Baden-Württemberg hebt nur acht von 358 Kinderehen auf
Seit 2010 sind in Baden-Württemberg 358 Kinderehen erfasst worden, rechtskräftig aufgehoben wurden nur acht. Die AfD wirft der Landesregierung vor, das Problem mit einem Notfallbogen für Lehrkräfte auf die Schulen abzuwälzen.
358 Kinderehen sind in Baden-Württemberg seit 2010 erfasst worden – rechtskräftig aufgehoben wurden nur acht. 350 Verfahren endeten als „sonstige Erledigungen“, ohne dass die Ehe beendet wurde. Diese Bilanz steht in der Antwort der Landesregierung auf Drucksache 18/529, die am 7. Oktober veröffentlicht wurde.
Unter den 350 Fällen ohne Aufhebung sind neun Ehen mit Mädchen, die bei der Eheschließung jünger waren als 14 Jahre: Drei Mädchen waren zwölf, sechs waren 13. Das Schutzalter von 14 Jahren war in allen neun Fällen unterschritten, für nichtig erklärt wurde keine dieser Ehen.
Der jüngste aufgehobene Fall betrifft ein elfjähriges irakisches Mädchen. Es war 2020 mit einem 17-jährigen Iraker verheiratet worden, die Ehe wurde später rechtskräftig aufgehoben. Alle acht Aufhebungen liegen zwischen 2018 und 2024; möglich wurden sie durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, das der Bundestag 2017 beschloss und das die Ehemündigkeit von 16 auf 18 Jahre anhob.
Fast alle beteiligten Männer haben keinen deutschen Pass
An den erfassten Ehen waren fast ausschließlich Männer ohne deutsche Staatsangehörigkeit beteiligt. 132 von ihnen sind Syrer, das entspricht knapp 37 Prozent. Es folgen Männer mit bulgarischer (62), türkischer (37), afghanischer (30) und irakischer Staatsangehörigkeit (18). Nur fünf Männer hatten einen deutschen Pass.
Erfasst werden die Fälle seit April 2012 vom Regierungspräsidium Tübingen, der dafür landesweit zuständigen Verwaltungsbehörde. Die Anfrage gestellt hat die AfD-Fraktion; geantwortet hat das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa.
Beteiligte Männer an erfassten Kinderehen nach Staatsangehörigkeit
Baden-Württemberg, Erfassung seit 2010
Quelle: Antwort der Landesregierung auf Drucksache 18/529, Oktober 2026
Ein Notfallbogen für die Schulferien löste die Anfrage aus
Ausgelöst hat die Anfrage ein Papier für Lehrkräfte: Am 31. Juli 2026 veröffentlichte das Kultusministerium den Notfallbogen für Schulen gegen Zwangsheirat in den Ferien. Er stammt von der Organisation Terre des Femmes und soll Lehrkräfte sensibilisieren. An den Kosten beteiligt sich das Land nach eigener Auskunft nicht.
Für den AfD-Abgeordneten Nikolaos Boutakoglou, der die Anfrage mit Emely Knorr unterzeichnete, ist der Bogen bloße Symptombekämpfung. Die Kinderehen beschränkten sich „nahezu ausschließlich auf Ehepaare, von denen mindestens ein Ehepartner eine andere Staatsangehörigkeit besitzt als die deutsche“, erklärte er. Die Schulen des Landes seien nicht dazu gedacht, „die Folgen der fatalen Migrationspolitik Baden-Württembergs und Deutschlands auszubaden“; das Problem auf Lehrkräfte abzuwälzen, nannte er unverantwortlich.
YASEMIN zählt 80 von Zwangsverheiratung Bedrohte
Die Beratungsstelle YASEMIN verzeichnete 2025 insgesamt 271 Beratungsfälle. 80 davon betrafen Menschen, die von einer Zwangsverheiratung bedroht waren – 33 waren minderjährig, vier von ihnen jünger als zwölf Jahre. Auch in Berlin ist das Thema präsent: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg warnte vor Zwangsverheiratungen in den Sommerferien.
Die Anfrage selbst ist genau dokumentiert: Boutakoglou und Knorr unterzeichneten ihre Begründung am 2. September 2026, am 9. September ging sie beim Landtag ein. Beantwortet wurde sie am 1. Oktober vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Kultus- und dem Sozialministerium. Vier Tage später legte Boutakoglou eine eigene Auswertung vor: Nur 0,3 Prozent der erfassten Kinderehen seien zwischen zwei deutschen Staatsangehörigen geschlossen worden.
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Offen bleibt die Frage nach den 350 Fällen
Ungeklärt bleibt, was mit den 350 als „sonstige Erledigungen“ abgeschlossenen Verfahren geschieht und ob die neun Ehen mit Mädchen unter 14 Jahren noch beendet werden. Die acht Aufhebungen zwischen 2018 und 2024 zeigen, dass die Behörden eingreifen können – in 16 Jahren Erfassung geschah das in 2,2 Prozent aller Fälle. Die Drucksache liegt dem Landtag seit dem 7. Oktober vor; entschieden ist über die übrigen Fälle damit nichts.