Bundesinnenministerium stoppt Einbürgerungen von NS-Nachfahren
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Artikel 116 GG

Bundesinnenministerium stoppt Einbürgerungen von NS-Nachfahren

Nach Betrugsfällen mit gefälschten Opfer-Biografien händigen deutsche Auslandsvertretungen vorerst keine Einbürgerungsurkunden nach Artikel 116 GG mehr aus. Die Prüfung trifft auch Antragsteller ohne jeden Betrugsverdacht.

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Botschaften und Konsulate händigen weltweit keine deutschen Einbürgerungsurkunden mehr aus – vorerst. Betroffen sind Anträge nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes, mit denen Nachfahren jüdischer NS-Verfolgter die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Auslöser ist ein Betrugsverdacht, dem die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt nachgehen. Ermittelt wird gegen 32 Beschuldigte. Mindestens 28 von ihnen sind chinesische Staatsangehörige und sollen sich mit gefälschten Dokumenten als Nachfahren jüdischer NS-Verfolgter ausgegeben haben.

Das Bundesinnenministerium begründet den Stopp mit der Prüfung der Anträge. Bei belegten Betrugsfällen will es Rücknahmeverfahren einleiten. Den Beschuldigten könnte damit die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden.

Der Betrug im Namen von NS-Opfern

Die Ermittler werfen den Beschuldigten vor, echte Biografien von NS-Verfolgten mit erfundenen Abstammungslinien verknüpft zu haben. Aus der jüdischen Familie Süßkind soll so die angebliche chinesische Familie Wong geworden sein. Die echten Nachfahren widersprachen.

Der Fall dreht sich um gefälschte Papiere. Beworben worden sein soll die Masche auf einer chinesischen Social-Media-Plattform – für mehr als eine halbe Million Euro. Am Umgang mit Ausweisdokumenten arbeitet das Ministerium ohnehin gerade: Dobrindts Umbau des Personalausweises soll die Wohnadresse aus dem Dokument streichen.

Das Ministerium verweist auf die besondere historische Verantwortung Deutschlands. Längere Wartezeiten nimmt es dafür in Kauf.

„Gerade aus dieser besonderen historischen Verantwortung heraus ist es jedoch erforderlich, die Integrität des Verfahrens bestmöglich zu schützen.“
Sprecher des Bundesinnenministeriums

Der Sprecher räumt ein, dass längere Bearbeitungszeiten für die Antragstellenden und ihre Familien eine hohe Belastung sein können. An dem Stopp hält das Ministerium dennoch fest.

Vom Antragsboom zum Stopp

Öffentlich wurde der Fall am 7. September 2026, als die erste Spiegel-Recherche zu den Identitätsdiebstählen erschien. Das Ministerium kündigte Aufarbeitung und Rücknahmeverfahren an.

Ende September, Anfang Oktober 2026 entschied das Ministerium über die Pause und informierte die Auslandsvertretungen. Am 7. Oktober machte der Spiegel-Bericht über den Einbürgerungsstopp die Anweisung öffentlich; dts- und dpa-Meldungen verbreiteten sie am selben Tag.

Chronologie: Vom Antragsboom zum Urkunden-Stopp

  1. Anfang 2021
    Beginn des erfassten Zeitraums

    Zwischen Anfang 2021 und Ende März 2026 gehen mehr als 100.000 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung beim Bundesverwaltungsamt ein.

  2. 7. September 2026
    Der Fall wird öffentlich

    Der Spiegel berichtet über chinesische Betrüger, die sich über Artikel 116 GG deutsche Pässe erschlichen haben sollen. Das Ministerium kündigt Aufarbeitung und Rücknahmeverfahren an.

  3. Ende September / Anfang Oktober 2026
    Entscheidung im Ministerium

    Das Bundesinnenministerium entscheidet über die Einbürgerungspause und informiert die Auslandsvertretungen.

  4. 7. Oktober 2026
    Urkunden-Stopp wird bekannt

    Der Spiegel berichtet, dass Botschaften und Konsulate weltweit vorerst keine Einbürgerungsurkunden mehr aushändigen. dts- und dpa-Meldungen verbreiten die Nachricht.

  5. 8. Oktober 2026
    AfD-Fraktion fragt nach

    Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8465 mit 22 Fragen zu Prüfverfahren, Qualitätssicherung und Rücknahmen geht im Bundestag ein.

  6. 9. Oktober 2026
    Weitere Berichte

    Weitere Medien berichten über den Stopp der Wiedergutmachungseinbürgerung.

Mehr als 100.000 Anträge seit 2021

Der Stopp trifft ein Massenverfahren. Zwischen Anfang 2021 und Ende März 2026 gingen beim Bundesverwaltungsamt mehr als 100.000 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung ein.

Gut 52.000 Menschen erhielten in diesem Zeitraum die deutsche Staatsangehörigkeit. Allein im Jahr 2025 wurden 14.148 Anträge gestellt.

Die Pause setzt erst bei der Urkundenaushändigung an. Wer den Einbürgerungsanspruch bereits anerkannt bekommen hat, kann den Vorgang vorerst nicht abschließen, weil die Auslandsvertretungen keine Urkunden mehr aushändigen.

Wiedergutmachungseinbürgerung: Anträge und Einbürgerungen

Mehr als 100.000 Anträge und gut 52.000 Einbürgerungen zwischen Anfang 2021 und Ende März 2026

Quelle: Bundesverwaltungsamt, Bundesinnenministerium

Die Prüfung trifft auch Menschen ohne Verdacht

Nicht nur Verdachtsfälle trifft die verschärfte Prüfung. Antragstellern am deutschen Konsulat in New York wurde zuletzt eine Bearbeitungszeit von drei Jahren angekündigt.

Im Bundestag liegt dazu eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion vor. Die Drucksache 21/8465 ging am 8. Oktober 2026 ein und umfasst 22 Fragen zu den Prüfverfahren, zur Qualitätssicherung und zu Rücknahmen.

Umfrage
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Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Offen ist auch, wie viele der gut 52.000 Eingebürgerten nachträglich überprüft werden.

Das Ministerium spricht von vorübergehenden Verzögerungen, nennt aber kein Enddatum. Unklar bleibt damit auch, wann die ersten Betroffenen ihre Urkunde wieder in den Händen halten.