OLG Düsseldorf verurteilt 18-Jährigen zu neun Jahren Jugendhaft
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Staatsschutz

OLG Düsseldorf verurteilt 18-Jährigen zu neun Jahren Jugendhaft

Neun Jahre Jugendhaft, ein Jahr unter der Höchststrafe: Das OLG Düsseldorf hat einen 18-Jährigen für die Messerangriffe von Essen verurteilt. Nach den Feststellungen des Senats handelte er aus radikalislamischer Überzeugung.

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Neun Jahre Jugendhaft, ein Jahr unter der Höchststrafe: Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Dienstag einen heute 18-Jährigen für die Messerangriffe von Essen verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten, wie der WDR aus dem Düsseldorfer Gerichtssaal berichtet. Nach den Feststellungen des Senats handelte er aus radikalislamischer Überzeugung.

Der Senat sprach ihn des versuchten Mordes in zwei Fällen schuldig, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, außerdem der vorsätzlichen Körperverletzung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Nötigung. Das Aktenzeichen lautet III-5 St 2/26; in die Einheitsjugendstrafe wurde ein früheres Urteil des Amtsgerichts Essen einbezogen.

Der Verurteilte war zur Tatzeit 17 Jahre und acht Monate alt, inzwischen ist er 18. Prozess und Urteilsverkündung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts statt, weil der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war. Der Generalbundesanwalt hatte neun Jahre sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung beantragt, die Verteidigung sechs Jahre und sechs Monate und ein Absehen von diesem Vorbehalt.

Neun Jahre – exakt die Linie der Bundesanwaltschaft

Mit den neun Jahren blieb der Senat ein Jahr unter der nach Jugendstrafrecht zulässigen Höchststrafe von zehn Jahren. Zugleich ordnete er die Vollziehung der Jugendstrafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an. Die Sicherungsverwahrung behielt er vor: Anders als bei Erwachsenen kann sie im Jugendstrafrecht nicht unmittelbar angeordnet werden; ob sie nach Verbüßung der Haft tatsächlich eintritt, hängt vom Vollzugsverlauf ab.

Der Vorbehalt stützt sich auf den sachverständigen Rat, dass von dem Angeklagten höchstwahrscheinlich vergleichbare schwere Taten zu erwarten seien. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte der Senat, dass er weitgehend geständig war, seine Tatmotivation offen einräumte, es bei beiden Tötungshandlungen beim Versuch blieb und er bei seiner Festnahme selbst schwer verletzt wurde. Zu seinen Lasten wertete das Gericht, dass er bei beiden Tötungsversuchen mit Tötungsabsicht vorging und die beiden Tatopfer erheblich verletzte und dauerhaft schädigte.

KJ Biermanns Kampf gegen einen Prozess als Erwachsener zeigt, wie um den Umgang mit jungen Angeklagten gerungen wird. Laut dem verlinkten Bericht will die Staatsanwaltschaft einen 15-Jährigen vor ein Erwachsenengericht bringen; dort gelten andere Höchststrafen als im Jugendstrafrecht.

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Der Tattag beginnt am Berufskolleg

Nach den Feststellungen des Senats hatte der Angeklagte über das Internet eine radikalislamische Einstellung entwickelt und den Entschluss gefasst, am 5. September 2025 in Essen zunächst seine Klassenlehrerin an einem Berufskolleg und anschließend möglichst viele Juden in der Alten Synagoge zu töten, bevor er sich von Polizeibeamten erschießen lassen und als Märtyrer sterben wollte. Als Auslöser gab er an, seine Lehrerin habe den Propheten Mohammed beleidigt.

Am frühen Morgen suchte er zunächst den Hausmeister einer Grundschule auf, an der er Sozialstunden ableistete. Tags zuvor hatte der Hausmeister ihn wegen einer zu langen Pause gemaßregelt. Der Angeklagte schlug ihm mit der Faust in Richtung des Kopfes und traf ihn an der Schulter; eine Tötungsabsicht stellte der Senat insoweit nicht fest. Die Bundesanwaltschaft hatte in diesem Punkt zunächst noch einen dritten versuchten Mord angeklagt.

Anschließend stach er am Berufskolleg im Essener Nordviertel, wo er seit zwei Wochen den Hauptschulabschluss nachmachte, mit einem Messer in Tötungsabsicht auf seine Klassenlehrerin ein. Die 45-jährige Frau wurde durch Stiche im Brustbereich lebensgefährlich verletzt; an der Hand erlitt sie Stichverletzungen, die bis heute nicht verheilt sind. Zum Prozessauftakt im Juni 2026 war sie nach Angaben ihrer Anwältin noch immer arbeitsunfähig, körperlich und psychisch gehe es ihr schlecht.

Ein Amokalarm wurde ausgelöst, Schülerinnen und Schüler blieben stundenlang im Gebäude, der Angreifer flüchtete.

An der Synagoge und an der Bushaltestelle

Der Angeklagte floh zur Alten Synagoge in Essen, um dort möglichst viele Juden zu töten. Als er gegen 9:50 Uhr eintraf, verweigerte eine Aufsichtskraft den Zutritt, weil die Einrichtung für die Öffentlichkeit erst ab 10:00 Uhr zugänglich war. Die Alte Synagoge wird von der Stadt Essen als „Haus der jüdischen Kultur“ betrieben, jüdische Gottesdienste finden dort nicht statt. Das heutige Gebäude ist eine in den 1980er Jahren errichtete Rekonstruktion der Synagoge, die in der Pogromnacht am 9. November 1938 zerstört wurde.

Aus Wut darüber, dass er keine Juden hatte töten können, und aus Verärgerung über einen Obdachlosen an der Bushaltestelle Goldschmidtstraße stach er dem Mann in Tötungsabsicht wuchtig in den oberen Rücken. Die Klinge drang durch mehrere Kleidungsstücke tief bis in die Lunge ein und verursachte lebensgefährliche Verletzungen. Der Mann hatte Betäubungsmittel konsumiert und soll eine Frau auf einem Werbeplakat angeschaut und angesprochen haben.

Nach dem Stich kehrte der Angeklagte zur Alten Synagoge zurück und traf erneut auf die ihm bekannte Aufsichtskraft. Nachdem er erfahren hatte, dass sich keine Juden in dem Gebäude befanden und die Aufsichtskraft selbst nicht jüdischen Glaubens sei, sah er von der Tötung der Aufsichtskraft und weiterer Menschen in der Synagoge ab.

Anschließend begab er sich zu einer Parkanlage an der Weiglestraße, um wie geplant durch Schüsse der Polizei den Märtyrertod zu sterben. Der Aufforderung, sich nicht zu bewegen, widersetzte er sich, indem er sein Messer zog.

Eine Einsatzkraft schoss mit einer Maschinenpistole und traf ihn im Gesicht. Er wurde schwerverletzt festgenommen, musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden. Die Polizei stellte ihn rund zweieinhalb Kilometer vom Tatort entfernt, etwas mehr als anderthalb Stunden nach Beginn der Tat. Alle drei angegriffenen Menschen überlebten.

Von der Attacke zum Urteil

Bereits am Tag nach der Tat hatte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) im Innenausschuss des Landtags von sich verdichtenden Hinweisen auf einen islamistischen Hintergrund gesprochen und dabei auf Videos verwiesen, die der Tatverdächtige erstellt haben soll. Eine Woche nach den Attacken übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Essen – weil sie die Tat als radikal-islamistisch motiviert einordnete und eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik für möglich hielt.

Zunächst hatte ein Richter des Amtsgerichts Essen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen; wegen des Gesundheitszustands des Verdächtigen wurde er ihm etwas verspätet verkündet. Ende September 2025 ließ die Bundesanwaltschaft den Jugendlichen nach Karlsruhe vor einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs bringen, der einen neuen Haftbefehl erließ, in dem ihm unter anderem versuchter Mord vorgeworfen wurde.

Etwa sieben Monate nach der Tat, am 20. April 2026, erhob die Bundesanwaltschaft Anklage, unter anderem wegen dreifachen versuchten Mordes. Der für Staatsschutz zuständige Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ließ die Anklage zu, verhandelt wurde deshalb in Düsseldorf. Der Prozess begann am 15. Juni 2026, ursprünglich waren 13 Verhandlungstage bis in den September angesetzt.

Wie andere Staatsschutzverfahren gegen islamistische Täter enden, zeigt der Fall lebenslange Haft für IS-Terroristen wegen Völkermords an Jesiden – auch dort verhandelte ein Oberlandesgericht über Taten, die die Bundesanwaltschaft als Angriff auf die freiheitliche Ordnung wertete.

Ein Jahr von der Tat bis zum Urteil

  1. 4. September 2025
    Maßregelung in der Grundschule

    Der Hausmeister rügt den Angeklagten wegen einer zu langen Pause, während dieser dort Sozialstunden ableistet.

  2. 5. September 2025
    Messerangriffe in Essen

    Faustschlag gegen den Hausmeister, Attacke auf die Klassenlehrerin am Berufskolleg, Stich in den Rücken eines Obdachlosen, Festnahme nach einem Schuss ins Gesicht.

  3. 6. September 2025
    Die Stadt Essen reagiert

    Oberbürgermeister Thomas Kufen sagt der Schulgemeinde Unterstützung zu; ab dem folgenden Montag wird ein Sicherheitsdienst an der Schule eingesetzt.

  4. September 2025
    Die Bundesanwaltschaft übernimmt

    Rund eine Woche nach der Tat zieht der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich und bewertet die Tat als islamistisch motiviert.

  5. Ende September 2025
    Neuer Haftbefehl aus Karlsruhe

    Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erlässt einen Haftbefehl, der unter anderem versuchten Mord vorwirft.

  6. 20. April 2026
    Anklage erhoben

    Die Bundesanwaltschaft klagt unter anderem wegen dreifachen versuchten Mordes an; der Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf lässt die Anklage zu.

  7. 22. September 2026
    Neun Jahre Jugendstrafe

    Der 5. Strafsenat verurteilt den inzwischen 18-Jährigen, ordnet die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung an und behält die Sicherungsverwahrung vor.

Folgen in Essen und offene Fragen

In Essen hatte der Angriff unmittelbare Folgen: Oberbürgermeister Thomas Kufen, Bildungsdezernent Muchtar Al Ghusain und Ordnungsdezernent Christian Kromberg informierten sich am Tattag vor Ort. Ab dem folgenden Montag wurde an der Schule ein Sicherheitsdienst eingesetzt, es gab ein psychologisches Angebot für Betroffene sowie das Jugendpsychologische Institut und das Kinder- und Jugendnottelefon als Anlaufstellen. Die Stadt verwies zudem auf das bereits im Juli 2025 im Rat beschlossene Konzept „Schule als sicherer Ort“ und auf Satzungen, mit denen das Mitführen von Messern an bestimmten Orten verboten und kontrolliert werden kann.

„Ein besonderer Dank geht außerdem an die beherzten Ersthelferinnen und Ersthelfer der Schule, die die Lehrkraft unmittelbar gut versorgten. Der betroffenen Lehrkraft sowie der Schulgemeinde und dem ganzen Bildungspark wünsche ich eine schnelle Genesung! Wir stehen der Schulgemeinde jetzt und in der nächsten Zeit bei.“
Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen

Kufen sprach damit für die Stadt, die nach der Tat unter Zugzwang stand – und kündigte Unterstützung an, die in den folgenden Tagen in Sicherheitsdienst und psychologischer Betreuung umgesetzt wurde. Verantwortung übernahm die Stadt allerdings nur für die Folgen an der Schule, nicht für die Tat selbst; die Ermittlungen lagen beim Polizeipräsidium Essen und später beim Generalbundesanwalt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angeklagter, Verteidigung und Generalbundesanwalt können binnen einer Woche ab der Verkündung Revision zum Bundesgerichtshof einlegen; das schriftliche Urteil wird erst in einigen Wochen vorliegen.

Der Name des Verurteilten ist offiziell nicht bestätigt – Gerichte und die dpa-Berichterstattung nennen ihn nicht, Lokalmedien verwenden die Bezeichnung Erjon S. Offen bleibt zudem, ob die Behauptung des Angeklagten, seine Lehrerin habe den Propheten Mohammed beleidigt, eine nachprüfbare Tatsache oder seine subjektive Tatlegitimation war.