Katinka O. (40) aus Leverkusen soll einen 63 Jahre alten Freier gefesselt und mit einem 1,8 Kilogramm schweren Steinmetzhammer erschlagen haben. Seit Donnerstag muss das Landgericht Darmstadt entscheiden, ob die Frau wegen Schuldunfähigkeit dauerhaft in der Psychiatrie bleibt.
Das Sicherungsverfahren unter Vorsitz von Richter Volker Wagner begann am 15. Oktober 2026. Es zielt nicht auf eine Haftstrafe, sondern auf die dauerhafte Unterbringung der Beschuldigten in einer forensischen Klinik. Dort ist sie bereits: in Haina in Nordhessen. Zur Anklage schweigt sie.
Der Tatvorwurf: Am 23. Februar 2026 soll die Frau in einer Wohnung in der Ottostraße in Heusenstamm einen 63 Jahre alten Kronberger getötet haben. Die Wohnung nutzte sie laut Anklage als Prostituierte. Der Mann hatte dort eine „dominante Massage“ gebucht.
Von der Tat bis zum Prozessauftakt
- 2002 bis 2008Zwei Beziehungen aus der Gothic-Szene
Mit zwei Männern aus der Gothic-Szene ist die Beschuldigte in diesen Jahren liiert. Beide sagen später als Zeugen vor dem Landgericht aus.
- 23. Februar 2026Ein 63-Jähriger bucht eine „dominante Massage“
In einer Wohnung in der Ottostraße in Heusenstamm soll die Beschuldigte den Kronberger gefesselt und mit einem 1,8 Kilogramm schweren Fäustel getötet haben.
- 24. Februar 2026Zerteile Leiche in Plastiksäcken
Am späten Abend soll sie die Leichenteile zu Restmülltonnen im südlichen Heusenstamm gebracht haben; eine Überwachungskamera zeichnet die Szene auf.
- 25. Februar 2026Der Hausmeister entdeckt die Überreste
Weil er vergessen hat, die Tonnen leeren zu lassen, findet er beim Sortieren die Leichenteile und verständigt die Kripo.
- 28. Februar 2026Festnahme in Schwedt an der Oder
Die Beschuldigte wird festgenommen, als sie zu Fuß die polnische Grenze überqueren will. Später wird sie in die forensische Klinik Haina verlegt.
- 15. Oktober 2026Beginn des Sicherungsverfahrens
Unter Vorsitz von Richter Volker Wagner beginnt der Prozess in Darmstadt. Die Beschuldigte schweigt zur Anklage.
- 24. November 2026Vorerst letzter Verhandlungstag
Bis dahin sollen die psychiatrischen Gutachten vorliegen, die ab dem 19. Oktober erwartet werden.
Der Hammer aus dem Baumarkt
Die Tatwaffe soll sich die Beschuldigte am Tattag oder einen Tag zuvor im OBI-Baumarkt in Offenbach beschafft haben. Der Fäustel ist ein Steinmetzhammer und wiegt 1,8 Kilogramm. Mit vergleichbaren Verfahren ist die Justiz derzeit mehrfach befasst – auch der Prozess um das Soester Horrorhaus läuft seit Mitte Oktober.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau den 63-Jährigen zuerst fesselte und dann tötete. Was danach geschehen sein soll, schildert Staatsanwalt Marcel Becker vor Gericht; der Bericht über den Prozessauftakt in Darmstadt gibt seine Worte wieder.
„Die Beschuldigte soll dann, als der Geschädigte verstorben war, den Leichnam präpariert haben. Sie soll den Hals eröffnet haben, ein Teil der Luftröhre und der Schilddrüse rausgeschnitten haben. In eine Tasse getan haben, mit einer Flüssigkeit versetzt haben und daraus getrunken haben und eben so ein Ritual durchgeführt haben. Im Anschluss soll sie dann auch noch, um die Leiche zu beseitigen, diese zerteilt haben, mutmaßlich damit sie in den Haushalt gepasst hätte.“
Anschließend soll sie die Leiche zerteilt und die Teile in Plastiksäcken zu Restmülltonnen im südlichen Heusenstamm gebracht haben. Das war nach Darstellung der Ermittler am späten Abend des 24. Februar; eine Überwachungskamera soll die Szene aufgezeichnet haben. Entdeckt wurden die Überreste erst am 25. Februar – weil der Hausmeister vergessen hatte, die Tonnen leeren zu lassen.
Pilz, Dämonen und ein Menschenopfer
Als Motiv nennt Staatsanwalt Becker einen Wahn. „Seit einiger Zeit war die Beschuldigte der Auffassung, an einem Pilz erkrankt zu sein“, sagte er zum Auftakt. Sie habe geglaubt, an einem multiresistenten Erreger zu leiden, und sich Heilung nur durch ein Menschenopfer versprochen – für die Dämonen Belial und Marbus.
Für das Gericht ist dieser Wahn kein Nebenschauplatz, sondern der Kern des Verfahrens. In einem Sicherungsverfahren muss es zwei Fragen beantworten: Hat die Beschuldigte die Tat begangen? Und war sie dabei schuldunfähig?
Zwei Ex-Partner im Zeugenstand
Wer die Frau war, bevor sie als Prostituierte arbeitete, versucht das Gericht über Menschen zu klären, die sie lange kannten. Zum Auftakt sagten zwei frühere Lebensgefährten aus; die Beziehungen dauerten von 2002 bis 2008, die Männer kannten sie aus der Gothic-Szene.
Beide berichteten von psychischen Auffälligkeiten, einem Hang zu SM-Sex und dem Glauben der Beschuldigten, der Teufel spreche zu ihr. Für die Frage der Schuldunfähigkeit sind solche Schilderungen zentral. Die Aussagen der beiden Ex-Partner beim Prozessauftakt sind der erste Baustein dafür.
„Die Zeugen haben teilweise natürlich ausgesagt, dass die Beschuldigte auffällig gewesen sei in der Vergangenheit. Aber alle waren sich doch recht einig, dass sie so eine Tat ihr nie zugetraut hätten. Das ist durchaus nicht untypisch für diese Art der psychischen Erkrankung, weil es eben von den einen auf den anderen Moment einen Wechsel der Persönlichkeit geben kann, was dann durchaus unberechenbar erscheint, sodass das jetzt nicht zwingend gegen eine Schuldunfähigkeit sprechen würde.“
Der Widerspruch zwischen auffälligem Vorleben und scheinbarer Unauffälligkeit ist laut Becker typisch für diese Form der Erkrankung. Ob er für eine dauerhafte Unterbringung reicht, entscheiden die psychiatrischen Gutachten.
Festnahme an der Oder, Gutachten nächste Woche
Die Beschuldigte wurde am 28. Februar 2026 in Schwedt an der Oder festgenommen. Sie war zu Fuß unterwegs und wollte nach Angaben der Ermittler die polnische Grenze überqueren. Danach wurde sie in die forensische Psychiatrie Haina verlegt, wo sie bis heute untergebracht ist.
In der kommenden Woche werden die psychiatrischen Gutachten erwartet, erstmals am 19. Oktober. Sie sollen beantworten, ob die Frau zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war – und ob von ihr weiterhin eine so große Gefahr ausgeht, dass sie in der Klinik bleiben muss.
Vorerst letzter angesetzter Verhandlungstag ist der 24. November 2026. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Beschuldigte die Tat begangen hat und dauerhaft gefährlich bleibt, geht sie nicht ins Gefängnis, sondern bleibt in Haina – auf unbestimmte Zeit.
