Seyran Ateş wirft Behörden bei Zwangsehen „Datensabotage“ vor
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Kinderehen

Seyran Ateş wirft Behörden bei Zwangsehen „Datensabotage“ vor

Baden-Württemberg erfasst seit 2012 insgesamt 358 Kinderehen, rechtskräftig aufgehoben wurden aber nur acht. Anwältin Seyran Ateş wirft den Behörden „Datensabotage“ vor und schätzt bundesweit tausende Zwangsehen pro Jahr.

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„Zahra“ war 16, als sie in einer Flüchtlingsunterkunft in der brandenburgischen Provinz mit einem 19 Jahre alten Landsmann verheiratet wurde. Gegenüber den Behörden bescheinigte ein deutschsprachiger Helfer den beiden eine bloße Wohngemeinschaft. Die Syrerin war 2016 mit ihren Eltern nach Deutschland geflohen.

Wie viele Minderjährige in Deutschland verheiratet werden, weiß niemand genau. Eine bundesweit einheitliche Erfassung von Kinderehen gibt es nicht. Die Recherche über das unbekannte Ausmaß der Zwangsehen fördert stattdessen widersprüchliche Länderzahlen zutage. Die Berliner Rechtsanwältin und Gründerin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee, Seyran Ateş, wirft staatlichen Stellen „Datensabotage“ vor. Sie sagt: „Wir dürften es bundesweit mit tausenden Fällen von Zwangsehen pro Jahr zu tun haben.“

Ein Helfer bescheinigte eine Wohngemeinschaft

Zahra hielt die Ehe nicht aus und floh nach Berlin. Ihr Fall zeigt, wie Vorgänge durchs Raster fallen: Wer eine Verbindung als Wohngemeinschaft zu den Akten legt, findet sie in keiner Statistik wieder. Ateş vertritt als Anwältin Betroffene und beschreibt, was sich in ihrer Kanzlei sammelt.

„Die Akten solcher Fälle stapeln sich in meinem Keller.“
Seyran Ateş, Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin

Die Anwältin nimmt die Eltern zugleich in Schutz – und widerspricht damit der Erwartung, mit Strafrecht allein sei das Problem zu lösen. „Diese Mütter und Väter sind gefangen in einem archaischen System und denken, sie tun ihren Kindern etwas Gutes“, sagt sie. Die Behörden treffen aus ihrer Sicht einen anderen Vorwurf: „Das ist vielerorts falsch verstandener Minderheitenschutz.“

358 erfasst, acht aufgehoben

In Baden-Württemberg sind seit 2012 insgesamt 358 Kinderehen erfasst worden. Rechtskräftig aufgehoben wurden nur acht – 2024 zwei Fälle, bundesweit drei. Die übrigen 350 Vorgänge aus den Jahren 2015 bis 2026 schloss das Regierungspräsidium Tübingen als „sonstige Erledigungen“ ab. Die Bilanz der 358 Kinderehen in Baden-Württemberg fällt ernüchternd aus.

Andere Länder melden noch weniger: Brandenburg und Bremen keinen einzigen aufgehobenen Fall, Bayern rund 1900 Ehen mit minderjährigem Partner, die sich in zehn Jahren „anderweitig“ erledigten. In Berlin warnt das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg vor Zwangsverheiratungen in den Sommerferien und nennt 496 Fälle von Zwangsverheiratung in Berlin.

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279 Minderjährige gelten als verheiratet

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 galten im Ausländerzentralregister 279 in Deutschland aufhältige 16- und 17-Jährige als verheiratet. 124 von ihnen haben die ukrainische, 67 die syrische und 20 die afghanische Staatsangehörigkeit. Der Rest verteilt sich auf andere Herkunftsländer.

Verheiratete 16- und 17-Jährige im Ausländerzentralregister

Stichtag 31. Dezember 2024, in Deutschland aufhältig

Quelle: Ausländerzentralregister

Wie viele Fälle es tatsächlich gibt, sollte eine Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung klären. Die vom Bundesfamilienministerium finanzierte Untersuchung „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ war im Juli 2026 noch immer unveröffentlicht. Die Bundesregierung räumte das in ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage zur DeZIM-Studie ein.

Dreimal hat der Gesetzgeber nachgebessert

Der Gesetzgeber hat mehrfach reagiert. Eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erfasste 2011 bundesweit 3443 Betroffene von Zwangsverheiratung, knapp 30 Prozent davon minderjährig – eine vergleichbare Erhebung gab es seither nicht. Der Evaluierungsbericht des Bundesjustizministeriums zählt für Juli 2017 bis zum ersten Quartal 2020 rund 104 Aufhebungsverfahren, elf tatsächliche Aufhebungen und 1092 an Behörden herangetragene Fälle; die Datenlage sei ausdrücklich „insgesamt vorsichtig einzuschätzen“.

Von der ersten Erhebung bis zur ausstehenden Studie

  1. 2011
    Einzige bundesweite Erhebung

    Eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erfasst 3443 Betroffene von Zwangsverheiratung, knapp 30 Prozent sind minderjährig.

  2. 22. Juli 2017
    Das Kinderehegesetz tritt in Kraft

    Eheschließung nur noch ab 18; im Ausland geschlossene Kinderehen sind unwirksam oder aufhebbar.

  3. 1. Februar 2023
    Karlsruhe kippt eine Kernregel

    Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Unwirksamkeitsregel für Ehen mit unter 16-Jährigen für verfassungswidrig.

  4. 1. Juli 2024
    Neues Gesetz zum Schutz Minderjähriger

    Das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen tritt in Kraft; in Baden-Württemberg werden zwei weitere Kinderehen aufgehoben, bundesweit drei.

  5. 17. Juli 2026
    Die DeZIM-Studie bleibt unveröffentlicht

    Die Bundesregierung räumt in einer Antwort auf eine Schriftliche Frage ein, dass die Untersuchung noch aussteht.

Für 350 der in Baden-Württemberg erfassten Vorgänge steht in der Antwort der Landesregierung nur „sonstige Erledigungen“. Wie viele Betroffene dahinterstehen und wie alt sie waren, ist damit weiter ungeklärt. Die Studie, die das klären sollte, ist seit Monaten unveröffentlicht.