Dänemark vollzieht einen radikalen Kurswechsel in der Migrationspolitik: Seit dem 1. Mai 2026 werden alle ausländischen Staatsbürger, die wegen schwerer Verbrechen zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt werden, automatisch des Landes verwiesen. Die sozialdemokratische Regierung unter Ministerpräsidentin Mette Frederiksen nimmt damit einen offenen Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kauf.
Automatische Abschiebung nach einem Jahr Haft
Die neue Regelung betrifft insbesondere Delikte wie Körperverletzung und Vergewaltigung. Zuvor war eine automatische Ausweisung oft nicht möglich, weil Artikel 8 der EMRK den Schutz des Privat- und Familienlebens garantierte. Nun werden alle ausländischen Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten verurteilt werden, konsequent abgeschoben – unabhängig von familiären Bindungen.
Bislang wurden nur etwa 70 Prozent der zu einer solchen Haftstrafe verurteilten Ausländer tatsächlich abgeschoben, wie das dänische Migrationsministerium bei der Ankündigung am 30. Januar 2026 mitteilte. Die neue Regelung soll eine Abschiebequote von nahezu 100 Prozent erreichen.
Bewusster Bruch mit der Menschenrechtskonvention
Die Kopenhagener Regierung weiß, dass die automatische Abschiebung gegen die EMRK verstößt, nimmt diesen Konflikt jedoch ausdrücklich in Kauf. Gemeinsam mit Großbritannien hat Dänemark die EU-Staaten bereits aufgefordert, die Konvention zu reformieren, um Abschiebungen zu erleichtern.
„Es ist richtig und notwendig, dass sich die europäischen Staaten an einen Tisch setzen und sagen können, dass wir lieber unsere Länder schützen als Straftäter."Mette Frederiksen, Ministerpräsidentin von Dänemark
Deutschland: 60 Prozent aller Abschiebungen scheitern
Während Dänemark die Abschiebequote radikal erhöhen will, offenbaren deutsche Zahlen ein gegensätzliches Bild: Im Jahr 2025 scheiterten rund 60 Prozent aller Abschiebeversuche. Von insgesamt 57.235 geplanten Rückführungen wurden nur 22.787 erfolgreich durchgeführt. In 21.341 Fällen waren die Betroffenen nicht an ihrer gemeldeten Adresse anzutreffen.
„Damals hätten wir nicht gedacht, dass die Opfer selbst zu Tätern werden würden. Und ich kann Ihnen versichern, dass leider viele von ihnen genau das geworden sind."Mette Frederiksen
Angesichts dieser Quote forderte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) die Möglichkeit, untergetauchte Ausreisepflichtige per Handyortung aufzuspüren. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) unterstützt den Vorstoß und plädiert zudem für eine häufigere Nutzung von Abschiebehaft.
Erfolgreiche Abschiebungen im Vergleich
Anteil in Prozent
Da das dänische Gesetz erst am 1. Mai in Kraft trat, liegen noch keine belastbaren Zahlen zur tatsächlichen Umsetzung vor. Der angekündigte Reformprozess der EMRK hat bislang nicht begonnen – die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Straßburger Gerichtshof steht noch aus.





