Landgericht Verden verurteilt Hebamme nach tödlicher Geburt
Das Landgericht Verden schickt eine 64-jährige ehemalige Hebamme für drei Jahre ins Gefängnis, weil sie bei einer Hausgeburt im Januar 2015 ein Kind sterben ließ. Ihr Verteidiger kündigt Revision an – und wirft den Eltern Mitschuld vor.
Drei Jahre Haft für eine Hebamme, die ein Menschenleben hätte retten können: Das Landgericht Verden hat die heute 64-Jährige aus Neustadt am Rübenberge am Montag verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vorsitzender Richter Markus Tittel begründete das Strafmaß mit Verstößen gegen medizinische Standards. Die Angeklagte habe auf den Verdacht eines Blasensprungs und den ausbleibenden Geburtsfortschritt nicht reagiert, nicht ausreichend dokumentiert und die Geburt nicht rechtzeitig abgebrochen.
„Es gab keinen Plan B, weil Sie zutiefst davon überzeugt waren, dass eine Geburt außerhalb des Krankenhauses besser war.“
Markus Tittel, Vorsitzender Richter am Landgericht Verden
Der Satz zielt auf die Haltung, die das Gericht für ursächlich hält: Die Frau hielt die Hausgeburt nicht für ein Risiko, sondern für die bessere Wahl. Deshalb, so Tittel, fehlte ihr in der entscheidenden Nacht jedes Alternativszenario.
35 Stunden ohne Konsequenz
Das Mädchen starb im Januar 2015 bei einer Hausgeburt in Siedenburg im Landkreis Diepholz, wie der NDR über die tödlich verlaufene Hausgeburt berichtet. Nach rund 35 Stunden kam es tot im Krankenhaus zur Welt, Todesursache war eine Sauerstoffunterversorgung.
Nach Überzeugung des Gerichts hätte eine frühe Verlegung das Leben des Kindes gerettet. Die Angeklagte habe die Warnzeichen gesehen und dennoch nichts unternommen. Tittel sagte, sie habe „gegen jede Regel der Kunst, aber auch gegen jede Vernunft nichts unternommen“.
Der dritte Prozess um dieselbe Geburt
Es war der dritte Prozess in dem Fall. 2022 verurteilte das Landgericht Verden die Hebamme wegen Totschlag durch Unterlassen zu vier Jahren Haft, 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu drei Jahren und drei Monaten.
Zweimal hob der Bundesgerichtshof das Strafmaß auf, nicht den Schuldspruch, wie der Spiegel über die Urteilsverkündung in Verden berichtet. Der Fall ging jeweils zur Strafzumessung zurück. Bereits 2017 war der Frau die berufsrechtliche Zulassung als Hebamme endgültig entzogen worden.
Vor dem dritten Anlauf räumte die Angeklagte zum Auftakt am 21. September ihre Schuld ein. Die Mutter des Kindes sagte als Zeugin und Nebenklägerin aus.
Elf Jahre zwischen Geburt und Urteil
Januar 2015
Hausgeburt in Siedenburg
Nach rund 35 Stunden kommt ein Mädchen tot im Krankenhaus zur Welt. Todesursache ist eine Sauerstoffunterversorgung.
2017
Zulassung entzogen
Der Angeklagten wird die berufsrechtliche Zulassung als Hebamme endgültig entzogen.
2022
Erste Verurteilung
Das Landgericht Verden verurteilt sie wegen Totschlag durch Unterlassen zu vier Jahren Haft.
2024
Zweite Verurteilung
Das Gericht verurteilt sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu drei Jahren und drei Monaten.
2024/2025
Bundesgerichtshof hebt Strafmaß auf
Der Schuldspruch bleibt bestehen, die Strafzumessung muss neu verhandelt werden.
21. September 2026
Dritter Prozess beginnt
Zum Auftakt räumt die Angeklagte ihre Schuld ein; die Mutter sagt als Zeugin und Nebenklägerin aus.
19. Oktober 2026
Urteil in Verden
Drei Jahre Haft, sechs Monate gelten als vollstreckt. Der Verteidiger kündigt Revision an.
Der Verteidiger sieht Mitschuld bei den Eltern
Verteidiger Marc Osterkamp kündigte nach dem Urteil an, eine erneute Revision sei „sehr wahrscheinlich“. Er wirft den Eltern Mitverantwortung vor: Die Mutter habe eine Krankenhausgeburt kategorisch abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, die Nebenklage drei Jahre und drei Monate. Die Verteidigung plädierte auf zwölf Monate auf Bewährung.
„Die Angeklagte spricht sich nicht frei von Schuld, aber sie ist nicht allein schuld.“
Marc Osterkamp, Verteidiger der Angeklagten
Sechs Monate der Strafe gelten wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Zwischen der Geburt in Siedenburg und diesem Urteil lagen mehr als elf Jahre.
Was jetzt folgt
Ob die Frau die Haft antreten muss, ist offen. Eine Revision würde den Bundesgerichtshof zum dritten Mal mit dem Strafmaß in diesem Fall befassen — diesmal mit einem Urteil, das sechs Monate bereits als verbüßt wertet.