Dänemark will Lehrern körperliches Eingreifen an Schulen erlauben
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Bildungspolitik

Dänemark will Lehrern körperliches Eingreifen an Schulen erlauben

Seit 1967 war körperliche Gewalt an dänischen Schulen verboten. Nun legt die Regierung von Ministerpräsidentin Mette Frederiksen einen Gesetzentwurf vor, der Lehrkräften das Eingreifen bei schweren Unterrichtsstörungen erlaubt – und die Debatte im Land ist hitzig.

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Dänemarks Lehrkräfte sollen künftig zulangen dürfen, wenn der Unterricht aus dem Ruder läuft. Seit 1967 war körperliche Gewalt an dänischen Schulen verboten – am 8. Oktober 2026 legte die Regierung von Ministerpräsidentin Mette Frederiksen einen Gesetzentwurf vor, der körperliches Eingreifen wieder erlaubt.

Bisher durften Lehrkräfte nur eingreifen, wenn ein Schüler sich selbst oder andere gefährdete oder Schuleigentum zerstörte. Künftig soll körperliches Eingreifen schon bei schweren Unterrichtsstörungen zulässig sein. Bildungsminister Magnus Heunicke von den Sozialdemokraten begründet den Schritt mit „Ruhe, Ordnung und Sauberkeit“ – und will Lehrkräften Rechtssicherheit geben.

Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Das dänische Parlament befasst sich voraussichtlich im November 2026 damit. Wird das Gesetz verabschiedet, sollen die neuen Regeln zum Schuljahresbeginn im August 2027 in Kraft treten.

Rechtssicherheit statt Angst vor der Entlassung

Heunickes wichtigstes Argument ist die Furcht der Beschäftigten vor den Folgen eines Eingriffs. Wer in einer eskalierten Situation einschreite, solle nicht um seinen Arbeitsplatz fürchten müssen, sagt der Minister. Der Entwurf soll genau diese Sorge ausräumen und Lehrkräfte in die Lage versetzen, ohne Zögern zu handeln.

„Lehrkräfte dürfen nicht daran zweifeln, was sie machen dürfen, wenn eine Situation eskaliert. Keine Lehrkraft sollte befürchten müssen, entlassen zu werden, weil sie in einer gewalttätigen Situation bei Bedarf eingegriffen hat.“
Magnus Heunicke, Bildungsminister Dänemark (Sozialdemokraten)

Als Beispiel nennt Heunicke den Fall, in dem „ein Schüler eine Gefahr für sich und andere darstellt und Dinge zerstört“. Bislang war genau das die Bedingung: eingegriffen werden durfte nur, wenn Menschen oder Schuleigentum in Gefahr gerieten. Künftig soll schon eine erhebliche Unterrichtsstörung genügen – das ist die eigentliche Neuerung des Entwurfs.

Vom Verbot von 1967 zum neuen Vorstoß

Seit 1967 verbietet Dänemark körperliche Züchtigung und Gewaltanwendung in der Schule. Eingriffe waren seither nur bei Gefahr für Schüler, andere oder Schuleigentum erlaubt. Der Entwurf weicht diese Grenze fast sechs Jahrzehnte später auf.

Ganz neu ist der Vorstoß nicht. Schon 2025 war ein entsprechendes Gesetz geplant, wurde aber wegen bevorstehender Wahlen zurückgezogen. Jetzt bringt die Regierung Frederiksen das Vorhaben erneut ein.

Von 1967 bis 2027: Dänemarks Schulrecht

  1. 1967
    Verbot körperlicher Züchtigung

    Dänemark verbietet körperliche Züchtigung und Gewaltanwendung in Schulen. Eingriffe sind nur noch bei Gefahr für Schüler, andere oder Schuleigentum erlaubt.

  2. 2025
    Erster Anlauf scheitert

    Ein entsprechendes Gesetz ist geplant, wird aber wegen bevorstehender Wahlen zurückgezogen.

  3. 8. Oktober 2026
    Regierung legt Entwurf vor

    Der Gesetzentwurf erlaubt Lehrkräften körperliches Eingreifen bei erheblichen Unterrichtsstörungen.

  4. 10. Oktober 2026
    Internationale Berichterstattung

    Le Monde und der Telegraph berichten über die Reform; die Debatte in Dänemark wird hitzig geführt.

  5. November 2026
    Parlament berät

    Geplante Befassung des dänischen Parlaments mit dem Gesetzentwurf.

  6. August 2027
    Geplanter Start

    Bei Verabschiedung sollen die neuen Regeln zum Schuljahresbeginn in Kraft treten.

Hitzige Debatte um körperliche Eingriffe

In Dänemark selbst wird die Debatte hitzig geführt. Am 10. Oktober 2026 griffen internationale Medien die Reform auf: Le Mondes Bericht über körperliche Gewalt in Schulen und der Welt-Bericht über Gewalt an dänischen Schülern erschienen innerhalb weniger Tage.

Umstritten ist vor allem, wo die neue Grenze verläuft. Bislang musste eine Gefahr für Menschen oder Schuleigentum bestehen, künftig soll eine erhebliche Unterrichtsstörung genügen. Damit lastet die Entscheidung über den Eingriff auf der einzelnen Lehrkraft in dem Moment, in dem die Lage eskaliert.

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Entscheidung im November, Start im August 2027

Ob die Reform kommt, entscheidet das dänische Parlament. Die Befassung ist für November 2026 geplant. Bis dahin kann der Entwurf geändert oder gestoppt werden.

Dänemark fällt mit dem Vorstoß auch sonst durch eine harte Linie auf. Seit dem 1. Mai 2026 werden ausländische Straftäter mit einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr automatisch abgeschoben – Dänemarks automatische Abschiebung ausländischer Straftäter brachte dem Land Streit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ein.

Bleibt es beim Zeitplan, greifen die neuen Regeln zum Schuljahresbeginn im August 2027. Bis dahin ist offen, ob die Abgeordneten die körperliche Gewalt im Klassenzimmer tatsächlich wieder zulassen – und ob die Lehrkräfte sie dann auch nutzen.