Deutsche Bahn verbietet Alkohol an rund 5.700 Bahnhöfen
Bild: KI-generiert
Hausrecht

Deutsche Bahn verbietet Alkohol an rund 5.700 Bahnhöfen

Seit Donnerstag gilt an allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholkonsumverbot – rund um die Uhr. Wer offen trinkt, riskiert Hausverweis und im Wiederholungsfall Hausverbot. Kritik kommt von der Wohnungslosenhilfe, Brandenburg will das Verbot auf Nahverkehrszüge ausweiten.

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Seit diesem Donnerstag gilt an allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholkonsumverbot — rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, auch an Spieltagen der Fußball-Bundesliga. Wer im Bahnhofsbereich offen trinkt, muss zunächst mit einem Gespräch rechnen, dann mit einem Hausverweis, im Wiederholungsfall mit einem Hausverbot. Bis zuletzt galt die Regel nur an knapp 40 großen Bahnhöfen — der Bericht über den bundesweiten Start des Verbots.

Verboten sind Bier, Wein und Spirituosen im gesamten Bahnhofsbereich, einschließlich der Bahnsteige und Zuwegungen; in einigen Kommunen zählen auch DB-eigene Vorplätze dazu. Erlaubt bleiben die Gastronomiebetriebe im Bahnhof und verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder aus dem Einkauf. In den Zügen darf in der Regel weiter getrunken werden. Wer wissen will, wie weit der Bahnhofsbereich reicht und welche Ausnahmen gelten, findet die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Rechtlich ist das Verbot kein Gesetz, sondern eine Regel des Konzerns: Es stützt sich auf das Hausrecht der Deutschen Bahn. Durchgesetzt wird das Verbot über die Hausrechtsstufen: zunächst ein Gespräch, dann ein Hausverweis und im Wiederholungsfall ein Hausverbot. Für Reisende heißt das: Der Konzern entscheidet selbst, wo der Bahnhofsbereich beginnt und endet. Vergleichbare Einschränkungen gibt es auch andernorts — so hat das Kabinett Alkoholverbote für unter 16-Jährige beschlossen.

Auslöser war ein Vorfall im Juli 2026 in Baden-Württemberg. Bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug wurde ein 26-jähriger Sicherheitsmitarbeiter der DB von einem 36-jährigen, mutmaßlich alkoholisierten Fahrgast geschlagen und getreten; er fiel durch einen Türspalt aus dem fahrenden Zug. Danach kündigte DB-Vorstandschefin Evelyn Palla das bundesweite Verbot an und formulierte die Linie des Konzerns ungewöhnlich scharf:

„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen.“
Evelyn Palla, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn

Erfahrungen aus knapp 40 großen Bahnhöfen

An den Standorten, die das Verbot schon kannten — unter anderem in Köln, Kiel, Heidelberg, München, Hamburg und Berlin —, fällt die Bilanz nach Angaben der Bahn „durchweg positiv“ aus: weniger Konflikte, weniger Müll. Auf diese Erfahrungen beruft sich der Konzern, wenn er die Ausweitung auf alle rund 5.700 Bahnhöfe verteidigt.

Bahnsprecherin Anja Bröker betont, die Regel gelte an jedem Tag, auch an Großveranstaltungen wie Bundesliga-Spieltagen. Umgesetzt werde sie aber mit „Augenmaß“ und „Fingerspitzengefühl“. Der Weg dahin war stufenweise:

Vom Berliner Modellprojekt zum bundesweiten Verbot

  1. 1. Mai 2026
    Modellprojekt startet in Berlin

    Das Alkoholkonsumverbot gilt zunächst an den Berliner Bahnhöfen Zoologischer Garten und Ostbahnhof.

  2. Juli 2026
    Angriff im Regionalzug in Baden-Württemberg

    Ein 26-jähriger DB-Sicherheitsmitarbeiter wird bei einer Ticketkontrolle geschlagen und getreten und fällt durch einen Türspalt aus dem fahrenden Zug. DB-Chefin Evelyn Palla kündigt das bundesweite Verbot an.

  3. 1. September 2026
    Berliner Hauptbahnhof und Gesundbrunnen folgen

    Das Verbot gilt nun auch an diesen beiden Bahnhöfen; die bundesweite Umsetzung läuft schrittweise.

  4. 14. Oktober 2026
    Kritik und Lob am Vortag

    Medien berichten über die neue Regel; Kritik von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und Lob von der Gewerkschaft der Polizei werden bekannt.

  5. 15. Oktober 2026
    Verbot tritt bundesweit in Kraft

    Um Mitternacht gilt das Alkoholkonsumverbot an allen rund 5.700 DB-Bahnhöfen, rund um die Uhr.

Lob von der Polizei, Forderung nach gleichen Regeln

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt das Verbot ausdrücklich. Mirko Schwärzel aus der Bundesgeschäftsführung der Bahnhofsmission verlangt: „Die Regeln müssen dann auch für alle gelten.“

Rückendeckung bekommt die Bahn vom Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Hendrik Streeck (CDU) hält Alkohol nicht für die Ursache jeder Auseinandersetzung, aber für einen Verstärker — und liefert damit die Begründung, auf die sich der Konzern stützt:

„Alkohol ist nicht die Ursache jeder Auseinandersetzung, aber er kann Konflikte verschärfen und Hemmschwellen senken.“
Hendrik Streeck, Drogenbeauftragter der Bundesregierung (CDU)

Brandenburg will auch im Nahverkehr nachlegen

Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach (SPD) geht das Verbot an den Bahnhöfen nicht weit genug. „Das Verbot an den Bahnhöfen ist richtig. Ich setze mich darüber hinaus dafür ein, dass künftig auch in den Zügen des öffentlichen Nahverkehrs kein Alkohol mehr getrunken werden darf“, sagte Crumbach. Sein Land setzt parallel auf mehr Sicherheitspersonal im Nahverkehr.

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Die erste Bewährungsprobe lässt nicht lange auf sich warten: An den Spieltagen der Fußball-Bundesliga gilt das Verbot ausdrücklich ohne Ausnahme. Ob die Sicherheitskräfte an vollen Bahnhöfen dann jeden Verstoß ahnden oder es beim Gespräch belassen, ist offen.