NRW bringt Besoldungsreform trotz Klagedrohung in den Landtag
Am 15. Oktober soll der Gesetzentwurf ins Parlament: NRW unterstellt jedem verheirateten Beamten ein Partnereinkommen von 7236 Euro im Jahr und schmilzt die Ausgleichszulage für wegfallende Regionalzuschläge ab 2028 jährlich um 15 Prozent ab. Der Richterbund fordert eine Neufassung, die DPolG droht mit erneuten Klagen in Karlsruhe.
7236 Euro im Jahr soll jeder Partner eines verheirateten Beamten in NRW künftig zum Haushalt beitragen – ob er tatsächlich verdient oder nicht. Am 15. Oktober will die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur strukturellen Neuausrichtung des Besoldungsrechts in den Landtag einbringen. Wer weniger oder gar kein Partnereinkommen hat, kann Ergänzungszahlungen beantragen.
Der zweite Kern des Entwurfs: Die 2022 eingeführte ortsgebundene Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt. Für Betroffene soll eine Ausgleichszulage kommen, die ab dem 1. Januar 2028 jährlich um 15 Prozent des Ausgangsbetrags abgeschmolzen wird. Die Ausgaben für Familienzuschläge für Beamte, Richter und Soldaten haben mit 5,1 Milliarden Euro einen Rekordwert erreicht.
Das Land rechnet für 2026 mit rund 16 Millionen Euro einmaligen Mehrausgaben. Für 2027 veranschlagt es rund 464 Millionen Euro, davon rund 226 Millionen Euro für die Ausgleichszulage.
Was Karlsruhe vorschreibt
Der Umbau folgt Karlsruhe: Mit Beschluss vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 20/17 u. a.) hat das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe für die Beamtenbesoldung neu gesetzt. Neue Untergrenze ist die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens.
NRW hatte 2022 die Familienzuschläge an die wohngeldrechtlichen Mietenstufen des Wohnorts gekoppelt und 2024/2025 das Familienbild im Besoldungsrecht auf das Mehrverdienermodell umgestellt. Die Begründung des Landes für die strukturelle Neuausrichtung verweist auf die Vorgaben aus Karlsruhe.
Von der Mietenstufe zum Karlsruher Maßstab
2022
Familienzuschläge werden ortsabhängig
NRW richtet die Familienzuschläge an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen des Wohnorts aus.
2024/2025
Umstellung auf das Mehrverdienermodell
Das Besoldungsanpassungsgesetz stellt das dem Besoldungsrecht zugrunde liegende Familienbild um.
17. September 2025
Karlsruhe setzt neue Maßstäbe
Das Bundesverfassungsgericht macht die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens zur neuen Untergrenze.
8. September 2026
Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Die Landesregierung bringt die strukturelle Neuausrichtung des Besoldungs- und Versorgungsrechts auf den Weg.
9. Oktober 2026
Verbände lehnen ab
Mehrere Verbände legen ablehnende Stellungnahmen vor und fordern Nachbesserungen.
15. Oktober 2026
Einbringung in den Landtag
Der Gesetzentwurf soll in den Landtag NRW eingebracht werden; das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Richterbund fordert Neufassung des Entwurfs
Die Verbändeanhörung läuft seit dem 9. September, am 9. Oktober lagen die ablehnenden Stellungnahmen vor. Der Deutsche Richterbund lehnt den Entwurf ab und fordert eine Neufassung „in seinen tragenden Strukturen“. DGB, Beamtenbund, DPolG, GdP, DSTG und komba kritisieren die Pläne ebenfalls; begleitet wurde die Anhörung von Protesten der Beamten gegen die Besoldungspläne.
Für Sascha Gerhardt, Landesvorsitzender der DPolG NRW, ist das fiktive Partnereinkommen der Kern des Problems. Er wirft dem Land vor, Beamte zu Bittstellern zu machen, die ihre persönlichen Lebensumstände offenlegen müssen, um eine angemessene Besoldung zu bekommen.
„Wir werden an der Seite des DBB NRW dafür kämpfen, dass die Trickserei mit der Besoldung aufhört. Sie darf keinesfalls Bestandteil einer neuen Besoldungsgesetzgebung werden. Beamtinnen und Beamte sind keine Bittsteller beim Dienstherrn, die ihre persönlichen Lebensumstände offenbaren, um so eine angemessene Besoldung zu erwirken.“
Sascha Gerhardt, Landesvorsitzender der DPolG NRW
Kommunen wollen schneller abschmelzen
Die kommunalen Spitzenverbände gehen noch weiter: Sie bevorzugen ein schnelleres Abschmelzen der Ausgleichszahlungen, fordern zugleich aber eine „angemessene Berücksichtigung“ der finanziellen Mehrbelastungen, die der Umbau den Kommunen bringt.
Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hält dagegen: „Karlsruhe hat die Maßstäbe für die Beamtenbesoldung neu gesetzt. Wir richten unser Besoldungsrecht jetzt konsequent daran aus.“ NRW habe in den vergangenen Jahren vorausschauend gehandelt, deshalb könne das Land „zügig und aus einer guten Ausgangslage heraus“ arbeiten, so Optendrenk.
Die DPolG bleibt bei ihrer Drohung: „Wenn eine neue Besoldungsgesetzgebung mit verfassungswidrigen Elementen ausgestaltet wird, sind erneute Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht unausweichlich“, sagt Landeschef Gerhardt. Zum 1. Januar 2027 sollen die Grundgehälter um 1,68 Prozent und die Anwärtergrundbeträge um 30 Euro steigen, zum 1. März 2027 folgt eine weitere Anpassung um 2 Prozent. Ob der Landtag den Entwurf unverändert beschließt, ist offen.