Frankfurter Polizist soll Häftling zum Betteln genötigt haben
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Justizpanne

Frankfurter Polizist soll Häftling zum Betteln genötigt haben

Ein 31-jähriger Frankfurter Polizist soll einen in Gewahrsam genommenen Mann zum Betteln um den Verzicht auf dessen Abschiebung aufgefordert haben. Zwischen Anzeige und Anklage lagen 21 Monate, elf davon blieb der Fall unbearbeitet – die Staatsanwaltschaft räumt den Fehler ein.

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen einen 31-jährigen Polizisten des 4. Reviers erhoben – wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall. Öffentlich wurde das am 7. Oktober 2026 durch den Bericht der Frankfurter Rundschau zur Anklage; die Staatsanwaltschaft bestätigte Details auf Anfrage.

Der Vorwurf reicht zurück in die Nacht zum 10. Dezember 2024. In der Gutleutstraße soll der Beamte einen Mann, dem nach einer Kontrolle im Bahnhofsviertel die Abschiebung angekündigt worden war, dazu aufgefordert haben, um den Verzicht auf die Abschiebung zu betteln.

Der Mann war zuvor in Gewahrsam genommen worden. Betteln sollte er laut Anklage bei einem anderen anwesenden Beamten – zur „vermeintlichen allgemeinen Belustigung“ der anwesenden Beamten. Verurteilt ist bisher niemand; für den 31-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.

Ausgelöst hat den Fall eine interne Meldung

Wenige Tage nach dem Vorfall meldete ein Mitglied einer auswärtigen Unterstützungseinheit, die im Bahnhofsviertel im Einsatz war, den Vorgang intern. Am 9. Januar 2025 ging die Sache bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein.

Zwischen Anzeige und Anklage vergingen danach rund 21 Monate. Elf Monate davon blieb der Fall bei der Staatsanwaltschaft praktisch unbearbeitet. Die Behörde hat diese Verzögerung als Fehler eingeräumt und bedauert; was in dieser Zeit schiefging, beschreibt der Bericht über die eingeräumte Bearbeitungspanne.

Im Februar 2026 antwortete der Justizminister

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) musste sich im Februar 2026 zu der Verzögerung erklären. Er beantwortete eine Kleine Anfrage zweier FDP-Abgeordneter; sein Ministerium nannte eine um zwei Monate verspätete Erfassung des Vorgangs und eine verspätet vorgelegte Akte.

Von der Meldung bis zur Anklage

  1. 9./10. Dezember 2024
    Der mutmaßliche Vorfall

    In der Gutleutstraße soll der Beamte den in Gewahrsam genommenen Mann zum Betteln um den Verzicht auf die Abschiebung aufgefordert haben.

  2. Dezember 2024
    Interne Meldung

    Ein Mitglied einer auswärtigen Unterstützungseinheit meldet den Vorgang wenige Tage nach dem Vorfall.

  3. 9. Januar 2025
    Eingang bei der Staatsanwaltschaft

    Der Vorgang erreicht die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

  4. 2025
    Elf Monate Stillstand

    Der Fall bleibt praktisch unbearbeitet liegen.

  5. Februar 2026
    Antwort des Justizministers

    Christian Heinz beantwortet eine Kleine Anfrage zweier FDP-Abgeordneter; das Ministerium nennt eine verspätete Erfassung und eine verspätet vorgelegte Akte.

  6. 14. September 2026
    Anklage

    Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall.

  7. 7. Oktober 2026
    Öffentlichkeit

    Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau wird die Anklage bekannt, weitere Medien greifen den Fall auf.

Das Amtsgericht entscheidet über die Eröffnung

Abgeschlossen ist das Verfahren damit nicht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main muss über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden; einen Termin dafür gibt es noch nicht. Wie lange so etwas dauern kann, zeigt der Prozess um den Angriff auf Ecke erst 2027.

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Wann das Amtsgericht über die Eröffnung entscheidet, ist offen. Kommt es zum Hauptverfahren, wäre dort erstmals zu klären, ob der Vorwurf der Nötigung in einem besonders schweren Fall zutrifft.