriere zu verhindern. Eine geschlossene Unterbringung soll auch dann möglich sein, wenn die Betroffenen nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Für Gewalt- und Intensivtäter will die AfD zudem das Kindergeld streichen.
Die AfD-Abgeordnete Lena Kotré begründet den Vorstoß mit migrantischen, kriminellen Banden. Sie zeichnet das Bild von Kindern, die aus ihrer Sicht längst dazugehören – ein Bild, das die anderen Fraktionen bestreiten.
„Oftmals haben wir es mit Kindern zu tun, zehn oder elf Jahre alt, die in diesen Banden aktiv sind, die mit rauben, die mit gewalttätig sind.“
Kotré kontert den Sippenhaft-Vorwurf
Für die Herausnahme unbescholtener Geschwisterkinder erntet die AfD den Vorwurf der Sippenhaft – also der Bestrafung von Angehörigen für Taten, die sie selbst nicht begangen haben. Kotré weist den Begriff nicht zurück, sie nimmt ihn an.
„Wenn Sie das Sippenhaft nennen wollen, dann machen Sie das gerne so – ich sehe zuerst den Schutz der deutschen Bevölkerung.“
Mit diesem Satz stellt Kotré den Schutz der deutschen Bevölkerung ausdrücklich vor die Rechte der betroffenen Kinder und Familien. Dass die Inobhutnahme Unbeteiligte trifft, bestreitet sie nicht. Genau an dieser Stelle setzt der Widerstand der anderen Fraktionen an.
CDU, SPD und BSW lehnen den Vorstoß ab
Für die CDU-Fraktion nennt der rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum die Debatte über Zehnjährige absurd und grob rechtsstaatswidrig. Eine Absenkung auf zwölf Jahre hält er dagegen für diskutabel – damit liegt die Union zwischen der geltenden Grenze von 14 Jahren und der AfD-Forderung.
Strafmündigkeit: geltendes Recht und AfD-Forderungen
Alter in Jahren, ab dem Kinder in Deutschland strafrechtlich verantwortlich sind
Die SPD-Rechtspolitikerin Tina Fischer nennt die Sippenhaft abwegig: „Sippenhaft gibt es nicht und wird es nicht geben, das ist abwegig.“ Damit stellen sich die Sozialdemokraten gegen die Inobhutnahme unbescholtener Geschwisterkinder.
Der BSW-Fraktionschef Niels-Olaf Lüders lehnt die Inobhutnahme unbescholtener Geschwisterkinder ebenfalls ab und spricht vom „völlig falschen Weg“. Die Ablehnung ist parteiübergreifend, wie die Kritik der anderen Parteien am AfD-Vorstoß zeigt.
Zwölf Jahre lehnte der Landtag schon ab
Der Vorstoß hat eine Vorgeschichte. Am 18. Dezember 2025 scheiterte im Brandenburger Landtag ein AfD-Antrag, die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu senken. Kotré argumentierte damals, auch Kinder würden „verletzen, verstümmeln und töten“.
Von zwölf auf zehn Jahre: die Vorgeschichte des Vorstoßes
- 18. Dezember 2025Landtag lehnt AfD-Antrag für zwölf Jahre ab
Der Brandenburger Landtag stimmt gegen den AfD-Antrag, die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu senken. Die AfD-Abgeordnete Lena Kotré argumentiert, auch Kinder würden verletzen, verstümmeln und töten.
- 3. Oktober 2026Überfall auf drei Potsdamer Gymnasiasten
In Kohlhasenbrück an der Berliner Stadtgrenze werden drei Potsdamer Gymnasiasten brutal überfallen. Erste Potsdamer Kommunalpolitiker fordern entschiedenes Durchgreifen gegen Jugendgewalt.
- 6. Oktober 2026AfD fordert zehn Jahre – und erntet Widerspruch
Die AfD-Fraktion Brandenburg verlangt in Potsdam die Senkung der Strafmündigkeit auf zehn Jahre, die Inobhutnahme junger Täter samt Geschwistern und eine geschlossene Unterbringung. CDU, SPD und BSW lehnen den Vorstoß ab.
Die Debatte fällt in eine Reihe von Fällen mit jungen Tätern. In Neubrandenburg ermittelt die Polizei gegen rund zehn Kinder und Jugendliche wegen der stundenlangen Quälerei eines 14-Jährigen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte im September einen 18-Jährigen zu neun Jahren Jugendhaft.
Wie es mit der Forderung weitergeht
Entschieden ist bislang nichts. CDU, SPD und BSW haben den Vorstoß der AfD-Fraktion am 6. Oktober abgelehnt. Wie der Landtag über eine Absenkung der Strafmündigkeit abstimmen würde, ist offen.
Die einzige Andeutung von Bewegung kommt von der CDU: Eichelbaum hält zwölf Jahre für diskutabel, zehn für absurd und grob rechtsstaatswidrig. Offen bleibt, ob seine Fraktion daraus einen eigenen Vorschlag macht.
