Die Bundeswehr hält russische Sabotageanschläge auf deutsche Streitkräfte im eigenen Land erstmals für „erheblich“ – die zweithöchste Stufe ihrer militärischen Bewertungsskala. Das geht aus einem internen Papier der Bundeswehr zur Sabotagegefahr hervor.
Auslöser sind zwei Drohnen mit Sprengstoff an Bundeswehrstandorten. Anfang August 2026 entdeckten Sicherheitskräfte am Flughafen Leipzig/Halle ein solches Fluggerät neben ukrainischen Frachtflugzeugen. Mitte September fand ein Landwirt nahe dem Fliegerhorst Wunstorf in Niedersachsen ein baugleiches.
Von Leipzig nach Wunstorf
Chronologie der Drohnenfunde
- Anfang August 2026Sprengdrohne in Leipzig/Halle entdeckt
Neben ukrainischen Frachtflugzeugen wird ein mit Sprengstoff bestücktes Fluggerät gefunden. Der Anschlag schlägt fehl.
- 17. September 2026Fund bei Wunstorf
Ein Landwirt entdeckt unweit des Fliegerhorsts Wunstorf eine offenbar abgestürzte Drohne, die dem Leipziger Gerät in der Bauweise ähnelt.
- 22. September 2026Sprengstoffspuren gemeldet
NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichten, dass nahe der abgestürzten Drohne eine verdächtige Substanz gefunden wurde.
- September/Oktober 2026Analyse des Bundeskriminalamts
Die Wunstorfer Drohne trug eine Konservendose mit hochexplosivem Sprengstoff und lag vermutlich schon zwei Jahre am Standort.
- 5. Oktober 2026Anhörung im Kontrollgremium
BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und MAD sagen im Parlamentarischen Kontrollgremium aus.
- 16. Oktober 2026Bundestag debattiert
In einer Aktuellen Stunde geht es um Spionage, Sabotage, hybride Angriffe und die Reform des Nachrichtendienstrechts.
- 21. Oktober 2026Interne Einstufung wird bekannt
WDR und Süddeutsche Zeitung berichten über das Papier, das die Sabotagegefahr erstmals als „erheblich“ bewertet.
Die Wunstorfer Drohne trug nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts eine Konservendose mit hochexplosivem Sprengstoff. Vermutlich lag sie bereits zwei Jahre in der Nähe des Bundeswehrstützpunkts – unbemerkt.
In Leipzig schlug der Anschlag fehl. Erst am 22. September 2026 meldeten Ermittler von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, dass neben der abgestürzten Drohne eine verdächtige Substanz gefunden wurde: Sprengstoffspuren.
Leipzig galt nur als mittelbare Gefahr
Die Analyse unterscheidet zwischen den beiden Fällen. Leipzig bewertet sie noch als „mittelbare“ Bedrohung, Wunstorf dagegen als Fall „direkter Betroffenheit“ der Bundeswehr als Ziel. Dort sollte mutmaßlich Militärflugzeugtechnik attackiert werden.
Das Papier spricht davon, Russland habe mit Drohnen als „kinetischem Wirkmittel“ eine „bisher antizipierte rote Linie“ überschritten. Für die kommenden Wochen prognostiziert es eine „kurzfristige Lageverschärfung“ mit „Aktionen in naher Zukunft“.
Jäger warnt vor gewaltsamem Konflikt
Am 5. Oktober 2026 sagte BND-Präsident Martin Jäger bei der öffentlichen Anhörung im Parlamentarischen Kontrollgremium: „Deutschland ist in Gefahr, in einen gewaltsamen Konflikt mit Russland zu geraten.“ Zugleich warnte er vor einem „Schattenkrieg“.
„Russland stellt die Bundesrepublik jeden Tag auf die Probe.“
Henrichmann führt den Ausschuss, der die Nachrichtendienste kontrolliert. Seine Formulierung fällt in dieselbe Zeit, in der der Bundestag am 16. Oktober über Spionage, Sabotage und hybride Angriffe sowie die Reform des Nachrichtendienstrechts debattierte. Wie groß die Fallzahlen sind, zeigt das BKA-Lagebild zu Sabotageverdachtsfällen und Drohnenvorfällen.
Absicherung der Standorte verstärkt
Die Bundeswehr bestätigt inzwischen ein erhebliches Sabotagerisiko und sichert ihre Standorte verstärkt ab. Der Fund von Wunstorf trifft sie an einer empfindlichen Stelle: Ein Fluggerät mit Sprengstoff konnte offenbar über Jahre vor einem Fliegerhorst liegen, ohne entdeckt zu werden.
Zugleich prüfen europäische Staaten, ob Energieversorger und Infrastrukturbetreiber mehr Rechte bekommen sollen, um Drohnen abzufangen – laut Reuters laufen dazu Überlegungen zu mehr Drohnenabwehr-Rechten für Infrastruktur. Für die Bundeswehr bleibt die Frage, was die im Papier erwarteten „Aktionen in naher Zukunft“ konkret bedeuten – und ob die Schutzmaßnahmen an den Standorten bis dahin greifen.
