Collien Fernandes (45) hat am 1. Oktober 2026 gegenüber ihrer 14-jährigen Tochter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Öffentlich bekannt wurde das erst am 7. Oktober – über die Pressemitteilung der Kanzlei Höch Rechtsanwälte aus Potsdam.
Welche konkreten privaten Inhalte die Erklärung erfasst, teilten die Anwälte nicht mit. Fest steht: Die Erklärung ist strafbewehrt, ein Verstoß kann also Folgen haben. Weitere Angaben zu ihrer Tochter machten die Anwälte nicht.
Die Tochter bat mehrfach um Schutz
Nach Angaben der Anwälte der Tochter hatte das Mädchen „in der Vergangenheit und aktuell mehrfach ausdrücklich“ um den Schutz ihrer Privatsphäre gebeten. Als 14-Jährige genieße sie den „höchsten denkbaren Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Deutschland“, hieß es in der Mitteilung der Kanzlei.
Der Vorgang fällt in einen Streit, der seit Monaten öffentlich ausgetragen wird. Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Partner Ulmen: gefälschte Profile in ihrem Namen, die Verbreitung pornografischer Darstellungen, körperliche Übergriffe. Ulmen bestreitet die Vorwürfe teilweise; für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Fernandes nennt die Darstellung sinnentstellt
Einen Tag später widersprach Fernandes in ihrer Reaktion auf die Unterlassungserklärung: Die Anwälte ihrer Tochter hätten den Sachverhalt „leider komplett sinnentstellt, ohne den dazugehörigen Kontext dargestellt“. Sie verwies auf ein laufendes Verfahren vor dem Landgericht Berlin II und kündigte an, sich zu dem Komplex nicht weiter zu äußern.
Deutlicher wurde Fernandes gegenüber den Anwälten ihrer Tochter. Ihnen wirft sie vor, den Streit über Pressemitteilungen zu führen, seit öffentlich geworden ist, was ihr nach eigener Darstellung widerfahren ist. Wie sie die Lage sieht, sagt sie selbst so:
„Seit öffentlich wurde, was mir widerfahren ist, wird insbesondere mithilfe von anwaltlichen Pressemitteilungen gegen mich gearbeitet.“
Am selben Tag trat Fernandes beim BRIGITTE Award auf. Im RTL-Interview sagte sie, sie freue sich, „dass dieser Kampf gesehen wird“ – und setzte hinzu: „Aber es ist halt auch einfach ein Kampf.“ In den Monaten zuvor hat sie öffentlich von Drohungen und Suizidaufforderungen gegen Collien Fernandes berichtet.
Die Vorgeschichte reicht bis in den August
Die Auseinandersetzung reicht bis in den Sommer zurück. Am 1. August baten anwaltliche Vertreter der Tochter darum, presserechtlich gegen Medienberichte vorzugehen, die die Privatsphäre der 14-Jährigen verletzen. Am 5. August machte Fernandes öffentlich, ihre Tochter habe den Kontakt zu ihr abgebrochen – und machte Ulmen dafür verantwortlich.
Von der Anwaltsbitte zur Unterlassungserklärung
- 1. August 2026Anwälte der Tochter fordern Vorgehen gegen Medien
Die anwaltlichen Vertreter der 14-Jährigen bitten darum, presserechtlich gegen Berichte vorzugehen, die die Privatsphäre des Mädchens verletzen.
- 5. August 2026Fernandes spricht öffentlich über den Kontaktabbruch
Sie macht publik, dass ihre Tochter den Kontakt zu ihr abgebrochen hat, und macht Ex-Partner Christian Ulmen dafür verantwortlich.
- 1. Oktober 2026Unterlassungserklärung gegenüber der Tochter
Fernandes gibt die strafbewehrte Erklärung ab.
- 7. Oktober 2026Kanzlei Höch Rechtsanwälte veröffentlicht die Mitteilung
Erst damit wird der Vorgang öffentlich.
- 8. Oktober 2026Fernandes widerspricht
Sie nennt die Darstellung „komplett sinnentstellt“, verweist auf ein Verfahren vor dem Landgericht Berlin II und will sich nicht weiter äußern.
- 8. Oktober 2026Beim BRIGITTE Award ist von einem „Kampf“ die Rede
Im RTL-Interview sagt sie, sie freue sich, „dass dieser Kampf gesehen wird“.
Was bislang offen ist
Offen bleibt, welche konkreten privaten Inhalte die Unterlassungserklärung erfasst. Die Anwälte der Tochter machten dazu keine Angaben. Auch zu dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin II, auf das Fernandes verweist, gibt es bislang keine weiteren öffentlichen Angaben.
Ob Fernandes sich an die Erklärung hält, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Veröffentlicht sie ein weiteres Detail aus dem Leben ihrer Tochter, dürfte der Streit erneut vor Gericht landen – diesmal mit der Frage, ob die 14-Jährige durchsetzt, was ihre Anwälte am 7. Oktober öffentlich gemacht haben.
