Alina Walbrun nennt sich Ärztin – Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen Medizin-Influencerin Alina Walbrun. Der Vorwurf: Sie soll sich als Ärztin bezeichnet haben, bevor sie die Approbation hatte – ausgelöst auch durch einen Satz in ihrem Podcast vom 17. Mai 2026.
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen die Medizin-Influencerin Alina Walbrun. Wie BILD über die Ermittlungen berichtet, geht es um den Missbrauch der Berufsbezeichnung nach Paragraf 132a Strafgesetzbuch: Walbrun soll sich als Ärztin bezeichnet haben, obwohl ihr die Approbation fehlte.
Mehrere Redaktionen berichteten am 7. Oktober 2026 über die Ermittlungen. Bei Focus erschien zudem die Bestätigung des Verfahrens gegen Doc Alina. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt für Walbrun die Unschuldsvermutung.
Die Bezeichnung „Ärztin“ ist in Deutschland geschützt. Führen darf sie nur, wer die Approbation hat – jene Urkunde, die nach dem Studium bei der zuständigen Behörde beantragt wird. Genau darum kreist das Verfahren.
Der Vorgang trifft eine Frau, die den Streit um medizinische Autorität im Netz schon einmal ausgelöst hat – mit einer Krankheit, die es nicht gibt.
Fünf Tage nach dem Examen
Walbrun hatte am 12. Mai 2026 nach eigener Darstellung ihr drittes Staatsexamen bestanden. Mit dem Examen ist das Studium abgeschlossen, die Approbation fehlte damals noch. Fünf Tage später war sie zu Gast im Podcast „Optimize“.
In der am 17. Mai 2026 veröffentlichten Folge sagte sie:
„Ja, ich bin seit Dienstag offiziell Ärztin. (…) 12. Mai 2026, an dem Tag bin ich Ärztin geworden.“
Alina Walbrun, Medizin-Influencerin („Doc Alina“)
Dieser Satz steht im Zentrum der Prüfung: Der Vorwurf richtet sich auf die Bezeichnung als Ärztin, nicht auf das bestandene Examen. Walbrun nennt sich darin Ärztin, obwohl sie die Approbation nach den bisher bekannten Angaben noch nicht hatte.
„Doc“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung
Ihr Künstlername „Doc Alina“ ist für das Verfahren nicht ausschlaggebend. „Doc“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Im Fokus stehen konkrete Selbstbezeichnungen als Ärztin – der Satz im Podcast, nicht der Name im Profil.
Wer eine geschützte Berufsbezeichnung wie „Ärztin“ ohne Berechtigung führt, kann nach Paragraf 132a Strafgesetzbuch belangt werden. Die Behörde prüft, ob dieser Vorwurf zutrifft – ein Urteil gibt es nicht.
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Eine erfundene Krankheit als Vorgeschichte
Die Ermittlungen treffen Walbrun in einer Sache, in der sie schon im Sommer in Erklärungsnot geriet. Im Juli 2026 bewarb sie in einer Instagram-Story die Krankheit „postvirale nasale Hypersensibilität“ – eine Diagnose, die es nicht gibt. Erfunden hatte sie der YouTuber Marvin Wildhage (30); auf seinen Test mit einer Fake-Krankheit fiel im Sommer auch eine praktizierende Ärztin herein.
Walbrun sagte in der Story, sie kenne das Krankheitsbild aus dem Studium. Sie erreichte damit rund 300.000 Follower, für die Werbung erhielt sie 3800 Euro. Als SRF und weitere Medien am 24. Juli 2026 über den Fall berichteten, räumte sie gegenüber BILD ein: „Das war falsch und irreführend.“
Sie spendete die 3800 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ und zog sich aus den sozialen Medien zurück. Ihr Eingeständnis bezog sich auf die erfundene Krankheit – nicht auf die Frage, seit wann sie sich Ärztin nennen darf. Ende August 2026 analysierte WELT/ICONIST den Fall als Beispiel dafür, wie medizinische Autorität in sozialen Medien zur Ware wird.
Von der Prüfung zum Ermittlungsverfahren
12. Mai 2026
Drittes Staatsexamen
Walbrun besteht nach eigener Darstellung ihr drittes Staatsexamen – das Studium ist beendet, die Approbation fehlt.
17. Mai 2026
Podcast „Optimize“
In der Folge sagt sie: „Ja, ich bin seit Dienstag offiziell Ärztin.“
Juli 2026
Werbung für eine erfundene Krankheit
In einer Instagram-Story bewirbt sie die erfundene „postvirale nasale Hypersensibilität“ und erhält dafür 3800 Euro.
24. Juli 2026
Öffentliches Eingeständnis
Nach Berichten von SRF und anderen Medien räumt sie gegenüber BILD ein: „Das war falsch und irreführend.“ Sie spendet die 3800 Euro und zieht sich zurück.
7. Oktober 2026
Ermittlungen bestätigt
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen Walbrun wegen Missbrauchs der Berufsbezeichnung nach Paragraf 132a StGB.
Wie es für Walbrun weitergeht
Ein Ergebnis des Verfahrens ist bislang nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen bestätigt; ob eine Anklage folgt, ist offen.
Der Fall berührt eine Frage, die weit über Walbrun hinausgeht: Wie gehen Mediziner im Netz mit Titeln um, die sie noch nicht führen dürfen? Ob Walbrun den Begriff „Ärztin“ künftig führen darf, hängt an ihrer Approbation – und daran, wie die Staatsanwaltschaft München II den Fall bewertet.