OLG Stuttgart sieht Ritter Sport bei Wackers Haferriegel im Recht
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Markenrecht

OLG Stuttgart sieht Ritter Sport bei Wackers Haferriegel im Recht

Das Oberlandesgericht Stuttgart signalisiert im Streit um den quadratischen Haferriegel von Wacker eine Niederlage für den Mannheimer Hersteller: Der Vorsitzende Richter sieht einen Verstoß gegen das Markengesetz. Das Urteil soll am 5. November 2026 fallen.

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Ritter Sport könnte den Streit um die quadratische Verpackung auch in zweiter Instanz gewinnen. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am 15. Oktober 2026 signalisierte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani Zustimmung zur Klage. Für die Wacker GmbH aus Mannheim wird die Lage ernst: Es drohen Unterlassung und Schadenersatz.

Stefani nannte die Verpackungen „überdurchschnittlich“ ähnlich und sah eine Verwechslungsgefahr zwischen den Riegeln. Das Urteil will der Senat am 5. November 2026 verkünden. Einen Einblick in den Verlauf der Verhandlung gibt die Berichterstattung über die Verhandlung in Stuttgart.

Ritter Sport verlangt, dass Wacker die quadratische Verpackung nicht mehr nutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückruft. Grundlage ist die dreidimensionale Formmarke, die das Unternehmen 1996 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen ließ.

„Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben.“
Christoph Stefani, Vorsitzender Richter am OLG Stuttgart

Erste Instanz hatte die Klage abgewiesen

In erster Instanz war Ritter Sport im Januar 2026 noch gescheitert. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage am 22. Januar 2026 ab (Az. 17 O 192/25). Der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer sah keine Markenverletzung. Ritter Sport legte im Februar 2026 Berufung ein.

Wacker ist ein Familienunternehmen aus Mannheim mit rund 30 Mitarbeitern, gegründet 2017. Im November 2024 brachte die Firma den bio-zertifizierten Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ auf den Markt. Die quadratische Verpackung sei von der quadratischen Mannheimer Innenstadt inspiriert, sagt Geschäftsführer Matteo Wacker.

Schon im Januar 2025 erhielt Wacker Post von Ritter Sport – eine Abmahnung. Gespräche über eine Anpassung der Verpackung blieben ergebnislos, Ende Juli 2025 reichte Ritter Sport die Unterlassungsklage beim Landgericht Stuttgart ein. Bei der mündlichen Verhandlung am 18. November 2025 tendierte die Kammer zur Abweisung.

Der Streit um das Quadrat: von der Sport-Schokolade zum Haferriegel

  1. 1932
    Clara Ritter entwickelt die quadratische Sport-Schokolade

    Die Tafel passt trotz gleichen Gewichts besser in die Jackentasche – der Anfang der quadratischen Form.

  2. 1996
    Eintragung der dreidimensionalen Formmarke

    Ritter Sport lässt die quadratische Verpackungsform beim Deutschen Patent- und Markenamt als dreidimensionale Marke schützen.

  3. November 2024
    Wacker bringt den „Monnemer Quadrat Bio“ auf den Markt

    Der bio-zertifizierte Haferriegel kommt in quadratischer Verpackung in den Handel.

  4. Januar 2025
    Abmahnung von Ritter Sport

    Gespräche über eine Anpassung der Verpackung bleiben ergebnislos; Ende Juli 2025 folgt die Unterlassungsklage.

  5. 22. Januar 2026
    Landgericht Stuttgart weist die Klage ab

    Die Kammer sieht keine Markenverletzung. Ritter Sport legt Berufung ein.

  6. 15. Oktober 2026
    Berufungsverhandlung vor dem OLG Stuttgart

    Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani signalisiert einen Verstoß gegen das Markengesetz.

Wacker nimmt den Riegel aus dem Sortiment

Am 12. Januar 2026 veröffentlichte der stern ein Interview mit Matteo Wacker. Einen Tag später nahm Wacker den quadratischen Haferriegel aus dem Sortiment und ersetzte ihn durch den länglichen „Monnemer Klageriegel“ – um Schadenersatzrisiken zu begrenzen.

Bei dem Familienunternehmen sitzt der Schock tief. Geschäftsführerin Melanie Wacker beschreibt den Streit mit Ritter Sport als emotional aufwühlend und ringt zwischen Kampfgeist und wirtschaftlicher Vernunft.

„So emotional sagt man jetzt auf jeden Fall: „Weiter“, weil es einen wahnsinnig ärgert und man sich wahnsinnig ungerecht behandelt fühlt. Aber natürlich müssen wir auch wirtschaftlich denken.“
Melanie Wacker, Geschäftsführerin der Wacker GmbH

Das Quadrat als Grundform

Matteo Wacker bestreitet die Verwechslungsgefahr – und den Schutz der Form selbst. Das Quadrat sei eine geometrische Grundform und dürfe eigentlich gar nicht geschützt sein, sagt der Geschäftsführer. Sein zweites Argument: Bei den „Monnemer Quadraten Bio“ handle es sich überhaupt nicht um Schokolade.

„Ich persönlich bin der Meinung, das Quadrat ist eine geometrische Grundform und dürfte eigentlich gar nicht irgendwie geschützt sein.“
Matteo Wacker, Geschäftsführer der Wacker GmbH

Für Wacker steht viel auf dem Spiel: Nach Angaben der Anwältin könnte ein Verfahren bis zum Bundesgerichtshof im Verlustfall bis zu 80.000 Euro kosten. Bei einem Familienbetrieb mit rund 30 Mitarbeitern ist das eine erhebliche Belastung – und ein Grund, warum die Entscheidung über das weitere Vorgehen so schwerfällt.

Das Urteil fällt am 5. November 2026

Ritter Sport hat seine Formmarke schon einmal bis zum Bundesgerichtshof durchgesetzt – im langjährigen Verfahren gegen den Milka-Hersteller Mondelez. Dieser Präzedenzfall wiegt für den Mannheimer Betrieb schwer, denn er zeigt, wie weit der Schokoladenhersteller für die quadratische Form zu gehen bereit ist.

Verkündet wird das Urteil des Oberlandesgerichts am 5. November 2026. Verliert Wacker, drohen ein dauerhaftes Verbot des quadratischen Riegels und Schadenersatzforderungen; der Bericht über die drohende Niederlage im Riegelstreit beschreibt dieses Szenario.

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Wacker könnte anschließend den Bundesgerichtshof anrufen. Der Weg dorthin ist teuer und lang – beim höchsten deutschen Gericht liegt derzeit auch der Masken-Streit um 2,3 Milliarden Euro. Ob das Mannheimer Familienunternehmen dieses Risiko eingeht, entscheidet sich nach dem 5. November.