BGH erklärt Vaterschaftsanerkennung eines Transmanns für unwirksam
Bild: KI-generiert
Abstammungsrecht

BGH erklärt Vaterschaftsanerkennung eines Transmanns für unwirksam

Der Bundesgerichtshof kippt die Vaterschaft eines Transmanns aus Mecklenburg-Vorpommern: Wer bei der Geburt rechtlich noch als Frau galt, kann danach keine Vaterschaft anerkennen. Der Mann steht seit 2016 als Vater im Geburtenregister – zwei Vorinstanzen hatten der Mutter widersprochen, Karlsruhe hob beide auf.

Veröffentlicht
JUX auf Google folgen

Ein Transmann aus Mecklenburg-Vorpommern ist nicht der rechtliche Vater des Kindes, obwohl er die Vaterschaft 2016 anerkannt hat und seither im Geburtenregister steht. Der Bundesgerichtshof hat die Anerkennung für unwirksam erklärt – und damit zwei Instanzen kassiert, die zuvor zu seinen Gunsten entschieden hatten.

Der zwölfte Zivilsenat beschloss am 19. August 2026 (Az. XII ZB 456/25), dass die Anerkennung vom 20. Dezember 2016 unwirksam ist. Er hob die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Rostock und des Amtsgerichts Stralsund auf, wie der NDR-Bericht zur unwirksamen Vaterschaftsanerkennung schildert. Beide Vorinstanzen hatten den Antrag der Kindesmutter auf Feststellung der Unwirksamkeit abgelehnt. Veröffentlicht wurde die Entscheidung am 8. Oktober 2026.

Wie es zu der Anerkennung kam

Der Fall begann im November 2014: Eine Frau in Mecklenburg-Vorpommern brachte ein Kind zur Welt und lebte mit einem trans Mann zusammen, der damals rechtlich noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet war. Im August 2015 wurde ein amtsgerichtlicher Beschluss rechtskräftig – die Person galt nun rechtlich als dem männlichen Geschlecht zugehörig, ihre Vornamen wurden geändert.

Am 20. Dezember 2016 erkannte der Transmann mit Zustimmung der Kindesmutter öffentlich beurkundet die Vaterschaft an. Am 29. Dezember 2016 trug das Standesamt ihn im Geburtenregister als Vater ein. 2019 gaben beide die gemeinsamen Sorgeerklärungen nach Paragraph 1626 a Absatz 1 Nummer 1 BGB ab. 2023 beantragte die Mutter nach der Trennung beim Amtsgericht Stralsund die Feststellung der Unwirksamkeit – und scheiterte zunächst.

Von der Geburt bis zum Beschluss aus Karlsruhe

  1. November 2014
    Geburt in Mecklenburg-Vorpommern

    Eine Frau bringt ein Kind zur Welt; sie lebt mit einem trans Mann zusammen, der rechtlich noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet ist.

  2. August 2015
    Amtsgerichtlicher Beschluss wird rechtskräftig

    Die Person gilt rechtlich als dem männlichen Geschlecht zugehörig, ihre Vornamen werden geändert.

  3. 20. Dezember 2016
    Vaterschaftsanerkennung

    Der Transmann erkennt mit Zustimmung der Kindesmutter öffentlich beurkundet die Vaterschaft an.

  4. 29. Dezember 2016
    Eintragung ins Geburtenregister

    Das Standesamt trägt ihn als Vater des Kindes ein.

  5. 2023
    Antrag der Mutter in Stralsund

    Nach der Trennung beantragt sie die Feststellung der Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung; das Amtsgericht lehnt ab.

  6. 19. August 2026
    Bundesgerichtshof entscheidet

    Der zwölfte Zivilsenat erklärt die Vaterschaftsanerkennung für unwirksam und hebt die Beschlüsse von OLG Rostock und AG Stralsund auf.

  7. 8. Oktober 2026
    Veröffentlichung

    Der Beschluss wird veröffentlicht.

Warum die Fünf-Jahres-Regel nicht greift

Der Senat stellt auf den Zeitpunkt der Geburt ab: Wer damals rechtlich dem weiblichen Geschlecht zugeordnet war, kann die Vaterschaft nicht wirksam anerkennen, wie die Begründung des BGH zur Vaterschaftsanerkennung zusammenfasst. Die 2015 rechtskräftig gewordene Änderung des Geschlechtseintrags änderte daran nichts.

Auch die Fünf-Jahres-Regel des Paragraph 1598 Absatz 2 Satz 1 BGB greift nach Auffassung des Senats nicht. Zwar kann die Vorschrift Mängel einer Anerkennung heilen. Eine gesetzlich ausgeschlossene Vaterstellung kann sie aber nicht erschaffen.

Kritik an der Rechtslage

Der Beschluss stößt bei den Linken auf scharfe Kritik. Maik Brückner, Sprecher für Queerpolitik der Partei, sieht in der Entscheidung gleich mehrere Probleme für queere und transgeschlechtliche Eltern – und nennt zwei Gesetzesänderungen, die er für nötig hält.

„Aber der Fall zeigt gleich mehrere Probleme für queere und transgeschlechtliche Eltern auf: Der Gesetzgeber muss im Abstammungsrecht endlich Abstand davon nehmen, dass es nur einen Vater und eine Mutter als Eltern geben kann. Gleichzeitig muss Paragraph 11 des Selbstbestimmungsgesetzes ersatzlos gestrichen werden, denn er diskriminiert trans Männer gegenüber trans Frauen.“
Maik Brückner, Sprecher für Queerpolitik der Linken

Das Selbstbestimmungsgesetz gilt seit dem 1. November 2024.

Was jetzt offen bleibt

Für die Beteiligten hat der Beschluss unmittelbare Folgen: Die Vaterschaft, die seit 2016 im Geburtenregister steht, ist unwirksam. Offen bleibt, wie der Registereintrag berichtigt wird und was aus der 2019 erklärten gemeinsamen Sorge wird.

Eine gesetzliche Frist dafür ist nicht bekannt. Bis dahin bleibt der Transmann aus Mecklenburg-Vorpommern rechtlich ohne Vaterschaft – obwohl er seit 2016 als Vater im Geburtenregister steht.

Umfrage
Lädt