Prozess um Nord-Stream-Anschlag beginnt am Mittwoch in Hamburg
Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg beginnt am 14. Oktober der Prozess gegen Serhii K. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer ein Kriegsverbrechen vor – seine Verteidiger halten die Sprengung dreier Nord-Stream-Röhren für eine militärische Operation. Der Bundesgerichtshof hat das Kombattantenprivileg bereits verneint.
Am Mittwoch um 9.30 Uhr beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg der Prozess gegen Serhii K. Der Ukrainer soll als Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte das Sabotagekommando angeführt haben, das am 26. September 2022 mit sechs Sprengsätzen drei der vier Nord-Stream-Röhren zerstörte.
Die Bundesanwaltschaft klagt ihn wegen eines Kriegsverbrechens an: nach dem Völkerstrafgesetzbuch die Anwendung verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff auf zivile Objekte. Dazu kommen die Vorwürfe, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 St 2/26. Bis zum 17. Dezember sind 16 Termine angesetzt, weitere Verhandlungstage folgen im Januar und Februar 2027.
Streit um das Kombattantenprivileg
Der Bundesgerichtshof hat die Haftbeschwerde des Angeklagten am 10. Dezember 2025 verworfen. Laut der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zur verworfenen Haftbeschwerde griff das Kombattantenprivileg nicht: Die Pipelines seien zivile Objekte gewesen, verdecktes Handeln von Militärangehörigen falle nicht darunter.
Genau dort setzt die Verteidigung an. Der italienische Anwalt Nicola Canestrini hält den Vorwurf des Kriegsverbrechens für überzogen. Bei einem Befehl, Zivilisten zu foltern oder zu erschießen, sei die Rechtswidrigkeit offensichtlich, hier gehe es dagegen um die Sprengung von Rohren auf dem Meeresboden, geplant so, dass niemand verletzt wurde.
Die Spur zur Segelyacht Andromeda
Die Ermittler rekonstruieren den Weg des Kommandos über die Ostsee: Am 8. September 2022 ging die Gruppe nach ihren Erkenntnissen im Hafen von Wiek auf Rügen an Bord der Segelyacht „Andromeda“. Ein zweiter Verdächtiger, der Ukrainer Wolodymyr Z., wurde am 19. August 2025 in der kroatischen Küstenstadt Pula als zweiter Nord-Stream-Verdächtiger gefasst.
Vom Anschlag 2022 bis zum Prozessauftakt
Juni 2022
Warnung aus Den Haag
Der niederländische Militärgeheimdienst MIVD informiert westliche Partnerdienste über einen in der Ukraine geplanten Anschlag auf Nord Stream; die CIA warnt die Ukraine.
8. September 2022
Ablegen in Wiek auf Rügen
Serhii K. geht nach Erkenntnissen der Ermittler mit sechs Mittätern an Bord der Segelyacht „Andromeda“.
26. September 2022
Drei von vier Röhren zerstört
Mehrere Sprengsätze detonieren nahe Bornholm und beschädigen drei der vier Nord-Stream-Röhren schwer.
März 2023
Spuren an Bord
Deutsche Ermittler durchsuchen die „Andromeda“ und weisen an Bord die Sprengstoffe Hexogen und Oktogen nach.
21. August 2025
Festnahme in Italien
Serhii K. wird im Urlaub in der italienischen Provinz Rimini festgenommen.
27. November 2025
Auslieferung nach Deutschland
Italien liefert K. aus, am 28. November wird der Haftbefehl in Karlsruhe in Vollzug gesetzt.
2. September 2026
Anklage zugelassen
Das Oberlandesgericht Hamburg lässt die Anklage zur Hauptverhandlung zu.
Der Anschlag im Auftrag des Staates?
Die Anklage führt den Anschlag auf staatliche Stellen in Kiew zurück: Er sei „im Auftrag und mit Billigung staatlicher Stellen der Ukraine“ begangen und von diesen gesteuert worden. Die Bundesanwaltschaft stützt den Vorwurf auf eine lange Indizienkette, die den mutmaßlichen Saboteur belasten soll. Als Drahtzieher gilt der frühere ukrainische Geheimdienstoffizier Roman Tscherwinsky, der die Vorwürfe bestreitet.
Die Ukraine bestreitet jede Beteiligung. Präsident Wolodymyr Selenskyj sagte: „Ich bin Präsident, und ich gebe entsprechende Befehle. Nichts dergleichen hat die Ukraine getan. Ich würde nie so handeln.“ Der Angeklagte soll dagegen gefordert haben, öffentlich klarzustellen, die Sprengung sei „eine offizielle militärische Operation“ gewesen.
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Wie es im Verfahren weitergeht
Die Verteidigung bezweifelt, dass die Beweise tragen. Auch die Geschädigten sind vor Gericht nicht dabei: Am 30. September lehnte der 3. Strafsenat die Nebenklage der Nord Stream AG und der Nord Stream 2 AG ab.
Politisch ist der Fall längst aufgeladen. Nach der Anklage im Juli forderte AfD-Chef Tino Chrupalla einen Stopp der Militärhilfen für die Ukraine. Ob der Staatsschutzsenat den Vorwurf des Kriegsverbrechens bestätigt oder der Verteidigung folgt, ist offen. Der letzte der bislang angesetzten Termine ist der 17. Dezember, weitere Verhandlungstage reichen bis in den Februar 2027.