Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Gebetsverbot am Gymnasium
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Religionsfreiheit

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Gebetsverbot am Gymnasium

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Gebetsverbot am Diesterweg-Gymnasium bestätigt – trotz mittelbarer Diskriminierung muslimischer Schülerinnen und Schüler. Die GFF will die Berufung durchsetzen.

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Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Gebetsverbot am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding bestätigt. Nach zweieinhalbstündiger Verhandlung und dreistündiger Beratung wies die 3. Kammer die Verbandsklage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ab. Die Berufung ließ das Gericht nicht zu.

Geklagt hatte die GFF, die die Schulordnung nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz angreift. Vorsitzende Richterin Rautgundis Schneidereit verkündete das Ergebnis knapp: „Die Klage wird abgewiesen.“

Das Gericht sieht Diskriminierung – und erlaubt sie

Die Kammer erkannte an, dass die Regelung in erster Linie muslimische Schülerinnen und Schüler benachteiligt. Das islamische Pflichtgebet ist fünfmal täglich zu festen Zeiten und körperlich sichtbar zu verrichten. Darin liege eine mittelbare Diskriminierung.

Laut der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin zum Gebetsverbot hielt das Gericht diese Benachteiligung aber für sachlich gerechtfertigt. Als Grund nannte es ernsthafte, seit geraumer Zeit bestehende religiöse Konflikte an der Schule.

Die GFF hält das für ein pauschales Verbot zulasten einer Minderheit. Wie unterschiedlich Gerichte entscheiden, zeigen andere Fälle: In Salzburg bestätigte das Landesverwaltungsgericht, dass ein Burkini-Verbot im Hotel diskriminierend ist; in Niederösterreich traf die erste Anzeige nach dem Kopftuchverbot die Eltern einer 13-Jährigen. In ihrer Stellungnahme zum Urteil erklärte die GFF:

„Heute wurde viel über muslimische Schüler*innen gesprochen, aber ihre Belange wurden kaum berücksichtigt. Unter dem Deckmantel des Schulfriedens erlaubt das Gericht ein pauschales Verbot von sichtbarem Gebet – das verletzt die Religionsfreiheit und diskriminiert muslimische Schüler*innen.“
Soraia Da Costa Batista, Verfahrenskoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Konflikte als Rechtfertigung

Die Schule hatte eine Reihe von Vorfällen angeführt: Konvertierungsversuche, Bekenntniszwang, Beschimpfungen von Mädchen ohne Kopftuch, Druck auf nicht fastende Schüler im Ramadan. Das Gericht folgte ihr und sah den Schulfrieden gefährdet.

Einen Gebetsraum als milderes Mittel lehnte die Kammer ab. Die Schule habe weder geeignete Räume noch Aufsichtspersonal; zudem bestehe die Gefahr, dass sich die Konflikte dorthin verlagern.

Der Kultur- und Sozialwissenschaftler Werner Schiffauer widerspricht der gerichtlichen Begründung:

„Die von der Schule angeführten Vorfälle belegen keine Gefährdung des Schulfriedens durch das Gebet. Schulfrieden bedeutet auch nicht, dass es an einer Schule keine Konflikte gibt. Mit ihnen umzugehen, ist gerade Aufgabe der Schule.“
Werner Schiffauer, Kultur- und Sozialwissenschaftler

Seit 2009 wird an der Schule gestritten

Mehr als 600 Schülerinnen und Schüler aus 47 Nationen besuchen das Diesterweg-Gymnasium, die Mehrheit ist muslimischen Glaubens – wie der Tagesspiegel über die Schule berichtet. Der Streit um das Gebet reicht bis ins Jahr 2009 zurück.

Schon damals klagte ein muslimischer Schüler auf das Recht, einmal täglich beten zu dürfen – zunächst mit Erfolg. Seither hat sich die Rechtslage mehrfach gedreht.

Der Streit um das Gebet am Diesterweg-Gymnasium

  1. 2009
    Ein Schüler klagt

    Ein muslimischer Schüler des Diesterweg-Gymnasiums klagt auf das Recht, einmal täglich zum islamischen Gebet berechtigt zu sein. Das Verwaltungsgericht Berlin gibt ihm zunächst recht.

  2. 27. Mai 2010
    Oberverwaltungsgericht weist Klage ab

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist die Klage des Schülers ab (Az. 3 B 29.09).

  3. 30. November 2011
    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot

    Das Bundesverwaltungsgericht verwirft die Revision letztinstanzlich (Az. 6 C 20.10). Die Einschränkung der Glaubensfreiheit zum Schutz des Schulfriedens sei rechtens.

  4. 2023
    GFF prüft Schulordnungen

    Die GFF beanstandet mehr als 20 Berliner Schulen; die Mehrheit ändert ihre Regeln, das Diesterweg-Gymnasium hält am Gebetsverbot fest. Die aktuelle Fassung der Schulordnung tritt in Kraft.

  5. Oktober 2025
    Verbandsklage in Berlin

    Die GFF erhebt Verbandsklage nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz gegen die Schulordnung des Diesterweg-Gymnasiums.

  6. 15. Oktober 2026
    Klage abgewiesen

    Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin weist die Klage ab (Az. VG 3 K 710/25); die Berufung wird nicht zugelassen.

Wie es weitergeht

Die GFF will das Urteil nicht hinnehmen. Verfahrenskoordinatorin Soraia Da Costa Batista kündigte an, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu stellen: „Das kann so nicht stehen bleiben. Wir gehen gegen dieses Urteil vor.“

Rückendeckung erhält die Schule von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sie begrüßte die Entscheidung ausdrücklich und sah ihre Argumentation bestätigt. Schulleiter Volker Lehmann sagte: „Zwanzig Schulen haben nachgegeben. Wir haben gekämpft und immensem Druck standgehalten.“

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Ob das Oberverwaltungsgericht die Berufung zulässt, ist offen. Lässt es sie zu, könnte der Streit erneut beim Bundesverwaltungsgericht landen – vor 15 Jahren war das bereits einmal der Fall. Bis dahin bleibt das sichtbare Gebet auf dem Schulgelände verboten.