Landgericht Verden verurteilt Hebamme nach tödlicher Geburt
Bild: KI-generiert
Prozess in Verden

Landgericht Verden verurteilt Hebamme nach tödlicher Geburt

Das Landgericht Verden schickt eine 64-jährige ehemalige Hebamme für drei Jahre ins Gefängnis, weil sie bei einer Hausgeburt im Januar 2015 ein Kind sterben ließ. Ihr Verteidiger kündigt Revision an – und wirft den Eltern Mitschuld vor.

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Drei Jahre Haft für eine Hebamme, die ein Menschenleben hätte retten können: Das Landgericht Verden hat die heute 64-Jährige aus Neustadt am Rübenberge am Montag verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Vorsitzender Richter Markus Tittel begründete das Strafmaß mit Verstößen gegen medizinische Standards. Die Angeklagte habe auf den Verdacht eines Blasensprungs und den ausbleibenden Geburtsfortschritt nicht reagiert, nicht ausreichend dokumentiert und die Geburt nicht rechtzeitig abgebrochen.

„Es gab keinen Plan B, weil Sie zutiefst davon überzeugt waren, dass eine Geburt außerhalb des Krankenhauses besser war.“
Markus Tittel, Vorsitzender Richter am Landgericht Verden

Der Satz zielt auf die Haltung, die das Gericht für ursächlich hält: Die Frau hielt die Hausgeburt nicht für ein Risiko, sondern für die bessere Wahl. Deshalb, so Tittel, fehlte ihr in der entscheidenden Nacht jedes Alternativszenario.

35 Stunden ohne Konsequenz

Das Mädchen starb im Januar 2015 bei einer Hausgeburt in Siedenburg im Landkreis Diepholz, wie der NDR über die tödlich verlaufene Hausgeburt berichtet. Nach rund 35 Stunden kam es tot im Krankenhaus zur Welt, Todesursache war eine Sauerstoffunterversorgung.

Nach Überzeugung des Gerichts hätte eine frühe Verlegung das Leben des Kindes gerettet. Die Angeklagte habe die Warnzeichen gesehen und dennoch nichts unternommen. Tittel sagte, sie habe „gegen jede Regel der Kunst, aber auch gegen jede Vernunft nichts unternommen“.

Der dritte Prozess um dieselbe Geburt

Es war der dritte Prozess in dem Fall. 2022 verurteilte das Landgericht Verden die Hebamme wegen Totschlag durch Unterlassen zu vier Jahren Haft, 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu drei Jahren und drei Monaten.

Zweimal hob der Bundesgerichtshof das Strafmaß auf, nicht den Schuldspruch, wie der Spiegel über die Urteilsverkündung in Verden berichtet. Der Fall ging jeweils zur Strafzumessung zurück. Bereits 2017 war der Frau die berufsrechtliche Zulassung als Hebamme endgültig entzogen worden.

Vor dem dritten Anlauf räumte die Angeklagte zum Auftakt am 21. September ihre Schuld ein. Die Mutter des Kindes sagte als Zeugin und Nebenklägerin aus.

Elf Jahre zwischen Geburt und Urteil

  1. Januar 2015
    Hausgeburt in Siedenburg

    Nach rund 35 Stunden kommt ein Mädchen tot im Krankenhaus zur Welt. Todesursache ist eine Sauerstoffunterversorgung.

  2. 2017
    Zulassung entzogen

    Der Angeklagten wird die berufsrechtliche Zulassung als Hebamme endgültig entzogen.

  3. 2022
    Erste Verurteilung

    Das Landgericht Verden verurteilt sie wegen Totschlag durch Unterlassen zu vier Jahren Haft.

  4. 2024
    Zweite Verurteilung

    Das Gericht verurteilt sie wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu drei Jahren und drei Monaten.

  5. 2024/2025
    Bundesgerichtshof hebt Strafmaß auf

    Der Schuldspruch bleibt bestehen, die Strafzumessung muss neu verhandelt werden.

  6. 21. September 2026
    Dritter Prozess beginnt

    Zum Auftakt räumt die Angeklagte ihre Schuld ein; die Mutter sagt als Zeugin und Nebenklägerin aus.

  7. 19. Oktober 2026
    Urteil in Verden

    Drei Jahre Haft, sechs Monate gelten als vollstreckt. Der Verteidiger kündigt Revision an.

Der Verteidiger sieht Mitschuld bei den Eltern

Verteidiger Marc Osterkamp kündigte nach dem Urteil an, eine erneute Revision sei „sehr wahrscheinlich“. Er wirft den Eltern Mitverantwortung vor: Die Mutter habe eine Krankenhausgeburt kategorisch abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, die Nebenklage drei Jahre und drei Monate. Die Verteidigung plädierte auf zwölf Monate auf Bewährung.

„Die Angeklagte spricht sich nicht frei von Schuld, aber sie ist nicht allein schuld.“
Marc Osterkamp, Verteidiger der Angeklagten

Sechs Monate der Strafe gelten wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt. Zwischen der Geburt in Siedenburg und diesem Urteil lagen mehr als elf Jahre.

Was jetzt folgt

Ob die Frau die Haft antreten muss, ist offen. Eine Revision würde den Bundesgerichtshof zum dritten Mal mit dem Strafmaß in diesem Fall befassen — diesmal mit einem Urteil, das sechs Monate bereits als verbüßt wertet.

Anders endete der Prozess gegen den Drillings-Vater aus Wallenhorst: Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn Anfang Oktober zu lebenslanger Haft.

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